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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat.

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  #1  
Alt 01.02.2005, 11:53
Udo
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Zuggewicht PKW

Hi,
ich darf mit meinem PKW 1500KG ziehen,aber da ich mir einen neuen WoWa (1600Kg ) gekauft habe wollte ich meinen PKW auflasten lassen.

Bis 1900Kg ist eine Auflastung ohne Probleme möglich, aber die gilt dann nur für Sportgeräte( Pferdeanhänger,Trailer) und nicht für den WoWa.

Warum gibt es so bescheuerte Gesetze?

Ich könnte jetzt meinen WoWa auf 1500Kg ablasten lassen aber dann habe ich nur e4ine Zuladung von knapp 100 Kg.

Welche Möglichkeit gibt es noch? Nein, ein neues Auto kann ich mir nicht leisten


Gruß Udo
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  #2  
Alt 01.02.2005, 12:17
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Fortnox Fortnox ist offline
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Hi Udo!

Wie oft wechselst Du denn den Stellplatz?

Rentiert sich das ganze?
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MfG
Martin

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  #3  
Alt 01.02.2005, 12:25
Udo
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Hi,

WoWa steht von Ende März bis Ende Juni und Sebtember und Oktober auf dem Stellplatz.
Ist auch kein Problem, ich könnte zum ziehen immer das Auto von meinem Dad nehmen.
Aber es nervt mich einfach das so eine Auflastung nur für Sportgeräte gilt.

Gruß Udo
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  #4  
Alt 01.02.2005, 12:29
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Fortnox Fortnox ist offline
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Hi Udo!

Natürlich ist das nervig und nicht ganz nachzuvollziehen, nur ist die Frage ob sich der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sich wirklich dafür rentieren.


Seit Ihr da immer am selben CP. ?
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MfG
Martin

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  #5  
Alt 01.02.2005, 12:46
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daniels daniels ist offline
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Hallo Udo,

worin liegt denn der Grund für die nur auf "Sportgeräte" ausgewiesene Hochlastung der Anhängelast ?

Gruß Hans
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  #6  
Alt 01.02.2005, 13:12
Udo
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Hi Hans,
das konnte mir bei Mercedes auch keiner sagen.
War am Telefon auch keiner so richtig für zuständig. :hiiilfe:

Aber für Pferdeanhänger würden sie es ohne weiteres machen. :zunge: .

Na ja ich kann zum ziehen ja den Wagen von meinem Dad nehmen.

Gruß Udo
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  #7  
Alt 01.02.2005, 13:35
Opa25867
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Hallo Udo,
ich dacht schon ich könnt meinen Explorer bei dir loswerden.

Ne Spass beiseite, versuchs mal hier, die Lasten verdammt viele Autos auf.

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Weiss ja nicht genau welchen du hast.

gruß Uwe

Genau aus deinem Grund hab ich mir den Explorer angeschafft ( UND wg. dem Allrad - bin mit dem Wowa so blöd stecken geblieben)
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  #8  
Alt 01.02.2005, 13:44
Opa25867
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Ach ja ...
sag doch einfach du machst Sport in deinem Wowa , dein Schlauchi ist dir zu unbequem.
Denke dabei an die Umfrage "Sex im Boot".

Uwe
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  #9  
Alt 01.02.2005, 13:44
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Zitat:
Zitat von Udo
Hi Hans,
das konnte mir bei Mercedes auch keiner sagen.
War am Telefon auch keiner so richtig für zuständig. :hiiilfe:

Aber für Pferdeanhänger würden sie es ohne weiteres machen. :zunge: .

Na ja ich kann zum ziehen ja den Wagen von meinem Dad nehmen.

Gruß Udo
Hallo Udo,

mit Dad's PKW hast Du natürlich noch Glück.
Nur ein 1900 kg Pferdeanhänger ist sicherlich fahrtechnisch etwas anderes wie ein Wohnwagen. Zumal die meisten Hottas nicht unbedingt zu ruhigen Fahreigenschaften beitragen.
Deshalb interessierte es !
Da würde ich aber in jedem Falle noch einmal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen.


Gruß Hans
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  #10  
Alt 01.02.2005, 13:46
Udo
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Hi Uwe,

ich glaube ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt.

Mein Benz ( W124 ) benötigt keine Auflastung sondern eine Zuglasterhöhung für die AHK.

Die zu bekommen ist kein Problem,macht jede MB Niederlassung.

Aber eben nur mit der Auflage das ich dann nur Sportgeräte bis zu diesem Gewicht ziehen darf.

