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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 02.05.2011, 15:21
mopsin
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Knöllchen in Holland

Hallo,

habe voriges Jahr darüber berichtet, dass mein Sohn auf dem Quicksilver 340 mit Merkury 5Ps vom holländischen Wasserschutz angehalten und zur Kasse gebeten wurde. Er soll mit dem Boot über 20km/h gefahren sein. Für so ein Boot+Motor, dass schneller als 20 fahren kann, müsste er (laut Wasserschutz) einen Binnengewesser-Schein haben, was er natürlich nicht hatte.
Das Boot+Motor hatten wir von Um Links zu sehen, bitte registrierenin Deutschland ausgeliehen. Die haben uns gesagt, man brauche dafür keinen Führerschein (steht auch auf der Webseite). Auch nach der Rückgabe des Bottes hat uns der Vermieter gesagt, dass man mit dem Boot kaum 20 erreichen kann.
Die Wasserschutzpolizei hat uns einen Knöllchen in Höhe von 95 Euro ausgestellt. Es hieß, wir bekommen den Bescheid nach Hause zugeschickt. Das war am 14.7.2010. Bis heute ist aber nichts gekommen. Mmein Sohn hatte bisher keine Zeit und Geld, so einen Bootschein zu machen, wir überlegen aber auch dieses Jahr dorthin zu fahren. Wenn er nicht gerade schnell mit dem Boot unterwegs ist, dürfte doch nichts passeieren oder? Und warum kam kein Bescheid aus Holland? Kennt sich jemand aus?

Gruß

peter
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  #2  
Alt 02.05.2011, 15:36
Benutzerbild von dori
dori dori ist offline
Zephyr-Zodiac-Zar
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ich kann mir nicht vorstellen, dass du noch was bekommst, italien oder griechenland nach deutschland oder österreich, das dauert, aber die holländer sind doch fix und keine bürokratischen schlafhauben.
vielleicht habe die dem kurzen nur angst gemacht.... ich würd mir keine sorgen machen.
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #3  
Alt 02.05.2011, 17:46
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Tommy H. Tommy H. ist offline
Tweety
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Zitat:
Zitat von mopsin Beitrag anzeigen
Wenn er nicht gerade schnell mit dem Boot unterwegs ist, dürfte doch nichts passeieren oder?
Hallo Peter,

doch, weil er (in NL) einen Schein braucht, sobald das Boot schneller als 20 km/h fahren kann (oder länger als 15m ist).
Dann wäre es (in NL) ein "schnelles Boot", für das spezielle Regelungen gelten z.B. Haftpflichtversicherungspflicht,
Pflicht zum Anlegen des Motor-Quickstop, Feuerlöscher...

Ob das Boot aber tatsächlich die 20 km/h schafft, kann ich nicht beurteilen.
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Gruß aus Köln
Thomas


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  #4  
Alt 02.05.2011, 20:56
mopsin
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Ja, die Frage ist, ob es klug ist, dieses Jahr mit dem Boot wieder dahin zu fahren. Die Wasserschutzpolizei ist ja nicht immer da. Wir sind jedes Jahr seid 2000 da gewesen und erst das erste Mal voroges Jahr die Polizei zu sehen bekommen. Vielleicht wollten sie meinem Sohn wirklich nur Angst machen, aber warum dann seinen Ausweis verlangt und seine daten abgeschrieben und ein Foto vom Boot gemacht.
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  #5  
Alt 03.05.2011, 20:09
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
ich denke auch nicht das da jetzt noch was kommt,, vielleicht hat die WaPo bzw. der Sachbearbeiter der die Sachen auf den Tisch bekommen hat gemerkt das diese Boot/Motor-Kombi tatsächlich nicht schneller als 20 km/h fahren kann?

Ich weiß nicht mehr wie die das damals gemessen hatten obwohl ich mitgelesen hatte, vielleicht gibt es dort auch eine Toleranz die man von Messungen abziehen muß und dann war´s unter 20 oder ob die das nur nach Augenschein beurteilt hatte, wie gesagt, ich weiß es nicht mehr.

Laß Dir vom Vermieter des Bootes bescheinigen das es nicht schneller als 20 km/h fahren kann und damit führerscheinfrei ist, ich weiß der Führer ist verantwortlich, aber trotzdem solltes Du damit rechtlich abgesichert sein, aber ich bin kein Experte für solche Sachen, vielleicht mal googeln?

Gruß Peter
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P.G.
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  #6  
Alt 04.05.2011, 12:33
Heinz-55 Heinz-55 ist offline
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Böse

Hallo !

Bei mir hat die frohe Kunde 3 Monate gedauert, hatte schon nicht mehr damit gerechnet. Aber nach Monaten wollten die Herren für das gleiche Vergehen noch einmal Geld sehen. Nun regelt alles mein Rechtsanwalt.
Gruß
Heinz 55
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  #7  
Alt 04.05.2011, 14:55
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo,

das Ganze ist mir recht unverständlich, bisher bin ich davon ausgegangen daß ein Land in der EU die Führerscheinbestimmungen eines anderen EU-Landes für dessen Bürger akzeptiert.

Ein Italienischer Staatsbürger mit einem in Italien zugelassenen Boot mit 25 PS darf dieses doch in Deutschland, ebenso wie in Italien selbst, führerschein fahren.

