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Alt 03.03.2004, 21:10
Michel
Gast
 
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Hallo Helge,

was soll man von einem Merkblatt, einer Verordnung halten, wo der erste satz so lautet:

1. Müssen auf Sportfahrzeugen Seetagebücher geführt werden?
Die Frage ist zu allgemein gestellt.
Grundsätzlich sieht der Staat davon ab, dem Einzelnen für jede Situation ein genaues Verhalten vorzuschreiben. Das gilt auch für die Führung von Seetagebüchern.

Na wohl doch nicht so heiß gegessen wie gekocht.

Nun aber eines.

Bitte die Diskussion über das Logbuch in dem entsprechenden Beitrag den Dieter aufgemacht hat, weiterführen, denn hier geht es ja schließlich um Benzinverbrauch.

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