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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Küstenpatent
Hallo beinander,
ich hätte eine frage zu den küstenpatent(en) wo ich nach ausführlicher suche keine so richtige antwort gefunden habe. wenn man bei einer bootsschule das msvö- patent erwirbt, kriegt man ja das internationale certifikat. nun gibt es in oö eine gewisse "yachtschule koller" der vksö-patente ausstellt. hat es einen sinn dieses patent zu machen, kann man es umschreiben lassen?? so wie das anscheinend bei den alten patenten möglich ist. was ist gscheiter oder habe ich da etwas falsch verstanden? lg andi |
#2
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relikt
wenn ich richtig informiert bin, dann ist die yachtschule, die du angesprochen hast, ein relikt aus einer anderen zeit, in der es keine gesetzliche regelung zum thema küstenpatent gab. heute gibt es diese regelung. aus diesem grund gibt es in österreich nur noch zwei vereine, die das amtliche patent abnehmen dürfen. das ist der msvö und der ösv. diese beiden organisationen machen die prüfungen, und kümmern sich auch gleich um die ausstellung des amtlichen fb 2 odr fb 3.
alles andere ist rechtlich nicht gültig, auch wenn viel was anderes behaupten. auch da kroatische patent ist für österreicher nur in kroatien gültig, auch wenn so mancher was anderes schreibt. zu dem fb 2 oder 3 solltest du der einfachheit halber auch gleich das src (funk) machen, da in einigen ländern, u.a. hr, der skipper einer charteryacht, das src haben muß. viel spass beim lernen, ..... |
#3
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...oder du machst den deutschen Sportbootführerschein See, der ist international anerkannt. (Deutschland hat ja ein Meer vor der Tür und Seeschifffahrtsstraßen).
Beispielsweise bei der Schiffsführerschule Ebner (Um Links zu sehen, bitte registrieren) - Kurs ab 3 Personen überall in Österreich oder sonst in Kasten an der Donau - Praxis und praktische Prüfung ebendort. schriftliche Prüfung in Passau - von 362 vorab bekannten Fragen kommen 33. überschaubare Kosten Wochenendkurse möglich - überschaubarer Zeitaufwand hab den Tipp von alten Forumshasen..... Bin selber grad an Büffeln....("Donaupatent" ebendort grade gemacht, deutsche Sportbootführerschein See-Prüfung folgt diesen Freitag) Liebe Grüße aus Tirol Stefan |
#4
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Schein
Zitat:
Wenn man das HR Patent erwirbt, egal ob es nur dort unten gültig ist oder nicht, ist 1. der Funk dabei und damit bekomme ich in Kroatien auch jedes Charterschiff. Wenn ich jetzt mit dem HR Schein 2-3 Jahre fahre habe ich auch die 500 SM die ich zur Prüfung für dem MSVÖ Schein brauche erbracht, Logbuch eintragen nicht vergessen.
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Gruß Herbert |
#5
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Zitat:
bist du deutscher staatsbürger dann gilt es international. das amtliche küstenpatent auf ebners homepage lässt sich nicht zuordnen. mfg geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#6
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Zitat:
Laut Kapitän Ebner auch für Österreicher international gültig - ich werde bei der Prüfung am Freitag bei den anwesenden deutschen Prüfern der Prüfungsbehörde nochmal nachfragen - hoffe Ebner hatte die richtigen Informationen. (Ich hoffe es für ihn.... ) LG Stefan |
#7
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Soviel ich erfahren habe, gibts da ein kleines Schlupfloch aufgrund der EU, weshalb es möglich ist, den deutschen Schein als Österreicher zu machen, und das dieser auch anerkannt wird.
