|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Beleuchtung an Kleinfahrzeugen
Habe ich eben in einem anderen Forum gelesen,finde ich ganz interessant.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Gruß Wolle |
#2
|
|||
|
|||
Leider nicht so ganz
In der 10 Anpassungsverordnung lautet es nun "muss der KVR entsprechen" und in der KVR steht : Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge - Topplicht, 2 Seemeilen; - Seitenlicht, 1 Seemeile; - Hecklicht, 2 Seemeilen; - Schlepplicht, 2 Seemeilen Sorry |
#3
|
||||
|
||||
Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!
Ergibt sich aus der 10. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung, siehe hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren und da steht eben, dass § 9 Satz 1 der Seeschiffahrtsstrassenordnung nicht für Sportboote gilt. In der SeeSchiffO stand, dass die Positionslampen baumustergeprüft sein müssen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben... Klaus
__________________
Viele Grüße aus Passau Klaus |
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
Das ist so nicht richtig, denn in der Anlage I Nummer 14 der KVR (auf die in Regel 22 verwiesen wird) ist zu lesen : Zitat:
Geändert von rotbart (26.03.2009 um 10:42 Uhr) |
#5
|
||||
|
||||
Taj, die Frage ist ja nun: Was ist wenn ein Lampen, die Rina-zertifizeirt sind und den Anforrderungen von D-Land entsprechen, aber nicht vom BSH abgenommen sind?
Darum geht ja nun seit Jahren der Kampf... und ich verstehe die Änderung so, dass ich jetzt keinen Zwanni mehr zwischen die Papiere stecken muss, wenn ich im Bereich der SeeSchStrO unterwegs bin
__________________
Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
|
||||
|
||||
Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!
Zitat: Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos! Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden. Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen. Klaus
__________________
Viele Grüße aus Passau Klaus |
#7
|
|||
|
|||
Zitat:
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Durch glauben an den Prospekt ?? Letztlich geht es doch um die Haftung im Schadensfall, Szenario : Fahr ich Dich nachts über den Haufen - sage ich das Ding konnte man nicht sehen, nix Lichter dann sagst Du ich hatte wunderschöne Lichter aus Tsindao drauf richtig schön bunt :-))) 10 Yüan incl anbau :-))................... wat nu ??? |
#8
|
|||
|
|||
Hallo zusammen, schaut euch mal bitte diese Positionslampen an:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe obige Batterieleuchten auch bei Bauhütte gesehen in der Maritimabteilung. Nun heißt es ja, das man in Notfällen, von den gesetzlichen Vorschriften abweichen kann. Nun, wie sieht es aus, wenn ich mich mit meiner Törnplanung verschätzt habe und die Lichterführung ansteht um weiter zu fahren. - Oder das Wetter schlägt unerwartet um und man hat unsichtiges Wetter mit Lichterführung. Darf man dann mit diesen Leuchten ohne BSH seine fahrt weiter fortführen um ans Ziehl zu kommen? Vielen Dank für eure Antworten und evtl. Tipps! |
#9
|
||||
|
||||
Da wirst du Erklärungsnot haben, wenn die Lampen fix am Boot verklebt sind.......
Außerdem, wenn es ein Notfall ist, heißt das, ran ans Ufer und nicht mehr weiterfahren.... Ergo kannst mit dieser Argumentation gewaltig einfahren, weil du sogar noch grob fahrlässig eine Gefährdung darstellst (ist jetzt etwas überzeichnet dargestellt...) |
#10
|
|||
|
|||
Zitat:
Wenn man unterwegs einen Notfall, oder Krankheitsfall hat, darf man auch vom geltenden Recht abweichen. Es werden ja eigentlich nur vorne am Bug der Halter verklebt mit dem Boot. Alles andere ist ja revisiebel und nicht fest montiert. >Einfach ans Ufer und dann im Freien ohne irgendwas übernachten kann es ja auch nicht sein. Wildcamping ist das und dies ist auch verboten. Da ich meist die Fahrrinnen meide, außer hier auf dem Rhein, kann das eigentlich nicht so schwerwiegend sein. Gruß Matthias |
#11
|
||||
|
||||
Wie du meinst, man kann sich alles zurecht reden.
Aber es wird dir bei einer Kontrolle der WAPO nix helfen, oder glaubst du, dass die blöd sind? |
#12
|
|||
|
|||
Zitat:
Aber, gibt es denn keine Beleuchtung, die Flexibel, klein und mit Batterien läuft und noch eine Zulassung haben? Es ist ja schließlich "nur" ein Schlauchboot und es ist auch nur für Ausnahmefälle gedacht die Beleuchtung zu führen. Die von mir beschrieben Grenzfälle beziehen sich aufs zeigen des weißen Lichtes mittels Handlampe. - Und das steht so in den Regeln. Da kann auch die Waschu nix machen, außer anhalten und Hilfe leisten. Hatte mit veralbern wirklich nichts zu tun, das ist legal. |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
|
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
Das das Boot ein Motorboot ist, das weiß ich selber. - Also manchmal... LG zurück Matthias :-) |
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Und Boote mit schlechter oder gar keiner Beleuchtung sind mir/uns schon einige begegnet, das ist nicht so toll.
__________________
Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
|
|