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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Sind 15PS für Deutsche in -A- auch führerscheinfrei ?
Hallo,
darf ich als Deutscher mit dem 15PS-Schlauchi von Passau auf der Donau in Richtung Wien weiterfahren, wenn ich keinen Boots-Führerschein habe? Das was man in -D- für die Donau braucht, IBS und Kennzeichen, sind natürlich vorhanden. Im WWW steht u.a. zu lesen: "Führerscheinbestimmungen wie im Heimatland" (in -D- bis 15PS jetzt ohne Schein) es steht aber auch ebenfalls noch "ohne Schein nur 6PS". Die Aussagen im Netz wurden viel diskutiert, sind aber allesamt vom Datum her nicht sehr aktuell und meist kurz nach der Neuregelung in -D- geschrieben worden. Weiß jemand hier was jetzt richtig ist ? lg
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Norbert |
#2
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Hallo Norbert,
hierzu wird i.d.R. auch hier viel diskutiert. Am sinnvollsten ist, dass Du per Email bei den zuständigen Behörden nachfrägst. Dann bist Du auf der sichern Seite für Deinen Urlaub. Ergebnis aber bitte hier posten. Danke!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Ich sehe das anders!
Die deutsche Führescheinfreiheit mit bis zu 15 PS Antriebsleistung gilt nur in Deutschland und nicht überall. Sie gilt z.Bsp. nicht auf dem Rhein und nicht auf dem Bodensee, wo 5 PS bzw. 6 PS als Limit vorgesehen sind. In Österreich sind auf der Donau Führerscheinfreiheit bis max. 4,4 KW = 6 PS vorgeschrieben, genauso wie auf dem Attersee und dem Traunsee. Auch hier wird dies bestätigt, siehe Seite 5 Um Links zu sehen, bitte registrieren Dies dürfte auch bei einer Nachfrage bei den Wasserbehörden in A bestätigt werden. |
#4
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Zitat:
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liebe grüße wolfgang lieber genossenes bereuen, als bereuen nie genossen zu haben ! |
#5
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Führerschein für Deutche in -A-
Hallo
ich sehe schon, die "Klarheiten sind noch nicht beseitigt". Das Infoblatt vom ADAC stammt vom Juni 2012 und ist damit nicht sehr aktuell. In etlichen anderen Seiten im www hält sich die Aussage: "Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes". Das würde ja 15PS frei bedeuten. Wenn das nicht stimmt, wäre z.B. auch diese Liste der Fa. Gründl schlichtweg falsch: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe das Österreichische Verkehrsministerium (bmvit.gv.at) angemailt, mal sehen ob und was da für eine Antwort kommt. Grüße aus dem Inntal
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Norbert Geändert von Nobu (03.05.2015 um 15:29 Uhr) |
#6
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lies dir den folgenden haarstäubenden Artikel durch, dann weisst du wie es in Ö läuft.....
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#7
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Hallo Norbert,
das ist mit Sicheheit die beste Lösung. Die "wie im Heimatland" Regelung gibt es immer wieder. Steht beispielsweise im Revierführer vom Lago Maggiore, dass es dort auf italienischer Seite eine entsprechende Binnenseeverordnung gibt. Bei uns am Bodensee steht beispielsweise, dass nur das BSP (in D) gilt, mit der Ausnahme eines Urlaubpatents (gibt es dafür in anderen Revieren tendenziell nicht). Darum lohnt immer ein Blick in die jeweilige Schifffahrtsordnung oder Nachfrage an kundiger Stelle. Die notwendige Ausrüstung hat wiederum nichts mit dem Patent zu tun. Auch hier gibt es verschiedene Anforderungen (je nach Revier). Es lohnt immer sich "vor Ort" zu erkundigen um keine böse Überraschungen zu erleben (wie fehlender Quickstopp in Holland etc.) Für den Bodensee könnte ich Dir detaillierter Antworten. Auf der Donau kenne ich mich leider nicht aus.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Zitat:
Ist halt immer eine Frage wen es gerade betrifft und dann ist der Aufschrei groß.
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#9
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Nein, ist nicht führerscheinfrei.
Zitat:
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#10
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Hier steht, ausländische Bootsfahrer müssen den entsprechenden Führerschein ihres Heimatlandes besitzen.
Vom fahren ohne Führerschein steht da gar nichts. Gleich am Anfang, unter Reviere steht: Motorboote sind sowohl zulassungs- als auch führerscheinpflichtig und wenn man unter Bestimmungen nachsieht, stehen die Führerscheinregeln. Um Links zu sehen, bitte registrieren Würde da jetzt stehen, es gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wäre ich mir auch unsicher, aber das steht dort nicht. mfg. Klaus |
#11
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Antwort vom Österreichischen Verkehrsministerium
Da soll einer sagen die Österreichischen Behörden wären langsam, im Gegenteil
bereits heut vormittags kam vom Verkehrsministerium die Antwort. Es ist die Bestätigung dessen was hier schon geschrieben wurde. Zitat: Zu Ihrer Anfrage darf ich mitteilen, dass das Führen von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von mehr als 4,3 kW auf österreichischen Gewässern führerscheinpflichtig ist. Entsprechende ausländische Befähigungsausweise oder das „Internationale Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen“ werden anerkannt. Damit ist es von offizieller Stelle gesagt und wenn im www. geschrieben wird "... wie im Heimatland", was bei uns bekanntlich 15PS frei bedeutet, so ist das schlichtweg falsch. Es geht mir sicher nicht um "schön reden" sondern ganz einfach um Klarstellung, denn so klar scheint das nicht überall zu sein. Das beweist schon die Gründl-Liste. Grüße aus dem Inntal
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Norbert |
#12
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sorry, das war immer schon klar, zumindest bei uns :D
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