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Alt 03.03.2004, 20:28
Michel
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Hallo Dieter,

ja das gilt aber nur für Sportboote...



Auf allen Schiffen, die die Deutsche Flagge nach dem

"""Flaggenrechtsgesetz"""

führen muß ein Logbuch geführt werden.

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Bundesgesetzblatt 98 I Seite 2860 ff) ist ein Schiffssicherheitsgesetz erlassen worden, das in § 6 Abs. 3 die Verpflichtung zur Logbuchführung vorsieht. Die früher geltende Befreiung ist mit der Aufhebung der gesamten Schiffstagebuchverordnung, die eine Befreiungsvorschrift für die Sportschiffahrt enthielt, entfallen

Hier noch ein TIP:

Aus dem Flaggenrechtsgesetz ergibt sich weiterhin, das Boote mit Flaggenzertifikat zum führen der Bundesflagge

"""verpflichtet"""

sind.

Ergo kein Flaggenzertifikat, keine Pflicht, kein Logbuch.

Auch der verweis auf den ersten Teil deiner Ausführung im Thread Papierkram.





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