Zitat:
Original geschrieben von DieterM
So wie es ist, scheint es ein Gummi Paragraf zu sein, also eine Kannvorschrift, jedoch wehe es gibt einen Unfall, dann kann es mit den Vrsicherungen wiederum Schwierigkeiten geben, wenn kein Logbuch nachweisbar ist.
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Nach meinem Kaskoschaden im August 2003 in Rovenska hat kein Mensch, besonders
nicht die Versicherung nach einem Logbuch gefragt !
Es wurde nicht einmal hinterfragt, wer der verantwortliche Bootsführer war ......