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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Ring ziehen
Hallo,
ich wollte auf dem Kanal einen Ring hinterm Boot ziehen. Ist das erlaubt solange ich mich an die 12 km/h bBegrenzung halte, oder darf man generell Funspielzeug nur auf dafür ausgewiesenen Strecken hinterm Boot hängen haben? Falls es erlaubt ist, muss ich auf jeden Fall eine zweite Person an Bord haben, auch wenn ich das Ding nur bei langsamer Verdrängerfahrt mitschleppe? Mfg Robert P.S.: Es soll jemand in dem Ding drin liegen für die Aktion. |
#2
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tube nachziuehen
oft gibt es eigens ausgezeichnete sportzonen in denen man dem wassersport nachgehen darf, in deinem fall solltest du dich erkundigen ob es auf dem kanal (welchen du auch immer meinst) erlaubt ist.
allerdings ist es in der tube bei 12km/h eher ein vergnügen für das seniorenheim,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#3
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tube nachziehen
oft gibt es eigens ausgezeichnete sportzonen in denen man dem wassersport nachgehen darf, in deinem fall solltest du dich erkundigen ob es auf dem kanal (welchen du auch immer meinst) erlaubt ist.
allerdings ist es in der tube bei 12km/h eher ein vergnügen für das seniorenheim,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Zitat:
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#5
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Hallo Robert,
erstmal: welcher Kanal ? Dann (eigentlich egal welcher Kanal): Ich halte einen solchen "kleinen Schleppverband" für ein erhebliches Sicherheitsrisiko, z. B. bei Begegnung mit den zum Teil großen Berufsschifffahrtskähnen. Frag doch mal beim zuständigen WSA oder der Entenpolizei nach, was die dazu meinen. Ich denke, dass die da etwas dagegen haben. .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... ![]() |
#6
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Hey,
Kanal hatte ich ja schon im Post davor geschrieb: Dortmund-Ems-Kanal Also was genau daran gefährlich sein soll frag ich mich aber!! Schleppverband ist schon ein sehr lustiges Wort für ein 3,80 m Boot mit nem Ringo dahinter ![]() Außerdem würde mich nicht die Meinung der Entenpolizei interessieren, sondern eher die gesetzliche Grundlage. Vielleicht kennt sich da ja jemand im Forum aus. Bei der Entenpolizei durchrufen werde ich machen, aber wenn es hier jemand sicher weiß kann ichs mir sparen. Mfg Robert |
#7
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Sorry Robert,
auf deutschen Binnenwasserstraßen darfst Du Spaßgeräte (neudeutsch=Fungeräte) und Wasserskifahrer nur in den für Wasserski ausgewiesenen Strecken ziehen. Das lernt man beim Binnen SBF und diese sind per blaue Begrenzungstafeln mit dem Bild eines Wasserkifahrers ausgewiesen und auf den amtlichen Wasserstraßenkarten vermerkt. Wehe Du hälst Dich nicht daran und kommst noch einem Berufsschiff in die Quere, dann GnadedirGott. ![]() |
#8
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Zitat:
ich kenn ja den DEK nicht. Ich habe bei mir "nur" den Mittellandkanal. Während meiner SBF-Fahrstunden habe ich dort erlebt, dass größere Schiffe/Schiffsverbände solch einen Sog entwickelten, dass bei deren Passieren der Sportboothafeneinfahrt der Wasserstand im Sportboothafen oft um einen guten halben Meter gesenkt wurde. Bei Begegnung mit Berufsschiffen bist du kein wirkliches Risiko für die großen, sondern die werden ggf. ein Risiko für dich. Und dann nicht für dich im Schlauchi, sondern für die Person im Tube (aber vielleicht überbewerte ich ja die Gefahr durch Sog größerer Schiffe ![]() .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... ![]() |
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