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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Patent in Italien
Hi,
habe vor, am Küstenbereich in Italien mit meinem Boot zu fahren. Bin Besitzer des Binnenpatents und des kroatischen Küstenpatents. Darf ich das nun mit meinen Scheinen oder nicht? Aus den vorhergehenden Threads bin ich nicht wirklich schlau geworden... :weissnich LG Harry |
#2
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Servus Harry,
Dein Kroatisches Küstenpatent ist definitiv in Italien und auch in keinem anderen Land gültig. In wie weit Dein österreichische Patent dafür (Italien Küste) ausreicht, hängt von der Prüfungsstufe ab die Du dafür absolviert hast, da es in Österreich verschieden Patente gibt. Gruß Dieter zw. München und Ingolstadt |
#3
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DieterM, Hügli !
Zitat:
Das kroatische gilt für uns nur in Kroatien, für einen Kroaten gilt es auch in Italien. lg Ferdi |
#4
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Italien
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren
Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben. Herbert
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Gruß Herbert |
#5
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Ich hab´s aufgegeben DAS verstehen zu wollen ...
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#6
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Du kannst als Österreicher mit einem HR-Küstenpatent nicht in I fahren, Punkt und aus.
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden. Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist. Du kannst aber mit dem Binnenschein iV dem Internationalen Schein in I an der Küste fahren, weil es in A kein vergleichbares Patent gibt und der Binnenschein in I anerkannt ist. Dies betrifft 2 Seemeilen (oder 3 :weissnich) vom Festland weg. Für weiter entferntere Gebiete (FB2 und weiter) brauchst wiederum einen anderen Schein. Da genügt dann für Österreicher zB auch der Donau-Schein. Ob der Binnenschein für FB2 in I anerkannt ist, weiß ich leider auch nicht, müßte man nachlesen. Lese in den diversen Threads nach, da steht das ausreichend beschrieben und ist auch mit diversen Dokumenten belegt. @Herbert: Das was du meinst betrifft nur Boote mit Motoren, wofür du in A keinen FS brauchst (unter 4 KW). Für alle anderen gilt diese Bescheinigung nicht. Diese brauchst in der Praxis aber nicht, weil die I-Behörden die Bestimmungen des Auslands sehr wohl kennen (zumindest die von A und D, fahren ja genug herum da unten). Wichtig ist in I aber zB die Versicherung, da legen die Behörden seit neuestem sehr viel Wert darauf und strafen auch Lenker mit nicht versicherten Booten sehr hoch. Zum Abschluß des ganzen Themas noch einmal ein Statement meinerseits: Ich habe damals mit dem BMIVT (Verkehrsministerium in A) gesprochen, diese haben mir mitgeteilt, daß es kein Abkommen zwischen A und HR gibt. Demnach hängt die alleinige Entscheidung, ob ein A-Patent in HR anerkannt wird alleine vom Hafenkaptiän ab. Die Italiener sind in der EU. Damit werden auch alle Konstellationen (Boote und FS) die im Heimatland gültig und EU-konform sind, anerkannt. (Da wären wir wieder bei Zulassung in A ohne EU-Gültigkeit ) |
#7
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Zitat:
ich hab schon so viele meinungen und aussagen auch von behördlichen mitarbeitern gehört.....also die rechtslage scheint keinem so wirklich klar zu sein!! grüße gzwerg |
#8
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Hallo,
Die Sache ist die, dass ueblicherweise das Gastland den Schein akzeptiert, der auch in deinem Heimatstaat vorgeschrieben ist. Nun ist logischerweise in A kein Kuestenschein vorgeschrieben. Jetzt waere nach dieser Auffassung fuer Österreicher theoretisch garkein Schein noetig. Man kann sich aber wieder nicht drauf verlassen, dass das Gastland fahren ganz ohne Schein akzeptiert :) Wenn du jetzt ein HR Patent und den Rechtslagebescheid hast, wird dir das in Italien bei einer Kontrolle sehr hilfreich sein, wenn der Polizist was schriftliches haben will. Wobei, obwohl offiziell nicht anerkannt, mir kein einziger Fall bekannt ist, wo einer der unzaehligen Oesterreicher mit HR Patent in I irgendein Problem gehabt haetten. Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du kurz die Botschaft in 1030 Wien an. Die sind nett dort. Ich hab aber die Nummer grad nicht hier... cu martin |
#9
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Danke !!!
Hi,
zunächst einmal DANKE SEHR für die vielen Antworten und Diskussionen...ich sehe, ein - immer noch - ziemlich interessantes Thema. Was entnehme ich daraus: erstens anscheinend gibts ziemlich viel Auffassungsunterschiede und zweitens werde ich es einfach mit meinen Patenten probieren und drittens werde ich bei der italienischen Botschaft anrufen. LG Harry |
#10
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Harry,
Zitat:
lg Ferdi |
#11
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Zitat:
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#12
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so wie es ausschaut werden wir über das thema noch viele diskussionen haben, da die rechtslage reltiv unpräzise ist! :schlaumai
diese diskussion zeigt wiedermal auf wieviel verschiedene arten man die ganze sache auslegen kann! also ich war mit dem wasserstraßen und seen patent (mit dem internationalen) in italien unterwegs war absolut kein problem. gut zugegeben bin nicht kontrolliert worden, habe mich aber zuvor bei regionalen stellen erkundigt von überall kam das okay, mit dem hinweis das viele österreichische bootseigner mit diesem Patent unterwegs sind! :glotz: ich werd auch weiterhin ohne bedenken mit meinem ö-patent an der ital. küste herumgurken.... :daumenhoc und ich hab dabei auch absolut kein schlechtes gewissen! lg gzwerg |
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