Das sollte doch für deutsche Staatsbürger mit einem in Deutschland zugelassenen Boot bei einem Urlaub in Holland ebenso gelten.

Oder liege ich da falsch???

Grüße

Harald
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  #8  
Alt 04.05.2011, 15:54
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
H

Oder liege ich da falsch???

Grüße

Harald
Du liegst falsch. Du darfst ohne Führerschein als Deutscher in NL ein Boot mit 5 PS fahren, aber nicht über 20km/h.
Mit über 20 km/h gilt das niederländische Recht, sprich die Regeln lt. Wassersportführer ( Vaarwijzer).
Die niederlä. Politie geht in der Regel davon aus, alles was gleitet ist über 20 km/h. Wenn er im Gleiten war, dann...... Kannst froh sein, dass es nur bei 95 Euro bleibt. Denn wie in D kann es auch zu mehreren Verstössen kommen (Haftpflicht, Ausrüstung, Quickstop....)

Hans
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  #9  
Alt 04.05.2011, 19:27
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
Du liegst falsch. Du darfst ohne Führerschein als Deutscher in NL ein Boot mit 5 PS fahren, aber nicht über 20km/h.
Nach dem hiesigen Recht gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Fahrt ohne Führerschein, lediglich eine Leistungsbeschränkung. (Daneben natürlich eine Längenbeschränkung, die spielt hier aber keine Rolle.)

Wenn die Niederlande eigene Beschränkungen auferlegen, die im deutschen Recht so nicht existieren bedeutet das daß in den Niederlanden die deutschen Führerscheinbestimmungen für deutsche Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland nicht anerkannt werden.

Das ist so als würden deutsche Führerscheinneuling mit dem Auto in Frankreich nur maximal 90 Kmh fahren dürfen weil dort für französische Fahranfänger eine solche Einschränkung existiert.


Harald
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  #10  
Alt 04.05.2011, 21:28
klaus52 klaus52 ist offline
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Ich habe gerade mal beim ADAC nachgelesen.
Niederlande: Führerscheinpflicht für Boote über 15 Meter und mehr.
Motorboote von einer Länge von weniger als 15 Meter, die eine Geschwindigkeit von 20 km/h und mehr erreichen.
Da habe ich auch wieder etwas dazugelernt, ich dachte auch, nur Kroatien fällt aus der Rolle.
mfg. Klaus
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  #11  
Alt 04.05.2011, 22:15
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Hallo,
naja, das mit den 20 km/h ist ja eigentlich klar und auch nicht neu, aber es gibt ja auch leicht motorisierte Boote die schon bei 16-17 km/h in´s gleiten kommen, inwieweit die dann schneller als 20 fahren können weiß ich nicht, aber gleiten allein heißt (nach meiner Meinung) noch lange nicht das ein Boot mehr als 20 fährt, vielleicht reichts so gerade eben zum gleiten. und dann ist auch schon Fullspeed erreicht..?

Nur, meine Meinung ist nicht die der Polizei, wenn Du ein Ticket bekommst kannst Du halt nicht viel machen außer zahlen.

Gruß Peter
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  #12  
Alt 05.05.2011, 06:24
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Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
...................aber gleiten allein heißt (nach meiner Meinung) noch lange nicht das ein Boot mehr als 20 fährt, vielleicht reichts so gerade eben zum gleiten. und dann ist auch schon Fullspeed erreicht..?

Gruß Peter
Hallo Peter,

ist auch meine Meinung. Nur nicht der anderen Seite. In D würde ich auch diskutieren, in NL fehlen mir die Grundlagen und Erfahrungen zur Diskussion.
Mein altes Schlauchi kam nach GPS auf der ruhigen Maas mit rund 17 km/h ins Gleiten und hielt auch Gleiten.

@Harald, vom Grundsatz gebe ich Dir ja recht, aber es wird halt anders gehandhabt. Wenn Du brav mit 5 PS im Verdränger fahren bleibst, wird Dich keiner dort wegen einen Führerschein belangen. Ob eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Klarheit sorgen würde, mag ich nicht beurteilen.

Gruß Hans
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  #13  
Alt 05.05.2011, 13:03
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Hallo Hans

Wir beide kennen das ja auch aus Deutschland so das mit der Armbanduhr die Geschwindigkeit ermittelt wird...............
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LG Andi

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  #14  
Alt 06.05.2011, 06:50
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Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo Hans

Wir beide kennen das ja auch aus Deutschland so das mit der Armbanduhr die Geschwindigkeit ermittelt wird...............

....habe ich ja auch gesagt, dass in D so eine Diskussion mit mir länger und über mehrere Distanzen gehen könnte,. insbesondere wenn der gegenüber vom gehobenen Dienst ist. Gefahr im Verzug, rechtfertigender Notstand, Wellenschlag, sind doch schöne Argumente.

Hans
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  #15  
Alt 14.05.2011, 01:06
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Zur geschwindigkeit:

Ein bekannter von mir hat mit einem Yam 310 und 5 PS Suzuki 4 Takter nach meiner logge 26 km/H auf der elber gemacht.gewicht des Fahrers ca 70 kilo.
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