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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Zwei Zulassungen für ein Boot, geht das?
Hallo liebe Bootsgemeinde,
Hab da mal ne Frage: Mein Schlauchi ist beim Wasser und Schifffahrtsamt registriert, und hat da ne Zulassungsnummer. Diese Nummer ist via zwei Nummerntafeln am Boot angebracht. Wenn ich jetzt mit dem Boot an den Gardasee nach Italien wollte, wäre ich verpflichtet ne volle Sicherheitsausrüstung nach Italienischem Recht an Bord mitzuführen, was den Rahmen auf nem Schlauchboot sprengen würde. Wenn ich das Boot jetzt gleichzeitig beim ADAC oder dem DMYV anmelden könnte, hätte ich die Möglichkeit ein "Certificato" zu beantragen, welches besagt, nur eine vorgeschrieben Mindestausstattung für den Gardasee mitführen zu müssen. Diese Möglichkeit hat man bei einer Anmeldung beim WSA leider nicht. Aufgrund meiner Nummerntafeln, die schnell auswechselbar sind wäre sowas kein Problem. Ist so eine Doppelzulassung überhaupt möglich? Gruß und einen schönen Abend
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Gruß Micha __________________________ Suzumar DS 360 AL Yamaha 20 DMO __________________________ + = Hrvatsi duh vozac' |
#2
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So einen Quatsch habe ich auch noch nicht gehört. Warum solltest Du mit der WSA Zulassung in Italien nicht fahren und diese autauschen???
Wenn Du eine Mindest-Sichereitsausrüstung nicht an Bord hast, dann hilft Dir das "Certficato" vom ADAC auch nicht bei einer Kontrolle oder einem Unfall! Dieses Thema haben wir aber hier schon mehrfach besprochen. Bitte über Suchen angehen. Hier der link der Vorschriften Italien siehe Seite 9 Um Links zu sehen, bitte registrieren Eine Zulassung ist vollkommen ausreichend. Eine Steigerung wäre lediglich das Flaggenzertifkat über den BSH in Hamburg, geht aber nur für deutsche Staatsbürger. Sowas habe ich z.Bsp. für mein Boot, da ich öfters in französischen Seegewässern unterwegs bin wo dieses verlangt wird. Geändert von DieterM (04.06.2010 um 21:50 Uhr) |
#3
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Zitat:
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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Irgendwie eine interessante Fragestellung.
Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass 2 Registrierungen möglich sein sollten, wenn es vielleicht auch praktisch geht, rechtlich habe ich da Bedenken. Was ich auch nicht so ganz verstehe, warum man das Certificato bei der WSA-Zulassung nicht bekommen sollte? |
#5
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Hallo Micha,
Du kannst ohne Probleme beim ADAC eine zweite Zulassung beantragen. Dabei gib einfach das Kennzeichen vom WSA an. Hatte ich auch einmal - aber notwendig ist es m.E. nicht. Aktuell ist meine ADAC Zulassung ausgelaufen. Der Vorteil beim ADAC ist, dass Funk mit eingetragen wird. Aber nachdem ich in I bislang noch nicht kontrolliert wurde, kann ich Dir nicht sagen ob die ADAC-Zulassung sinnvoll ist. Aktuell verlasse ich mich auf meine Bodenseezulassung. Nachteil dieser Zulassung ist, dass die Daten nur in Deutsch ersichtlich sind.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#6
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Hallo Dieter,
so ein Quatsch ist das gar nicht. Lies mal das hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren und Hi Bernie, glaub Deine Frage hat sich damit auch beantwortet. Deswegen hab ich die Frage überhaupt gestellt! Wünsch allen hier noch nen schönen Abend!
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Gruß Micha __________________________ Suzumar DS 360 AL Yamaha 20 DMO __________________________ + = Hrvatsi duh vozac' |
#7
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Ich hab so nen Quatsch auch noch nicht gehört , das Certificato ist ne Versicherungsbestätigung und hat mit der Zulassung nix zu tun.
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Gruß Holger |
#8
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Versicherungsbestätigung?
Hmmm Also: Es geht ja letztlich darum, dass jemand bestätigt, was an Sicherheitsausrüstung an Bord sein muß. Wenn diese Bestätigung vorhanden ist, muß Italien das anerkennen. In Österreich haben wir das "Glück", dass dies im Zulassungsschein eingetragen ist. In Deutschland ist das eben nicht der Fall, weshalb eben dieses "Certifikato" (oder wie auch immer das heißt) notwendig ist, ansonsten müßten die Italienischen Vorschriften eingehalten werden. Des weiteren muß es sich um eine in Italien anerkannte Zulassung handeln, sonst würden die ja diese Auflistung auch nicht anerkennen. Ergo verstehe ich nicht, warum es so ein Problem sein sollte, dass eine Zulassungsstelle diese Liste erstellt. Und ich verstehe auch nicht, dass eine Zulassungsstelle das nicht erstellen kann, nur weil ein Boot woanders zugelassen ist, zumal die Vorschriften für die Boote ja vorgegeben sind. Ebenso verstehe ich nicht, dass man ein Boot überhaupt 2 mal zulassen kann, auch mit 2 Kennzeichen, das ist ja erst recht Sinnlos... Ist nur eine persönliche Beurteilung der ganzen Sachlage. |
#9
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OK ,hab mich nochn bischen eingelesen, ich dachte ans "Certificato di Assicurazione" das ich von meiner Versicherung in italienischer Sprache bekommen habe.
In meiner Zulassung vom WSA Friedrichshafen steht übrigends genau die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung drin, also brauch ich keine Bestätigung eines Vereins der irgendwas mit den italienischen Behörden ausgehandelt hat. Wurde ja schon öfter diskutiert hab ich gesehen : Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Holger |
#10
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Hallo Bernie,
ist aber leider so, die Behörde nennt sich ja schließlich auch Wasser und Schifffahrtsamt. Und Du kennst das doch mit dem Amt, 8 Stunden täglich nur sitzen, und der, der sich zu erst bewegt hat verloren. Tja, ein späßchen.... Aber fakt ist das es nicht geht, hab da auch schon angerufen.... Hallo Holger, und zu Deiner Zulassung ist zu sagen das es sich um eine Bodenseezulassung handelt und nicht um eine vom WSA, und in dieser ist die Mindestausrüstung für den Bodensee festgelegt. Gruß und eine schönen Tag...
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Gruß Micha __________________________ Suzumar DS 360 AL Yamaha 20 DMO __________________________ + = Hrvatsi duh vozac' |
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