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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Keine PS -Beschränkung mehr auf Atter - u. Traunsee!
Hallo Freunde!
Hab es total vergessen zu sagen dass am Atter - u. Traunsee die PS - Beschränkung ab diesem Jahr für Aussenborder gefallen ist. Und das seit März dieses Jahres. Hier stand bis Dato im Landesgesetzblatt der Oberösterreichischen Landesregierung - Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 – Oö. Seen-VV 2005 Nr. 68 Ve r o r d n u n g des Landeshauptmanns von Oberösterreich über schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf den oberösterreichischen Seen mit Ausnahme des Wolfgangsees (Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 – Oö. Seen-VV 2005) Auf Grund des § 17 Abs. 2 und 4 sowie des § 37 Abs. 5 Schiffahrtsgesetz, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2004, wird verordnet: ABSCHNITT I § 1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen des Abschnitts II dieser Verordnung gelten für nachstehende Seen: Attersee, Traunsee und Mondsee. (2) Die Bestimmungen des Abschnitts III dieser Verordnung gelten für nachstehende Seen: Almsee, Gleinker See, Großer Ödensee, Hallstättersee, Heratinger See, Hinterer Gosausee, Hinterer Langbathsee, Höllerersee, Holzösterer See, Kleiner Ödensee, Laudachsee, Nussensee, Offensee, Schwarzensee, Seeleithensee, Vorderer Gosausee, Vorderer Langbathsee und Zelleroder Irrsee. ABSCHNITT II Für den Attersee, den Mondsee und den Traunsee geltende Verbote und Beschränkungen § 2 Ganzjährige Verbote Ganzjährig ist verboten: 1. das Einsetzen von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen; 2. das Einsetzen von überwiegend Wohnzwecken dienenden Fahrzeugen oder Schwimmkörpern (z.B. Wohnschiffe und Hausboote) sowie von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen mit einem Tiefgang von mehr als 2 m; 3. das Verwenden von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb, ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 100 Watt; 4. das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten); 5. das Verwenden von im Rahmen eines Bootsvermietungsunternehmens gemieteten Fahrzeugen mit Maschinenantrieb, ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 500 Watt; 6. das Verwenden von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen Außenbordmotor mit einer Leistung von mehr als 80 Kilowatt; 7. der B............ Der Absatz 6 wurde mit: Verordnung der oÖ - Landesregierung lt. Landesgesetzblatt Ausgegeben und versendet am 31. März 2008 folgender Punkt geändert: Nr. 32 Ve r o r d n u n g des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 geändert wird Auf Grund des § 17 Abs. 2 und 4 sowie des § 37 Abs. 5 Schiffahrtsgesetz, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2005, wird verordnet: Artikel I Die Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005 - Oö. Seen- VV 2005, LGBl. Nr. 68/2005, wird wie folgt geändert: 1. Im § 2 entfällt die Z. 6. 2. Im § 4 wird die Zahl "23" durch die Zahl "27" ersetzt. Artikel II Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Für den Landeshauptmann: Dipl.-Ing. Haider Landeshauptmann-Stellvertreter Medieninhaber:...... So Leute hiaz kauf i ma an größeren Motor Allen viel Freude und Fahrspass mit den stärkeren Geräten - Gruß Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#2
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Servus hias,
Zitat:
lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#3
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na dann, wühlen wir die Seen im Winter ordentlich durch
danke Mathias |
#4
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Ich kanns noch gar nicht glauben - Mathias, Du nimmst uns doch nicht auf dem Arm oder
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_______________________ Gruss Jörg |
#5
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Hy Ferdi, das ist meine Aufgabe, denn im Winter fahre normalerweise nur ich.
lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#6
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Hallo Rotti!
Eigentlich ist net notendig das da glei an neichn morl kaufst. Derfst ja sowieso nur 50 kmh fahrn. Des rennt da deine ja eh oder?
Außadem mias ma sprit sparn, der is eh so tei.
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------------------------------------------------- Beste Schlaucherl Grüße Herwig B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX |
#7
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das redest Du Dir nur ein, Herwig, dass 100 PS genügen
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#8
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schön für euch, mal sehn obs am B´see auch noch klappt
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#9
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Naja, wie ja Herwig schon schrieb, gibt es ja einen Wermutstropfen und der ist die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h die lt. Aussage Insiders strenger kontrolliert wird.
Wenns so weitergeht wie letztes Wochenende an der Slipstelle in Gmunden, dann hat sich das Thema auch schon wieder erledigt , weile diese dann über kurz oder lang gesperrt werden wird. lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#10
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ich finds etwas komisch, dass wir das mit der Aufhebung der PS-Beschränkung erst jetzt vom Rotti erfahren.
Kann gar nicht glauben, dass das bisher niemand von den anderen "Einheimischen" gewusst hat. Ihr werdet uns das doch nicht absichtlich verschwiegen haben, um eure geheiligte Ruhe vor uns auf den Seen zu haben ? verstehen würd ichs aber, nur, auf Dauer geheimhalten lässt es sich eh nicht |
#11
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Zitat:
Ferdi, ist noch gar nicht so lange her als ich dies erfahren habe. Ein MA der Landesregierung sagte mir das es ohne großen Aufsehens gemacht wurde. Der Punkt der Verordnung wurde einfach weggelassen. Ob das Verschweigen nun Absicht oder nicht ????????????????? Ich will ja auch mal meine Ruhe haben. lg reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#12
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Zitat:
Aber wenn es wirklich stimmt (wovon ich bei dieser seriösen Quelle ausgehe), dann kann ich ja doch noch mit meinem 140PS-Propeller im Attersee herumrühren - ich hatte mich schon von dieser Möglichkeit verabschiedet. Also: Halleluja! Jauchzet, frohlocket! Fujak
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Grüße Fujak --------------------------------------------------------------------------------- Boot: ZAR 53, Motor: Suzuki DF 140 TL, Trailer: Harbeck B1500M (Nautikpro-Edition) :Kapitaen fujak[at]web.de Geändert von Fujak (01.10.2008 um 21:55 Uhr) |
#13
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PS Beschränkung auf dem Attersee
Hallo Leute,
bitte steinigt mich nicht gleich! Habe gerade mit einem Campingplatzbetreiber vom Attersee gesprochen, wegen einer Unterkunft für nächstes Wochenende. Dieser hat mir dann mitgeteilt, daß die PS-Begränzung noch gilt. Laut den vorherigen Beiträgen ist diese Beschränkung nicht mehr. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Hubert |
#14
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Zitat:
kannst Dir aussuchen, wem Du glauben willst, den Leuten aus dem Forum, die dort immer fahren, oder dem Campingplatzbetreiber, der wahrscheinlich keine Ahnung hat. |
#15
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PS Beschränkung Attersee
Hallo,
also PS Beschränkung ist doch aufgehoben, wie ihr ja alle schon geschrieben habt. Der Campingplatzbetreiber hatte die erste Auskunft von seiner Polizei- stelle erhalten, dann aber aufgrund meines Telefonats mit einer höheren Stelle telefoniert. Dort hat er dann erfahren, dass die Begrenzung aufgehoben ist und dies auch seiner Polizei mitgeteilt. Juhuu Attersee wir kommen. Vorrausgesetzt das Wetter paßt. Vielen Dank Hubert |
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