Gruß Udo
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  #11  
Alt 01.02.2005, 14:00
stebn stebn ist offline
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hallo udo

soviel ich weiss brauchst du gar nix eintragen zu lassen!!

du darfst den ww eben nur bis 1500kg beladen!!

da du ja nicht soviel km fährst finde ich das nicht zu wild!!

denke auch an das gewicht "masse im fahrbereiten zustand und leergewicht"!!
da sind auch 75kg unterschied!! brauchwasser kannst du auch am platz auffüllen und die gasflasche passt im kofferraum

bis 2% darfst du auch das gewicht überschreiten! das macht bei dir 30kg!!

ich würd mal die polizei anrufen und nachfragen


gruß stefan
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  #12  
Alt 01.02.2005, 14:20
Opa25867
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Hallo Udo,
stimmt hab ich falsch verstanden, hätte mir aber auch auffallen müssen da es logisch ist.
Was willst du mit ner Auflastung.
Die machen aber auch Zuglasterhöhung z.B T4 auf 3 t, vielleicht ja auch deinen.

@ Stefan: gemacht habe ich das auch, ich denke auch das es erlaubt ist.
Aber Spass gemacht hat es nicht. 1,6 t mit nem alten T3 .

gruß Uwe
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  #13  
Alt 01.02.2005, 14:24
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Hallo Stefan,

so leicht darfst Du es Dir nicht machen. Im § 42 der STVZO ist genau definiert was zulässige Anhängelast und Leergewicht bedeutet.
Da gibt es zwar noch die Tolernanzschwelle, aber gerade bei Wohnwagen hast Du den Unterschied zwischen Leergewicht und zul. Gesamtgewicht doch schnell erreicht. Da ist die Propanflasche und der Wassertankinhalt das kleinste übel.

Der 560 er hat doch nach meinem Wissenstand schon zwischen 1400 und 1460 kg (Fabrik)-Leergewicht.

Außerdem ist da Theorie und Fahrpraxis auch noch entscheidend. Ich habe zum Beispiel einen Wagen der darf laut Pkt. 28 der Papiere 1700kg. Ich persönlich finde mit dem 1300 kg Pferdeanhänger, 2 Personen und Material habe ich das gesamte Gespann ausgereizt. An Ampeln und leichten Steigungen merkst Du es dann schon.
Ich habe beim Kauf auch die 1700 kg gesehen und gefreut und bei der ersten Tour unter Belastung geärgert.


Gruß Hans
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  #14  
Alt 01.02.2005, 14:40
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Hallo Udo,

nix da mit WOWA-Ablastung, aber fahre ihn mal über eine Waage (z.Bsp. bei einer Kiesgrube), damit Du den exakten Achslastdruck hast bevor Du ihn mit Ausrüstung auflädst einschl. Gasflasche Füllung. Zu dem Achslatdruck kommt noch das Gewicht an der Kupplung. Wenn Du diese Gewichte hast, hast Du effektive Gewichte, von denen Du ausgehen kannst.

Wegen dem zulässigen Anhängegewicht an Deinem PKW würde ich mir nur Gedanken machen, wenn der Achslastdruck alleine über 1.600 kg liegen sollte, also 10 % Überladung, nur das ist relevant bei Kontrollen. Wenn Du jetzt D/WOWA nur 2 x im Jahr bewegst und die Strecke nicht alzuweit ist, dann sollte das okey sein. Du kannst ja besonders vorsichtig und vielleicht bitte auch ein bischen langsamer fahren. Das macht man so bei den Profis, wenn man "hohe Gewichte" spazieren fährt. Aber fahren kannst Du alleweil, wenn Du die nötige Sorgfalt walten läßt.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann fährst Du den WOWA mit dem schwereren PKW Deines Dads. Was soll das bei einem WOWA der im Jahr nur 2 x bewegt wird, und ansonsten nicht für Urlaubsfahrten verwendet werden soll. Du mußt nur aufpassen, das Du bei diesen Fahrten nicht auch noch alles "Geraffel" mit spazieren fährst, denn das bringt nur unnötiges Gewicht. Viel Glück!

Von weiteren Urlaubsfahrten mit dem leichten PKW und dem schwereren WOWA hintendran würde ich grundsätzlich absehen. Das ist kein schönes Fahren, wenn der Anhänger auch noch schwerer als der Zugwagen ist. Da solltest Du effektiv über einen schwerern Zugwagen nachdenken, auch wenn das nicht aktuell ist bei Dir.
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  #15  
Alt 01.02.2005, 14:46
Udo
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Hi,
mit den Gewichten ist das auch so eine Sache.

Leergewicht ist 1343 KG
Masse in fahrbereitem Zustand 1460 KG

Zulässiges Gesamt Gewicht 1600 KG

Wenn es denn so ist würde ich wirklich die Gasflasche rauslassen und ohne Wasser fahren dann müsste ich so 1400 KG am Haken haben.
Dann habe ich immer noch 100 kg für Geschirr und ein paar Klamotten.

Ist aber nicht weiter schlimm, ich fahre zum aufbauen eh 2 oder 3 Mal .

So wie ich das sehe werde ich mit meinem PKW fahren,ich fahre ja eh nochmal mit Anhänger und dann nochmal mit Trailer.

Gruß Udo
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