Der Punkt ist, dass es um den Wohnsitz geht und nicht um die Staatsbürgerschaft!!! Dennoch bin ich sehr vorsichtig mit solchen Sachen, ich kenne das beruflich zB mit den tschechischen PKW Führerscheinen für Leute, die in Österreich keinen FS mehr bekommen. Das kann sich alles schnell ändern, wenn man die Lücke erkennt und vielleicht gesetztlich schließt. Dann hat man erst recht wieder die Probleme! |
#8
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Zitat:
Vom MSVÖ und der ÖSV asgestellte Dokumente, insbesondere FB 2 und 3 wurden mittlerweile mit den amtlichen Dokumenten in Österreich gleichgestellt. Diese Dokumente waren früher nicht amtlich, obwohl das immer behauptet wurde!!! Sie sind auch jetzt nicht amtlich !!! Die einzigen wirklich amtlichen Dokumente waren die Patente von der Landesregierung ausgestellt von der Ö Staatsdruckerei. Dies läßt aber nicht den Schluss zu, dass diese Vereine die einzigen sind, die einen entsprechenden Schein ausstellen dürfen !!! Wenn du genau auf der BMVIT Homepage nachliest, gibt es immer noch keine anerkannte internationale Vereinbarung zwischen Kroatien und Österreich, nachdem die Österreichischen Führerscheine anerkannt werden! Dies heißt, dass es immer dem einzelnen Hafenkapitän obligt, ob er den Schein anerkennt oder nicht! Sogesehen sind auch die MSVÖ und ÖSV Patente in HR nicht offiziell als solche anerkannt ! Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Binnenscheine, die vor 2005 ausgestellt wurden, meistens akkzeptiert werden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine FB 2 und 3 in Österreich gab. Ich befürchte nur, dass diese irgendwann auch nicht mehr anerkannt werden, wenn immer mehr FB2 und FB3 Patente aus Österreich in HR auftauchen. Letztendlich ist das einzige wirkliche Patent, welches in HR offiziell anerkannt wird, das von HR selber !!!!! Alles andere ist einfach eine Grauzone, es kommt also immer auf den Kapitän an, ob er das akkzeptiert oder nicht. In der Praxis ist es meistens so, dass die in Österreich ausgestellten IC mit Inland Waters Motorcraft in der 3-Seemeilen Zone in HR anerkannt werden. Oft wird behauptet, dass das Permit auf das Boot geht und nicht von der Person abhängt. Dies stimmt auch nicht mehr so richtig, seit dem es die Vignette gibt und eine Personenliste geführt werden muss. In dieser Liste ist der Kapitän (Bootsbesitzer) also solches aufgeführt. Dieser muss auch, damit er die Vignette erhält, ein gültiges Patent vorlegen. Aufgrund dieses Patentes erhält der Bootsführer die Vignette. Demnach ist es sehr wohl die Entscheidung des Hafenkapitäns, ob er ein Patent anerkennt oder nicht. Aufgrund diverser Vorschriften, die sich in letzter Zeit in HR ansammelten, ist auch hier die Regelung viel klarer geworden, wenn auch nicht direkt in den Gesetzen angeführt, aber indirekt durch die Bestimmungen so geworden. zB: Vignette iV mit der Personenliste, die 5-PS Regelung iV dem HR Patent, ... Das was auf jedenfall stimmt, ist, dass das HR Patent für Österreicher nur in HR gültig ist. |
#9
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Zitat:
frag edwin, der weiss das am besten mfg geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#10
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Hallo Andi,
also ich bin der Meinung,daß der deutsche Schein für dich als Österreicher international NICHT gültig ist.Du darfst damit nicht einmal in Österreich auf der Donau fahren! Ich würde auf Nummer sicher gehen und entweder über den msvö oder den ösv das Donau Patent und das Seen Patent machen,zugleich auch die Funkprüfung. Dann ab nach Kroatien und dort schnell noch das See- Patent ablegen.Da hast du zwar auch den Funk dabei,der gilt aber nicht in Österreich für die Donau. Lernen musst du überall etwas,aber wenn schon dann mach es so,daß du auf er sicheren Seite bist. Viele Grüße Manfred |
#11
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Zitat:
Ich frage mich nur, wer vermerkt das ? Weis dass jemdand ??? |
#12
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Küstenpatent
Habe gerade die Meinungen zum Küstenpatent gelesen, und meine die Unwissenheit ist enorm. Interrasant ist folgende Artikel in der Yacht INfO der Ausgabe 1 2005 auf Seite 42 links unten in Fettdruck für euch zu lesen.
