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Alt 05.05.2005, 13:46
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Freunde,

jetzt mal bitte langsam. Möchte ja nun wirklich niemanden auf die Füße treten, denn dazu ist die Wassersportgemeinschaft doch viel zu sehr verbunden und unsere Interessen doch viel zu sehr gemeinsam dieselben. Siehe dazu auch meinen Beitrag zum Konkurs der BOOTE Schmidt bei Wien, das übrigens kein Plagiat ist.

Habe nun in meinen Werftunterlagen nachgesehen, die ich von der MARLIN Werft erhalten. Und siehe da, es ist tatsächlich ein "Maunuale del proprietario" dabei, also ein sogenanntes Owner's manual oder Eignerhandbuch, also ein Bootsbrief von der Werft mit allen Daten vom Boot. Dieses hatte ich auch bei der WSA Zulassung und der Ausstellung des Flaggenzertifikats beim BSH in Hamburg mit vorgelegt.

Und dieser technische Bootsbrief ist doch ein Eigentumsnachweis, aber nur für den Erstbesitzer, er gibt die Daten zum erworbenen Boot wieder und ... führt den Erst-Eigentümer (Käufer) des Bootes mit kompl. Adresse auf!

Vielleicht sollte man diesen Bootsbrief bei der Anmeldung in Kroatien mit vorlegen, insbesondere weil es ja noch kein EU-Land ist und dieser Bootsbrief innerhalb der EU sogar zertifiziert wurde, wie ich inzw. nachgelesen habe und auch auf diesem Brief vermerkt ist (CE-Zeichen). Außerdem wird auch die Werft-Garantie hier spezifiziert.

Also damit Asche auf mein Haupt für alle, die sich auf den Schlipps getreten fühlten! Es ist doch etwas dran mit diesem Bootsbrief, wie Jürgen hier erwähnte, und damit auch für kleinere Boote. Also is diese Sache nicht nur auf größere Boote mit Schlafmöglichkei begrenzt, von dem ich ausging auf Grund meiner Erfahrungen mit Segelyachten. Sorry Leute, wenn ich hier falsch lag, aber nobody ist perfekt.

Damit einen wichtigen Hinweis für alle diejenigen, die was Gebrauchtes kaufen, unbedingt vom Vorbesitzer diesen Bootsbrief mitverlangen.

Dies ändert aber nichts an der Gültigkeit der deutschen (und sicher auch österreichischen) amtlichen und Verbandszulassungen für das europäische Ausland. Ein Boot muß immer binnen zugelassen sein wenn es einen Motor hat, sonst kann man im Ausland sein Eigentum nicht nachweisen.

@Jürgen: die Zulassungs-Nr. am Motor anzubringen ist eine persönliche Sache. Der korrekte Platz der 10 cm hohen Zulassungsbezeichnung (schwarz oder weiß je nach Untergrundfarbe) gehört vorne oder hinten an den Seiten steuerbords wie backbords angebracht, das ist die amtliche deutsche Vorschrift, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren. Das Spiegelheck kann nur bei Ruderbooten hergenommen werden.
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