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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Hallo Schlauchboot Freunde
Ich wollte mal nachfragen ob hier im Forum schon mal einer ein Schlauchboot das auf 40 PS max. Typisiert ist auf 50 PS Typisiert hat Boot ist ein E Sea 430 mit 30 PS Yamaha 2 Takt Grüße aus Gmunden Thomas |
#2
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Zitat:
![]() ![]() Ahhhh, da fehlt ja was, nennt sich Komma oder so ![]() |
#3
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Servus Thomas!
Der Ferdi - hier im Forum - hat sein Rib für eine höhere Leistung genehmigen lassen. Vielleicht hilft dir Ferdi weiter. Irgend einen Thread gibt es hier im Forum über dieses Thema schon. Ansonsten frag mal bei der Um Links zu sehen, bitte registrieren nach. Der ist Importeur für diese Boote.
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LG Mathias . ![]() ![]() ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#4
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Mathias, da muss man aber unterscheiden. Bei besagtem Zar wurden von der Werft aus 150ps genehmigt. Dazu muss die Werft mitspielen. Da EMS die Boote nur verkauft und die CE aber vom eigentlichen Hersteller ausgestellt wird, könnte es kompliziert werden.
Alternativ könnte man sich einfach an die zuständige Behörde wenden. Die nennen einem dann einen Sachverständigen, mit dem man die Sache auch durchdiskutieren kann. Und wenn der sein ok gibt, dann passte wieder. Lg martin |
#5
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wieder mal typisch ich
also ich bin grundsätzlich der meinung, dass ein easy das auf 50 ps tpisiert ist, die 60 nicht wirklich verträgt. in den meisten fällen, ist die größtmögliche motorisierung auch die grenzwertige. stell dir am 460er statt des 70 ers einen 85 er vor. ich kann mir nicht vorstellen, dass das das boot noch verträgt.
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#6
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bernhard, ansich stimmt das. aber zb mein ehemaliges e-sea war bis 75ps zugelassen. die baugleichen neueren, so weit ich weiß, aber nur noch bis 60ps. das mag vielleicht auch daher kommen, dass die 4takter um einiges schwerer sind und es praktisch neu nix stärkeres als 60ps mehr gibt, was das boot gewichtsmäßig noch verträgt.
also ansich würd ich auch nicht über die zugelassene motorisierung gehen, aber wenn zb. mit einem älteren 2takter das zulässige motorengewicht deutlich unterschritten wird, dann hätte man vielleicht auch beim sachverständigen ein gutes argument. lg martin |
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