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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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kroatisches Patent in Italien gültig
Bevor ihr mich
ich habe die Suchfunktion benutzt ..und bin leider nicht fündig geworden..... Frage: Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden) Besten Dank! |
#2
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Hallo dew8w,
dazu gibt es schon sehr viele Postings. Forste einfach nur mal die Rubrik "Führerscheine/Papierkram" durch! Kurz zusammengefasst: - Prinzipiell benötigst Du einen Führerschein aus dem Land wo Du Deinen Wohnsitz hast (bei Euch ja schwierig) - das kroat. Patent wurde anscheinend bei Kontrollen von Österreichern in Italien auch akzeptiert (zumindest habe ich gegenteiliges nicht gelesen) - WICHTIG: Deine Versicherung sollte auch damit einverstanden sein (das kann Dir hier niemand sagen, da solltest Du selbst Deine Versicherung fragen)
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Zitat:
Außerdem solltest Du wenn Du aus einem nicht EU-Land über Wasser in ein EU-Land einfährst grundsätzlich - zollmäßig ausklarieren im Nicht-Eu-Land, - zollmäßig einklarieren am ersten Zollhafenamt, - desgleichen wieder ausklarieren wenn Du das EU-Land über Wasser verläßt, - desgleichen im Nicht-EU-Land wieder einklarieren. Da spielt es keine Rolle wie groß Dein Boot ist mit dem Du da über die Grenze fährst, das ist wie wenn Du an Land über die Grenze kommst und Dich auch ausweisen mußt. |
#4
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Hallo dew8w!
Zitat:
Der ADAC hat dazu eine Um Links zu sehen, bitte registrieren herausgegeben. Auf Seite 8 findet man die entsprechenden Führerscheinvorschriften. Natürlich sind die Angaben für unsere deutschen Freunde ausgelegt. Wie wir Österreicher jetzt damit umgehen ist natürlich eine andere Sache. Aber eins ist klar herauszulesen: Mit dem kroatischen Patent geht zumindest "offiziell" nix! |
#5
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Schein
Italien:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes schreibt Österreich einen Schein zum befahren der Küstengewässer vor ? Was macht ein Engländer ? In Kroatien ist es ein wenig anders die schreiben einen Schein vor um in deren Gewässer zu fahren.
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Gruß Herbert |
#6
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Schein
Nachtrag:
Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?
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Gruß Herbert |
#7
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Hallo Herbert,
die Italiener schreiben doch ab 40 PS auch einen Schein vor, oder?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Zitat:
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal (A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip) (B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip einfachstes juristisches Prinzip |
#9
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Zitat:
Herbert, die Frage hätt ich gern nicht gestellt, sondern beantwortet |
#10
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Schein
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war
Es steht doch in disem Link vom Um Links zu sehen, bitte registrieren Auf Seite 9 Absatz 4: es gelten die Vorschriften des Heimatlandes und Österreich schreibt es eben nicht vor. Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht. Was hier immer von den wissenden Usern geschrieben wird ist auch nur irgendwo abschreiben oder auf Deutschland bezogen. Das es den MSVÖ FB gibt ist unbestritten aber vorgeschrieben ist er eben nicht. Deutschland schreibt eben seinen Einwohner vor das sie einen Schein brauchen. Ist jetzt Österreichisches Recht nicht genauso anzuwenden wie eben für Länder die auch keinen vorschreiben. Dieser Beitrag ist nur für A gedacht und für Eigner Boote unter A Flagge. Mir ist auch klar das die Beweisführung den Urlaub vermiesen kann. Aber was solls mir ist es eh wurscht, seid ich nix mehr rauchen darf in I fahre ich nur mehr wenn ich Geld dafür bekomme. Das letzte mal war das September 2006
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Gruß Herbert Geändert von herbert (10.07.2007 um 17:24 Uhr) |
#11
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Zitat:
Eigentlich muss man nur lesen können ! Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des Küstenlandes und das der Ö-Schein nicht überall anerkannt wird. Ein echter Schlaumeier Euer Minister, so etwas nennt man auch Subsidaritätsprinzip, also ein Ösi braucht in Ösiland keinen Seeschein - aber ein Skipper in HR sehr wohl - also auch einer aus Ösi-Land ----- Ende der Durchsage Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können und auch ein Norweger darf in HR nicht ohne Schein fahren. und auch Norweger darf mit einem Norwegischen Boot nicht in I mit einem HR schein fahren, denn dieser schein gilt eben nur in HR -- einfacher geht es nicht !!!!! |
#12
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Schein
Meine Antwort/Frage war nicht mit einem Kroatischen Schein in Italien.
Auch nicht ob ein Norweger mit einem Kroatischen darf oder nicht sondern warum darf der ohne ? Also vom HR Scheinn habe ich gar nix geschrieben, wie geht das lesen müßte man können So das war mein letzter Beitrag in diesem Beitrag
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Gruß Herbert |
#13
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Zitat:
Von behördlicher Seite wird nur das österr. Schiffsführerpatent (~Binnenpatent) angeboten; alle anderen in Österr. angebotenen Patente für Küstengewässer etc. stammen von priv. Verbänden (bekommen zwar den österr. Amtsstempel) und sind für unsere einfacheren Bedürfnisse leicht übertrieben bzw. mehr als aufwändig. Ja, und erkläre bitte, wie ein Norweger oder Engländer (der ja offensichtlich für Sportboote in seinen Küstengewässern keinen Schein braucht) in Italien oder Griechenland herumschippern darf? (HR-Patent hat und braucht er da nicht!) Meine Lösung: Ich habe HR-Patent plus unser österr. Schiffsführerpatent und baue darauf, dass bei einer möglichen Überprüfung auf See das Vorzeugen der beiden Lizenzen genug Wirkung macht und es zu keinen weiteren Nachfragen kommt. Wie schon in diesem Thread festgestellt, wurde das Thema schon x-mal durchgekaut und natürlich nie zu einem befriedigendem Ergebnis geführt. Es soll zwar Bestrebungen zu einer Einführung einer Berechtigung für den FB1 geben, aber ich bin mir nicht mehr sicher ob ich das noch jemals erleben darf.... |
#14
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Zitat:
Hallo Rotbart!!! Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort? Gruß Flipperskipper |
#15
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Zitat:
(B) weil Ihr ein Patent habt, das anerkannt wird (nur den meisten hier zu teuer ist) (C) weil doch eine Petition läuft (D) weiles Herbert und andere gibt die damit Ihr Geld verdiehnen und ich nicht in ihr Handwerk eingreifen will (E)WEIL ALLES SCHON TAUSEND MAL GESAGT WORDEN IST |
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