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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Neuer BSU Unfallbericht - Kollision Motoryacht mit Surfer
Hallo,
aktuell von der BSU veröffentlicht: Um Links zu sehen, bitte registrieren In 2011 kam in der Nähe von Neustadt zu einer Kollision einer 22 Meter Yacht mit einem Surfer. Der Surfer wurde schwer verletzt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! Geändert von thball (09.05.2013 um 06:47 Uhr) |
#2
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Ist ein interessanter Bericht.
Es gibt zusätzlich noch einige psychologische Phänomene über die man nachdenken könnte. So ist z.B. bei Vorhandensein von Streben im periphären Gesichtsfeld das Sehfeld fast automatisch von den Streben begrenzt. Soll heißen: wenn man sich auf etwas vor einem selbst bei freier Sicht konzentriert, so nimmt man Bewegungen in der Gegend +/- 90 Grad von der Seite wahr und die Aufmerksamkeit wird automatisch auf die Wahrnehmung gelenkt. Hat man jetzt zb. Streben oder Holme bei 70 Grad, so "verschwindet" die Bewegung bis dort hin. Man ist mit dem Erkennen also viel langsamer. Dagegen hilft nur hin und wieder bewußt den Kopf zu drehen und an der Strebe vorbei zu schauen. Also bei der Scheibeneinteilung des unfallbeteiligten Schiffes ein weiteres Erschwernis für den Schiffsführer (auch wenn alle Normen eingehalten wären). Bernhard |
#3
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Die Seeschlacht
Ich habe soeben im Dossier in Der Zeit v. 16.5.2013 einen 3-seitigen Bericht über diesen haarsträubenden Unfall gelesen. Ich bin erschüttert wie hier das Recht verbogen wird.
LG z.Z. aus Punat Haimo |
#4
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Hallo Haimo,
was stand denn so in groben Zügen in der Zeit?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#5
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Servus Tom,
die Fakten sind ja ausführlich im Untersuchungsbericht der BSU dargelegt. Hier ein paar Zitate aus dem Artikel der ZEIT: Gutachten im Auftrag des Schiffeigners: Eigner habe das Opfer nicht überfahren. Vielmehr habe sich der Surfer der Jacht mit hoher Geschwindigkeit von hinten genähert. Der Gutachter vermutet, bei dem missglückten Versuch die Jacht zu überholen, sei der Surfer in den Rumpf geprallt und in die Schiffsschraube geraten. Zum Zeitpunkt des Unfalls wehte der Wind mit 12 - 18 Knoten, die Jacht fuhr mit 38 Knoten. Schoss das Schiff von hinten auf den Surfer zu, dann hätte es als Überholender ausweichen müssen. Kam der Surfer der Jacht entgegen, dann wäre er wegen der neuen Gesetzeslage, selbst schuld an seinem Ünglück. Egal wie ungleich die Geschwindigkeiten waren. Der Surfer wurde von einem schwimmenden Kampfhund zerfleischt. Er hat nun nicht mehr nur einen Millionär zum Gegner, sondern die Firma xxx International Ltd. mit ihren globalen Geschäftsinteressen. Die Werft hat die zwölftgrößte Kanzlei der Welt beauftragt, den Fall erneut zu untersuchen. Der BSU haben sie bereits geschrieben: Der Bericht sei falsch. Die Behörde werde für Verluste der Werft verantwortlich gemacht. Die Staatsanwalt .... Der Surfer ist für den Rest seines Lebens an den Rollstuhl gefesselt. LG Haimo |
#6
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Hallo Haimo,
so etwas hatte ich fast befürchtet. Physikalisch höchst interessant wie man bei 10-12 Knoten Wind 38 Knoten (bzw. mehr) surfen kann. Ein normaler Surfer erreicht zwischen 15-20 Knoten. Der Weltrekord liegt bei 49 Knoten. Der Kampfhund kam auch zufällig vorbei? Stand auch in dem Artikel wo das Ganze verhandelt wurde bzw. Gericht zuständig war?
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#7
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weiß jemand wieso sich in dem Wettergutachten Des Unfalls auf ein Tief vom 7.August 2011 bezogen wird ?
Gruß Laszlo
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Gruß Laszlo |
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