Mit der Auslegung von Gesetzen und Bestimmungen beschäftigen sich ganze Berufszweige und werden reich damit.
Ein Jurist wird unter dem Begriff "beweglich" sicher etwas anderes verstehen als der Normalbürger. Beweglich ist da z.B. etwas was nicht unlösbar verbunden ist, z.B. Klebebuchstaben.
Interessanter ist jedoch der Abschnitt davor: Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf beiden Seiten des Kleinfahrzeuges angebracht sein. Also eben auf dem Kleinfahrzeug......
Steht da etwas von einem Träger, der dann mit dem Kleinfahrzeug verbunden wird?
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, die meisten Ordnungshüter werden es wohl übersehen, aber ganz wasserdicht ist diese Auslegung gewiss nicht.
Die Frage der Ästhetik mal ganz aussen vor gelassen. Aber das ist nun wirklich Geschmackssache.
Gruß
Harald
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