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#1
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Ellebi LBN02A
Hallo zusammen,
ich habe mir ein BSC 5 RIB gekauft. Das RIB steht auf einem ELLEBI LBN02A Trailer, zu dem ich leider NULL Unterlagen habe. Ich möchte das Teil aber trotzdem iwie zulassen. Ne idee, wie das geht? Auf dem Typenschild steht: DGM19180OM LBN02A DAAB6676 400 kg 370 kg 30 kg und Ellebi. Mehr ist nicht zu erkennen. Danke |
#2
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#3
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Hallo Ingo,
am besten Du schreibst ELLEBI in Italien direkt an auf italienisch oder ev. auf englisch, sendest denen das Bild von dem Typenschild des Trailers und bittest um die technischen Daten des Trailers und der Bremsberechnung für die deutsche TÜV Abnahme nach § 21, ohne deren Gutachten es keine deutsche Zulassung gibt. Kostenpunkt für das Gutrachten um die € 170,00. Sollte der Trailer keine Rückfahrautomatik oder manuelle Sperre der Bremsen fürs Rückfahren haben aus Altersgründen, dann hast Du schlechte Karten und der Trailer kann in D nicht mehr zugelassen werden. Tut mir Leid. Das steht aber in meiner Anleitung zum Kauf eines gebr. Bootes in Italien. Abgesehen davon ist dieser ELLEBI für D/BSC53 absolut unterdimensioniert mit der vefügbaren Nutzlast, und Du solltest über einen stärkeren Trailer nachdenken bevor Du hier in diesen etwas investierst. Siehe hier die Kontaktadresse Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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Danke Dieter,
habe ichn schon gemacht. Der Trailer hat einen Hebel unter der Bremse. Ich hoffe das ist die Automatik. Sonst tausche ich die Kupplung gegen eine neuere. Wenn das nicht geht, habe ich ein Problem, da ich dann einen neuen Trailer brauche. |
#5
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nurmal aus Neugier:
@ koem@: Was issn ein "BSC 5 RIB" ? Wie schaut Das aus ? Technische Daten ? |
#6
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Hallo Ingo,
ja, das könnte der Hebel für die Bremsensperre sein beim zurückfahren. Das hatten ältere Trailer aus Italien, dann könnte die deutsche TÜV Abnahme doch klappen. Sehr wichtig ist die Bremsenberechnung (cálculo di freni) für den TÜV, die das Werk problemlos nachliefert. Aber ... wenn das BSC ein 5 m RIB ist (Typ BSC 5?), dann reicht die Tragkraft des Trailers garantiert nicht aus. Die Italiener fahren immer wieder unterdimensionierte Trailer aus Führerscheingründen in Italien, die Polizei interessiert das überhaupt nicht. Aber sie fahren auch selten aufgetankt und mit voll gepacktem Boot in den Urlaub und wenn, dann meist nur kurze Strecken. Viel Glück! |
#7
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Suche günstigen Trailer, besser umsonst :-)
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#8
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Das ist die frühere alte Bezeichnung von BSC für ein 5 m RIB. Das Boot dürfte aus den Anfängen der 90er Jahre stammen. Der spätere Nachfolger heißt BSC 53, ein solides Hypalon Fabrikat, aber eben selten auch in Italien.
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#9
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Zitat:
Guckst Du Galerie |
#10
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Zitat:
Das Baujahr ist 2004. |
#11
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Hallo Ingo,
herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen RIB. Die BSC 50 sind scho schöne Teile. Und natürlich allzeit Gute Fahrt.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#12
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Hallo Ingo,
jetzt lese ich im anderen Thread, das Du die Bootsprobefahrt zw. Krefeld und Düsseldorf gemacht hast. Also stammt das Boot aus Deutschland. Dann müßtest Du vom Verkäufer volle Unterlagen für Boot, Motor und Trailer ja bekommen haben, weil für die Fahrt auf dem Rhein das Boot ja zugelassen sein muß, genauso wie der Trailer für den Straßentransport. Dazu gehört auch ein ordentlicher Kaufvertrag, wo alle wichtigen Daten drinnen stehen. Wo liegt denn jetzt das Problem? Du kannst es mit den vorhandenen Papieren damit auch problemlos ummelden? |
#13
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Dieter, oder man beugt das Gesetzt weiter als es gut ist und hat Glück.
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#14
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Ich habe zu dem Boot einen Originalkaufvertrag aus Italien und meinen Kaufvertrag vom Verkäufer. Zum Motor habe ich alle Papiere. Der Trailer ist komplett ohne Papiere. Ist mit irgendeinem Kennzeichen nach D gekommen und so auch zu mir. Habe Ellebi angeschrieben, ob die was haben. Mal sehen. Das Boot bin ich ohne Anmeldung gefahren. Habe BSC Belgien kontaktiert, die besorgen mir eine CE. Wenn nicht, ist das Boot eben von vor 1998. Das klappt schon. :-)
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#15
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Um Links zu sehen, bitte registrieren StGB
§ 339 ist Richtern, Amtsträgern oder Schiedsrichtern bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorbehalten .....
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Gruß Holger |
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