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Alt 03.05.2007, 07:36
rotbart
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Zitat:
Zitat von stebn
...Hallo Dieter!!


da steht aber " an beiden Bug oder Heckseiten ODER am Spiegelheck "

und damit gilt (wenn es ein deutsches Kleinfahrzeug ist) m.E. die von Dieter zitierte Regel und Deine Beschriftung ist OK

WaschPo ist hier oft unwissend ich (und viele andere) sind schon wegen der Nr. des Flaggenscheins angehalten worden, weil es angeblich kein Kennzeichen war ( xxxxx-F) oder wg. dem "F" ein franz. Boot :-)
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