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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Gallion Kasko Haftungsausschluß für Diebstahl?
Hallo da draußen,
ist vielleicht ein Versicherungsfachmann unter Euch der mir diesen Passus erklären kann? So wie ich es verstanden habe ist bei einer Allgefahren Deckung alles versichert was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gallion hat unter dem Punkt 4.18 aber Schäden durch Diebstahl ausgeschlossen oder lese ich das falsch? Der Versicherungsvertreter sagte Diebstahl sei versichert. Der Passus beziehe sich nur auf den Trailer. Ich möchte nur sicher gehen und ziehe den Puplikumsjoker. "4. Einschränkung der Haftung Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: 4.18 Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges (auch des Bootsanhängers, sofern dieser nicht ausdrücklich mitversichert ist), wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl (z.B. mit einer abgeschlossenen Kupplungssicherung, einer Kette aus gehärtetem Stahl mit entsprechendem durch den “Verband der Schadenversicherer e.V.“ (VDS) geprüftem Schloss), gesichert ist; Schäden durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des Transportes." *** Auszug aus den Bedingungen der Gallion ***
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Beste Grüße, Thomas |
#2
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Zitat:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges, wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert ist. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des Transportes."
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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So, oder so ähnlich wird es wohl überall stehen:
Wer das Boot nicht richtig auf dem Trailer sichert, oder den Trailer ungesichert als Einladung zum Diebstahl anbietet geht leer aus !!! Lies mal die Bedingungen Deiner Hausrat durch. Da dürfte sinngemäß drinstehen: Schließt Du die Tür nicht ab und machst die Fenster zu, hast Du Pech gehabt ! Ist doch das Gleiche, sinngemäß. Die Kraftfahrzeugkasko haftet auch nicht, wenn Du den Schlüssel im Auto stecken lässt....
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#4
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prima, dank dir, ein Joker ist weg, bin dann aber eine Runde weiter
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Beste Grüße, Thomas |
#5
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Hallo Desmo,
das stand bei mir auch bei Gallion. Ich habe dann schriftlich nachgefragt, da ich ja oft das Boot auf dem Trailer am Zugfahrzeug angehängt über Nacht irgendwo draußen stehen habe, wenn ich unterwegs bin. Die schriftliche Antwort: Immer versichert, wenn ich eine Kralle benutze. So habe ich mir eine Kralle gekauft (conrad), mache immer ein Bild mit Kralle, wenn ich das Boot abstelle und bin auf der sicheren Seite.
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Engelbert Wem das Wasser bis zum Hals steht, sollte nicht noch den Kopf hängen lassen! |
#6
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ich hatte unter anderem auch diesen Passus bei Gallion hinterfragt.
Der Trailer muss im angehängten und im nicht angehängten Zustand abgesichert sein. Es genügt ein günstiges Schloss, dass z.B. in das Kupplingsmaul gesteckt wird. Gruß Andreas
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viele Grüße Andreas |
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