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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Strafen für fahren ohne Führerschein
Ich hätte da mal eine Frage an die erfahrenen Skipper unter euch. Ich habe zwar nur einen 5 PS Motor der ja an sich Führerscheinfrei ist , aber da wär nur ein Problem ich bin erst 15 einhalb und will den Sportbootführerschein Binnen im Herbst diesen Jahres machen. Was würde jetzt passieren wenn mich die Wapo mit meinen Boot erwischt, könnten die mich für den Führerschein sperren und wenn ja wie lange ? Ich wurde auch schonmal mit meiner Mutter in Rheinsberg angehalten doch da haben die nur nach der Zulassung gefragt obwohl das Boot erst einen Tag alt war (man hätte es ja bei einer Belehrung lassen können ). Natürlich ist das Boot jetzt zugelassen doch das Prob. mit dem Alter wäre immer noch:confused
danke schon mal für die Antworten gruß Christian |
#2
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Hallo Christian,
muss Dir leider dringenst davon abraten ohne Führerschein zu fahren. Das kann im schlimmsten Fall einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen. Aber selbst wenn nichts passiert kann es für Dich Konsequenzen haben. Pauschal kann man es leider nicht sagen wie hoch die Strafen und die Konsequenzen sein werden, aber glaube mir, da verstehen die Ordnungshüter keinen Spaß! Musst leider - wie wir alle mal - darauf warten bis Du den Führerschein machen darfst, bzw. das Boot mit 5 PS fahren darfst! Kommt schneller als man denkt!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Hi Christian,
magst Du dann auch mit 17 und ohne Führerschein Auto fahren?? Nichts für ungut, finde Dein Vorhanben aber mehr als fahrlässig!! Auch mit einem 5 PS-Boot kann man einen Schwimmer oder anderen Menschen auf dem Wasser schwer verletzen und im schlimmsten Fall auch töten. Von reinen Sachschäden mal ganz abgesehen. Wer soll dann dafür aufkommen? Du oder Deine Eltern ein Leben lang? Kann Deine Begeisterung ja verstehen, würde der Vernunft wegen aber schon noch das halbe Jahr warten. Eine passende Antwort auf Deine Frage kann ich Dir leider nicht geben, kann mir aber schon Konsequenzen in dieser Richtung vorstellen. Gruß Thomas |
#4
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Hallo Speedle,
mir ist dein Alter schon in dem "Tschechien"-Thread aufgefallen, da hast Du geschrieben, dass Du mit deinen Eltern in Urlaub fährst. Da wollte ich dich aber nicht genauer fragen, weil ich nicht den Klug*******r spielen wollte. Wirklich problematisch ist das in erster Linie, wenn Du ganz alleine fährst, ansonsten zieht das Argument "Mama hat mich mal gerade das Ruder halten lassen" meistens. Klaus |
#5
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und noch was:
Wenn Du später den Auto-Führerschein machen willst, könntest Du Schwierigkeiten bekommen, von wegen "Eignung", da wirft man Dir dann vor, nicht die geistige Reife zu haben. Also ganz alleine eher nicht; andererseits weiß ich, dass viele Motoryachtclubs Schlauchbootregatten für die Kinder (in kleinerem Alter) machen. Die fahren da auch mit Motoren bis 5 PS, allein im Boot. Aber natürlich im Rahmen einer Vereinsveranstaltung und unter Aufsicht. Klaus |
#6
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Moin,
ab 16 darfst du diesen Motor ohne Führerschein fahren. Wenn du jetzt damit fährst ist es im Prinzip das gleiche als wie wenn du ohne Führerschein fährst. Es kann dir passieren das du eine Sperre bekommst. Aber unter Umständen nicht nur für den Bootsführerschein sondern auch für Mofa, 125er etc... Der Sportbootführerschein ist genauso ein Amtlicher Führerschein wie auch für Mofa, Roller, 125er, Auto etc... Das heißt z.B. du wirst Besoffen mit dem Boot erwischt ist auch der "normale" Führerschein weg !!!! Das sind zumindest die Infos die ich so beim SBF Kurs rausgehört habe, sollte ich mich irren, bitte nicht schlagen Gruß Carsten
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#7
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Zitat:
Du irrst natürlich nie! Stimmt wirklich - theoretisch. Das Thema ist nur (aber Christian das nicht als Freibrief sehen), dass die Meldung von der Führerscheinstelle für Kfz an die Führerscheinstelle für den Bootsführerschein erfolgen muss (und umgekehrt). Da happert es manchmal - selbst im gleichem Landratsamt (BSP sind die Landratsämter zuständig). Aber man soll Kommissar Zufall nicht unterschätzen...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Allein gefahren bin ich ja bisher auch noch nicht. Mein Vater der den Schein hat war bisher immer dabei bis auf das eine mal mit meiner Mutter ! Und außerdem bin ich auch generrell ein Vernünftiger Mensch . Das mit dem alleine Fahren werd ich lassen, versprochen . Ich find es außerdem super das ihr euch auch Gedanken über andere Mitglieder macht, find ich echt klasse also dann Tschüss Christian
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#9
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Hi,
war da nicht mal was im Gespräch das 12 oder 14 Jährige mit führerscheinfreien Motoren fahren dürfen ?? Ich meinte da mal was gehört zu haben, kann aber auch sein das dies nur für Holland gelten sollte. Hans (Daniels ) weis da bestimmt mehr. Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#10
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Hallo,
wenn Du mit 15 fährts und erwischt wirst kommt es mit Sicherheit zu einer Anzeige und wird somit Aktenkundig. Willst Du dann den PKW-Führerschein machen taucht das wieder auf. Ich weiß von einem Jugendlichen der mit einem "frisierten" Mofa erwischt wurde, das bedeutet gleichzeitig fahren ohne Führerschein. Als er jetzt 18 wurde und den PKW-Führerschein beantragte musste er vorher zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("Idiotentest"). Dieses Risiko, neben all den anderen Unannehmlichkeiten, sollte Dir die Sache nicht wert sein. Das halbe Jahr geht auch noch rum. Grüße Harald |
#11
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Hi
Wo bitte ist das Fahren mit einem führerscheinfreien Motor definiert (außer Versicherung). Ich hatte früher schonmal gesucht, da aber mein Junior inzwischen die Scheine hat, hatte sich die Sache für mich erledigt.
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Gruß aus dem Schwarzwald Helmut Rib that`s it |
#12
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Hallo Freunde,
stop, das ist nicht ganz richtig was hier gesagt wird. Denn letztes Jahr wurden in Deutschland versuchsweise das Fahren führerscheinfreie Outboarder freigegeben ab einem Alter von 12 Jahre für das Befahren in bestimmten Binnenbereichen. Hier für Christian erstmal die Liste der Führerscheinfreien Outboarder, da muß seiner dabei sein, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Werde die Information noch nachbestätigen. Lediglich darf er mit dem Vater als Skipper anBord unter 16 Jahren nicht das Boot seines Vaters fahren als Rudergänger ohne Führerschein. Dazu fehlt im das nötige Alter. Geändert von DieterM (22.03.2006 um 20:54 Uhr) |
#13
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Führerschein
Hallo Christian,
fahren darfst Du im Binnenbereich erst ab 16, allerdings im Bereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung auch früher (bis max. 3,68 kW). Seit Anfang 2005 gibt es die B1-Lizenz, mit der man ab 12 Jahren auf bestimmten Wasserstrassen Boote, die bis zur o.a. Stärke reichen, fahren. Die maximale Bootsgrösse ist auch vorgegeben, habe ich allerdings nicht zur Hand (max. 4 m?). Diese B1-Lizenz wird von lizenzierten Trainer C des DMYV (Deutscher Motoryachtverband) abgenommen und ist ein offizieller Führerschein. Nähere Infos erhälst Du auch unter Um Links zu sehen, bitte registrieren und dann weiter unter "Jugend". Hier erfährst Du auch, welche Vereine in Deiner Nähe Jugendarbeit betreiben, die über genehmigte Übungsstrecken verfügen, auf denen auch schon 8-Jährige unter Aufsicht fahren dürfen. Ich hoffe, Dir helfen diese Infos weiter. Dieter |
#14
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...absolut UNVERANTWORTLICH !!!
Einen 3 Jährigen an die Pinne lassen... ...ohne Sonnenbrille, bei dem Wetter!!! schäm dich |
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