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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Transport des Honwave T38 auf einem Fahrradträger
Da das Thema hin und wieder hier schon mal angesprochen wurde, nun mal ein Foto dazu, wie es ausschaut.
Als vor paar Tagen mein neuer Träger geliefert wurde, habe ich es gleich mal getestet. Ich bin übrigens so nicht losgefahren, sondern habe das Boot nur mal auf die Schnelle hochgehoben und fixiert. Passt Der Vorteil: Ich muss jetzt nicht erst den Motor aus dem Auto laden und auf dem Ständer zwischenlagern, um ans Boot zu kommen. Ich kann nun gleich mit dem Bootsaufbau beginnen. Das zusammengerollte Boot lässt sich nun deutlich leichter verstauen. Ich muss es nur noch auf den Träger heben und nicht mehr in den Kofferraum wuchten. Und ich habe nun natürlich auch deutlich mehr Platz im Auto.
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Viele Grüße Andy |
#2
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ist das zugelassen??? Glaube nicht.
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#3
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Warum glaubst Du das nicht? Die zugelassene Last liegt bei 60Kg. Das Boot wiegt 48kg. Die Stützlast der Kupplung reicht locker.
Es ist meines Wissens nicht vorgeschrieben, dass man auf einem Fahrradträger nur Fahrräder transportieren darf. Die Ladung muss nur sicher verstaut, sowie Maße und Lasten eingehalten werden.
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Viele Grüße Andy |
#4
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Zitat:
Von Fahrrad steht da, zumindest bei meinem, nichts drauf. Gruß Mario |
#5
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Das stimmt, es gibt dafür auch Lastenkörbe, z.B. für Jäger, die dort ihr Wild ablegen können
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Gruß Heinz |
#6
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Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich. Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben. Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein" Geändert von dereppsteiner (06.11.2023 um 10:29 Uhr) |
#7
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Ich fahre schon seit langem mit diversen Boxen auf dem AHK-Träger (Atera "Fahrradträger") rum. Aktuell mit einer "Planentasche" mit Alu-Innengestell auf einem Atera Strada Evo3. Die "Box" wiegt etwa 16 kg, so dass von den 67 kg Zuladung noch gut 50 kg über bleiben.
Probleme gab es noch nie. Zum Glück auch nicht letztes Jahr in Italien auf dem Hin- und Rückweg von Savona, als ich die Warntafel vergessen hatte. Und auch nicht auf dem Weg vom Bodensee in den Spreewald, als ich aus versehen noch das Kennzeichen vom alten Auto am Träger hatte ;-)
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! Geändert von Knox (07.06.2022 um 15:28 Uhr) |
Dieser User bedankte sich für den Beitrag von Knox | ||
Andymax (07.06.2022) |
#8
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PS: Bei Campingbussen oder auch Reise-Geländewagen zählt jeder Liter Stauraum. Daher sieht man dort häufig, dass Gepäck, Ausrüstung, Wassertanks für die Außendusche und was sonst noch alles hinten, und teilweise auch seitlich vor den hinteren Seitenscheiben an den Bus geklatscht wird. In aller Regel wird das als "Ladung" toleriert. Es gilt natürlich die "Gepäckregeln" im jeweiligen Land einzuhalten. Wichtig in Deutschland zum Beispiel, dass keine dünnen Teile seitlich abstehen dürfen, die von Motorradfahrern übersehen werden könnten.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#9
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Es gilt natuerlich nicht nur die Nutzlast des Gepaetraegers , sondern auch die Stuetzlast der Anhaengervorrichtung am Auto.
Ich z.B. habe einen Fahrradtrager mit 85 kg Nutzlast, mit dem ich eine 68 kg Honda Monkey manchmal transportiere. Beim Gelaendewagen habe ich 100 kg Stuetzlast, bei kleinerem Auto 60 kg. Was eben auch die meisten Autos haben, die 60 kg. Und dann muss man auch noch das Gewicht des Traegers noch dazu rechnen. Da bleibt bei manchen Autos nicht mehr viel ueber von der moeglichen Zuladung. Geändert von alf6591 (07.06.2022 um 16:11 Uhr) |
#10
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Wie kommst du drauf? Ich habe noch nie ein Auto mit 60 kg Stützlast gehabt. 50 kg und 75 kg hatten meine Autos schon. Sowohl mein ehemaliger VW Bus, als auch jetzt mein Skoda Kodiaq 4x4 haben 100 kg.
Der Träger wiegt gute 20 kg. Also darf ich die gesamte Zuladung ausnutzen. Was man im Auge behalten sollte, ist die zulässige Hinterachslast. Jedes kg auf dem Heckträger belastet die Hinterachse mit etwa 1,5 kg. Und die ggf. erhöhte Hinterachslast im Hängerbetrieb gilt natürlich nicht mit AHK-Träger...
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#11
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Zitat:
Aber sonst sind die eingetragenen Stützlasten in der Mittelklasse nun mal etwas bescheidener. Grüße Peter |
#12
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Stimmt. Ich habe ja nichts anderes behauptet. Aber dass die meisten Autos 60 kg haben, würde ich bezweifeln. Ein ganz normaler Golf VII 1.0 TSI hat 80 kg Stützlast und unser Kamiq 1.0 TSI immerhin 75 kg.
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Gruß Mark Wer nie vom Weg abkommt, der bleibt auf der Strecke! |
#13
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Ich möchte mal anmerken, dass das Eigengewicht des Heckträgers mit 17,9kg angegeben ist. Bei einem PKW mit 60kg Stützlast dürfte das Boot also immer noch 42kg wiegen, was ja auf nicht wenige Schlauchboote mit herausnehmbaren Boden zutrifft.
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Viele Grüße Andy |
#14
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Ich hab mir das hor für den Transport gekauft und bin ziemlich begeistert das nasse salzige Ding nicht mehr im Womo zu transportieren! Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#15
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Wo gibt es den zu kaufen? Wieviel Taler kostet er?
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Danke ! |
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