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#1
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Frequenzzuteilung für Kombianlage
Hallo,
kann mir jemand im Forum sagen, ob ich für eine sogenannte Kombianlage (See- und Binnenfunk mit ATIS, DSC) eine Frequenzzuteilung bekomme, bin seit gestern Inhaber des UBI UKW Funkzeugnisses. Habe bereits vor mehreren Wochen die Bundesnetzagentur in dieser Frage per Email angeschrieben, die bislang jedoch noch nicht geantwortet hat. Der SRC soll jetzt folgen.
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viele Grüsse aus dem SL Viviane, Ute und Rüdiger |
#2
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Nun, eine Frequenz bekommst Du nicht zugeteilt, denn Du beantragst ja keinen Betriebsfunk. Die Frequenzen sind ja Festgelegt für den Seefunk/Binnenfunk.
Du bruachst nur eine Zulassung zum Seefunkdienst / Binnenfunkdienst (die Du mit deinem UBI ja schon hast) und eine Anmeldung dafür, sprich eine Rufzeichenzuteilung von der Bundesnetzagentur. Wenn das Gerät für den Binnenfunk eine Zulassung hat ist das kein Problem. Ein Problem könnte deine´fehlende Prüfung vom SRC sein, denn genaugenommen betreibst Du mit einer Kombianlage ein Gerät für das Du keine Berechtigung hast, weil das Gerät Sendefähig ist. Wenn Du eine Amateurfunklizenz hast kannst Du damit dieses Problem umgehen, denn als Funkamateur darfst Du jedes Gerät betreiben, solange Du Dich damit nur auf den Amateurfunkfrequenzen austobst. Die reine Tatsache dass ein Gerät in anderen Frequenzbereichen Sendefähig ist reicht beim Amateurfunk nicht aus um jemand ein illegalen Betrieb zu unterstellen. So sehe ich das. Wenn Du auf nummer Sicher gehen willst musst Du noch die Scheine machen die Du benötigst um die Sendebereiche Deines Gerätes abzudecken. Im übrigen, wenn wir schon stehen, ein Amateurfunkgerät kann theoretisch auch im Bereich des Seefunks senden, nur leider hat es dafür keine Zulassung. :-( Meineserachtens Schwachsinn, denn ein kleines Seehandfunkgerät bekommt man um 70 Euro teilweise nachgeworfen. Mein Icom AFu Gerät ist um Welten hochwertiger ........ Umgekehrt gehts aber, ich darf ein Seefunkgerät so modifizieren, dass ich im AFu Bereich senden kann :-) Eine zulassung zum Amateurfunk und eine Rufzeichenzuteilung natürlich vorrausgesetzt. Schreib denen mal ein paar Mails hintereinander, am besten an verschiedene Leute dort immer in den Veteiler genommen, dann bewegt sich meistens was. Viel Glück
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#3
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Zitat:
Die Frequenzzuteilung (so ist es tatsächlich korrekt) ist die Anmeldung in D bei der Bundesnetzagentur, einfach Formular (PDF) aus dem Internet downloaden ausfüllen abschicken (Gebühren zahlen nicht vergessen) BASTA. Du brauchst für die Anmeldung noch nicht einmal einen Funkschein, den benötigst Du nur ZUM BENUTZEN !! Steht alles ausführlichst erklärt in den Merkblättern (Bundesnetzagentur), ebenfalls per download dort abzurufen. Kleines Problem ergibt sich, wenn Du später auf See (z.B. in der Ostsee) auch Telefongespräche über UKW machen willst (preiswerter als Handyroaming) dann musst Du dich noch bei einem Provider anmelden ähnlich wie Internet, aber bis dahin ist ja noch etwas zeit Erst mal Gratulation zum UBI |
#4
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Tatsächlich Frequenzzuteilung ???
Komisch
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Grüße aus Tübingen Mirco |
#5
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Zitat:
Zitat:
---------------- Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#6
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Hallo Mirco,
Du bekommst von der Bundesnetzagentur ein Dokument, auf dem "Frequenzzuteilungsurkunde" steht! Hinter der zugeteilten MMSI steckt dann die Frequenz, auf die das Funkgerät programmiert wird.Die Urkunde ist an Bord mitzuführen, genau wie Dein Ubi oder SRC/LRC-Zertifikat.
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Grüße Bernhard |
#7
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Hallo,
hier ein paar Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Immer wenn Binnenfunk dabei ist geht die Anmeldung über Mülheim/Ruhr! Viel Spaß beim Funken!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Zitat:
aber die MMSI = Maritime Mobile Service Identity das ist keine FREQUENZ, sondern nur eine eineindeutige Rufnummer, so wie jede Telefonnummer an Land für eine Küsten- oder Seefunkstelle, wichtig vor allem im GMDSS System ! Im Binnenbereich gibt es die ATIS auch dies ist eine eineindeutige Nummer, die IMMER mitgesendet wird, sobald die Sendetaste gedrückt wird. Diese Nummer ist vor allem für die Ahndung von Fehlverhalten beim funken gedacht, z.B. Störung des Funkverkehrs etc. Die Frequenzzuteilung ist das was es sagt der beweglichen Seefunkstelle wird ein Frequenzbereich zugeteilt auf dem sie AKTIV arbeiten (=senden) darf, damit erhält diese Stelle das Recht diese Frequenz(en) zu nutzen. Anders ist es z.B. beim reinen EMPFANG z.B. Navtex, da benutzt man ja die Frequenzen nicht AKTIV, sondern hört nur - dafür gibt es eine Globalzulassung (wie bei Radiohören). Mitzuführen ist übrigen auch das Binnenschiffahrts-Funkhandbuch (Binnen) |
#9
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Seit einiger Zeit (noch nicht so lange) heißt es tatsächlich nicht mehr Frequenzzuteilung, sondern man stellt einen Antrag auf "Zuteilung von Nummern des mobilen See. und Binnenschifffahrtsfunk Rufzeichen, MMSI und ATIS für die Sportschifffahrt (Ship Station License)
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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