|
Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
||||
|
||||
Führerschein auf der Ruhr ??
Hallo,
habe eine kurze Frage zum Führerscheinrecht: Habe eben in der Ruhrschiffahrtsverordnung gelesen, das man auf der Ruhr auch ab 5 PS (3,68kw) einen Führerschein benötigt?? Ich dachte bzw meine gelesen zu haben das die Ausnahme zu den 15 PS (11,03kw) nur auf dem Rhein bzw Elbe im Hamburg Hafen und Seeschiffahrtsstraßen besteht ?? Kann mir von Euch jemand helfen ?? Damke und Gruß Andreas |
#2
|
||||
|
||||
Also die Regelung der FS-Pflicht und somit auch die Änderung (FS-Pflicht erst über 15 PS) gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen (§1 Nr. der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.
Die Definition, was Binnenschifffahrtsstraßen sind findet sich im §1, Abs. 1, Nr. 2 des Binnschifffahrtsaufgabengesetzes. Demnach sind dies die Bundeswasserstraßen. Die Ruhr ist nur von der Mündung bis Kilometer 12,21 (Mülheim a.d.R.)Bundeswasserstraße. (Um Links zu sehen, bitte registrieren) Also gilt die 15 PS Grenze nicht pauschal auch auf der Ruhr oberhalb km 12,21. Hier gilt die Gewässerspezifische Regelung (Ruhrschifffahrtsverordnung). In dieser steht in § 1 auch, dass diese erst oberhalb km 12,21 gilt. Fazit: Zwischen Ruhrmündung und Mülheim ist ein 10 PS ohne FS fahrbar, davor (Rhein) und dahinter (Ruhr) eben nicht.
__________________
Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#3
|
||||
|
||||
Danke für die schnelle Antwort !!!
Ich dachte das die "neue" Regelung nicht "nur" auf Bundeswasserstraßen gilt bzw. auf Landeswasserstraßen die Bundesgesetze auch gelten !! Danke und gruß Andreas |
#4
|
||||
|
||||
Wie du schon sagst, "Landeswasserstrassen", da legt das zuständige Bundesland fest was du darfst und was nicht. Meistens, übernehemn sie das Bundesrecht aber eben nicht immer!
__________________
Gruß Peter |
#5
|
||||
|
||||
und die Bayerischen Seen sind sogar führerschein frei.... jeder wie er mag :-P
|
#6
|
|||
|
|||
Ich klinke mich mal ein. Darf man also nur stromabwärts AB Mühlheim Schloßbrücke bis Rheinmündung mit >5PS FS-frei fahren?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|