Da hatte doch der MSVÖ behauptet, der Amtliche Sportbootführerschein See ( der Deutsche Sportbootführerschein See ) ist für Österreichische Staatsbürger ungültig. Nach jahrelanger Verhandlung durch sämtliche möglich Instanzen ist ein entsprechendes Urteil ergangen und der MSVÖ hat mit seinen aussagen kläglich Schiffbruch erlitten. Wie auch durch ein Gutachten des Schweitzer Institut für Rechtsvergleichung festgestellt worden ist, und entsprechend der MSVÖ diesen Prozess verloren hat. Nach Auskunft des Bundesministeriums vom Jahr 2005 hat die Republik Österreich mit keinem Land der Welt irgendwelche Bi oder Multilaterale Abkommen zur Annerkennung hinsichtlich der vom Segelverband oder Motorsportverband abgenommenen Prüfungen. Werde in den nächsten Tagen einiges an Interrasanten Details schreiben. Last euch nicht verunsichern über die Gültigkeit des Deutschen Patentes. Es ist mindestens genau so gültig wie ein MSVÖ Patent. Wieso gilt dann eigentlich das deutsche Funkzeugnis für einen Österreicher? Müsste doch genauso ungültig sein oder? Versucht wer gezielt weder besseres Wissen Unwahrheit zu verbreiten? Bis später Christian |
#13
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Morgen,
Das mit dem Urteil und der Interpretation ist halt auch eine schlimme Sache. Hier wird es einerseits so dargestellt, als waeren die VKSÖ Scheine den MSVÖ Scheinen gänzlich gleichzustellen. Das sind sie aber nicht, wenn man das Urteil genauer liest. Denn da steht eindeutig drin, dass die MSVÖ Scheine im Gegensatz zu den VKSÖ Scheinen, einem behördlich ausgestelltem Befähigungsnachweis gesetzlich gleichgestellt sind. Die ganze Prozessiererei und das Urteil sind eine rein wettbewerbsrechtliche Sache in der einiges garnicht berücksichtigt wurde. Steht so auch explizit in der Begruendung. VKSÖ Scheine wird man also nicht zum ICC machen koennen. Für mich ist das ein Marketing Gag um an Kunden zu kommen. Und wenn ein deutsches Patent fuer Österreicher ausserhalb von D gültig ist, dann will ich gleiches Recht auch fuer mein HR Patent. cu martin |
#14
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Zitat:
PS: ich find's halt nur ein bisserl komisch, wenn sich jemand gleich beim 1. Post für die Aktion genannter Fahrschule stark macht und als Verstärkung in die Presche springt.. Vielleicht outet sich Scip/Christian ja noch, ob er was mit besagter Fahrschule und dem Rechtsstreit zu tun hat oder ob sein Post völlig uneigennützig ist . Mir kommt's komisch vor, und ihr wisst, ich hab einen Riecher dafür, manche nennen's auch Paranoia wer hat schon folgendes abrufbereit zum Zitieren und weiss genau, wo er das zu finden hat ? Zitat:
PPS: ich geb dem Bernhard ungern Recht, weil ich gern mit meinem HR Patent oder ev. einem leicht zu machenden SBF See (ohne 1 Woche oder mehr Ausbildungs/Prüfungstörn) auch gern weltweit an den Küsten herumschippern würde. Das spielens aber eben nicht. Als Österreicher kannst offiziell nur mit dem ICC überall fahren, und der wird leider nur auf die MSVÖ Scheine ausgestellt. Als Deutscher kannst mit dem SBF weltweit fahren, aber eben nicht als Österreicher. PPPS: Jeder soll machen, was er will und für richtig hält. Ich finds nur extrem bedenklich, wenn sich eine Fahrschule (durch wen auch immer vertreten) bemüssigt fühlt, ihres Geschäftes wegen hier Falschmeldungen verkünden zu müssen. Geändert von hobbycaptain (03.05.2006 um 09:31 Uhr) |
#15
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Ferdi - die Info vom MSVÖ bzgl. Italien is aber auch ganz interessant fuer dich :)
Patente In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972). Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder: ein italienisches Patent oder ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen. Der letzte Absatz ist ganz witzig, kann man dem MSVÖ auch glauben da er ja eigentlich gegen deren Interessen ist. Damit stuenden einem HR Patent Inhaber dann eh weite Teile der Adria und des Mittelmeeres offen. Und das alles fuer 70€ (HR Patent) cu martin |
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