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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Nun kann die Saison beginnen
Nun kann die Saison beginnen, Motorinspektion am Boot ist gemacht, Trailer ist frisch "getüvt", Wohnmobil ist auch getüvt und abgelastet auf 3,5 T
Und nun meine Frage(n): Jetzt habe ich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. verschiedene Gesamtmassen eingetragen: F.1: 3850 kg; Technisch zulässige Gesamtmasse. F.2: 3500 kg; Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse. Heisst das, dass ich sobald ich D-Land verlasse, -z.B in Österreich- 3850 kg auf die Waage bringen darf (Nicht ich, sondern das Wohnmobil natürlich )? ....und brauche ich jetzt in Österreich noch eine Go-Box? Welche Gesamtmasse ist für die Go-Box-Verpflichtung zuständig?
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Hi Olaf,
der erste Teil Deiner Frage (kann ich in Austria dann 3850 kg....) kann ja nur hypothetischer Natur sein. Ausser natürlich, Du hast zwischen Grenze und Salzburg ein Freundin mit 350 kg Lebendgewicht, oder 2 Freundinnen mit je 175 kg Lebendgewicht, .................................................. .................................................. .............oder 7 Freundinnen mit je 50 kg Lebendgewicht, die Du dann auf der Urlaubsfahrt zuladen möchtest um Dich in HR in Sünde zu suhlen.
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Gruss Peter c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait _________________________ unsere Homepage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Zitat:
....aber die Idee ist (eigentlich) ein andere: In Ö-Land gibt's Getränkeflaschen ohne Pfand zu kaufen. Sprit ist da auch billiger, und Kaffe z.B. auch. Da wir meistens in Österreich anhalten und uns mit diversen "Kleinigkeiten" für den Urlaub eindecken, unter anderem auch alles was an "Eimern" da ist volltanken, kommen schon einige Kilos zusammen. Aleine der Sprit fürs Boot sind schon leicht 150 kg.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#4
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Zitat:
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#5
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Hallo Olaf,
das ist doch ganz einfach, Dein Fahrzeug wurde abgelastet und ist jetzt für max. 3,5 T GG für den Straßenverkehr freigegen. Das ursprüngliche GG von 3,85 t wird unter F2 vermerkt als rein techn. Information. Fährst Du mit 1-2 kg mehr als 3,5 t, so ist das Fahrzeug überladen. Kommst Du z.Bsp. auf der AB in Österreich mit Überladung über die 3,5 t in eine AB-Kontrolle mit Achsgewichtkontrolle, und die Asfinanz ist in der Nähe, dann hast Du doppeltes Malheur. Nämlich einmal hast Du Ärger mit der Straßenpolizei und zusätzlich bekommst Du Ärger mit der Asfinanz weil Dein Fahrzeug Mautpflichtig geworden ist. Abgesehen davon wird die Stützlast Deines Trailers auch noch korrekterweise zum Zugfahrzeug gerechnet, also ist Vorsicht angeboten bei der Beladung des WOMOS. Auch auf deutschen AB bekommst Du Ärger bei einer Gewichtskontrolle, wenn Du überladen hast. Hier um München sind auf der A9 zw. Ingolstadt und München zwei Kontrollstellen Richtund München, auf der A9 nördlich von München zw. Garching und Eching Richtung Norden. auf der A8 von Stuttgart Richtung München vor Fürstenfeldbruck, auf dem AB-Ring München Ost in beiden Richtungen etwas unterhalb der AB-Raststätte Vaterstetten, auf der A8 bei Hofolding auf beiden Seiten Dabei wird der Verkehr auf 60 kmh limitiert und die zu überprüfenden fahrzeuge werden herausgeholt. Damit sind auch totale AB-Sperrungen möglich zur Kontrolle des Verkehrs über den meistens für diese Kontrollen sehr großzügig augelegten Platzen. Hinzukommen etliche Zivilfahnder im AB-Verkehr, die sich auskennen und auch einen Blick haben für die Fahrzeug, die nicht stimmen. So einfach ist das, und ich denke keiner hier im FORUM wird Dir einen Freipaß für Überladung verbürgen. |
#6
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...hier noch ein Leitfaden
Um Links zu sehen, bitte registrieren Die Gewichte F.1 und F.2 sollten gleich sein
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Gruß Stefan |
#7
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Was da manchmal mit 3,5 Tonnen rumfährt ist ein Witz und muss jeder für sich selbst bestimmen.
Die Stützlast der des angehangenen Trailers wird mit aufs Gewicht des Womos gerechnet und da einiege Womos mit vielen Extras bei 3,5T ohne Ladung schon überladen sind, wird das bei einer Kontrolle recht Übel. Bis 10 % Überladung ist nur mit einer geringen Geldbuße zu rechnen, aber jedes Kg das zuviel ist muß vor Ort entladen werden sonst ist die Fahrt auf dem Sicherstellungsgelände zu ende. Ich habe mein Womo auch auf 3,5 Tonnen zulassen wollen an Stelle von 4 Tonnen und heute bin ich froh es nicht gemacht zu haben da es mit 4 Tonnen schon recht knapp wird. Kein Hersteller hält die angegebenen Gewichte ein, hier weden immer die 5% Tolleranz nach oben ausgenutzt und das sind z.B. bei 3 Tonnen schon 150 Kg und das ist eine Menge jetzt kommen noch einiege Extras dazu und du farft dich nicht mehr ins Womo setzen weil es sonst überladen ist. Wir haben im Breisach mal in solch einer Kontrolle gestanden und da haben sich Dramen abgespielt, für uns lustig für die Betroffenen war der Urlaub am Ende. Ich finde die Hersteller verhalten sich beim Gewicht schon verantwortungslos was da so an Womos auf die Straße geschickt wird.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#8
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Zitat:
Hi Ferdi Besser so, früher kauften sie alles in Germani und bei uns schmissen sie das Leergebinde weg. Oder? Franz |
#9
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Dafür zahlen wir bei euch auch jede Menge "Müllentsorgungsgebühren"
Einmal Passau - Graz und Retour: ca 120 Euronen mit der Go-Box
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#10
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Servus Olaf,
nein brauchst du nicht, es genügt die Vignette da dein WOMO jetzt in Deutschland bis max. 3,5t typisiert ist.
Askunft lt. Asfinag Mautinfo 0800 2040 1600 (in Österreich Gebührenfrei) lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#11
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Hi Olaf
ich habe vor einem Jahr einen Bus ablasten lassen. Bei mir stehen in beiden Felder 2750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Die nette Dame von der Behörde hatte zuerst nur bei F1 die 2750 kg eingetragen. Das hatte der Computer vom Straßenverkehrsamt aber nicht angenommen. Erst als die zu F2 auch die 2750 kg eingetragen hatte war alles ok. So wie ich das sehe hast du nur in D die 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Die kriegen bei Amt sowieso immer zu viel wenn etwas anderes gemacht wird als ein Auto anzumelden.
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Gruß Stefan |
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