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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Nordsee: Schwerer Katamaran-Unfall
NDR meldet:
"Ermittlungen nach schwerem Katamaran-Unfall Bei einem Unglück auf einem Hochgeschwindigkeits-Katamaran auf der Nordsee sind am Montagabend 24 Menschen verletzt worden... ... auf dem Weg von Helgoland nach Borkum, als kurz nach 18.00 Uhr eine heftige Welle die Bug-Reling des Schiffes aus ihrer Verankerung riss. Die Reling zerschlug ein Panoramafenster an der Steuerbordseite. Reederei: Katamaran darf bei 2,50-Meter-Wellen ablegen." Quelle und mehr: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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Zitat:
warum nicht ? nach diversen Posting hier gilt ab 5m und 50PS Seetüchtigkeit Sorry aber das musste sein ! Wenn Reedereien bei 2,5m Seegang den Schiffsverkehr einstellen würden gäbe es keinen Seeverkehr mehr, hier ist es natürlich dumm gelaufen und man muß sehen ob die Reeling nicht einen Mangel hatte. Aber z.B. die franz. Kanalfähren (Ouessant z.B.) fahren bis Bft 10 !!!!! |
#3
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Zitat:
Nix für ungut aber Du wirfst hier doch ein paar Dinge durcheinander! Ich zitiere hier sinngemäß, um kein Copyright zu verletzen: Der Katamaran "Polarstern", mit einer Länge von 45m und einer Breite von 12m fährt immerhin mit einer Höchstgeschwindigkeit von 42kn. Daß ihn dabei eine maximale Wellenhöhe von 2,5m schon ziemlich behindert, kann ich mir bildlich vorstellen! In einem (entsprechenden) 5m RIB und 50PS würde ich mich aber bei solchen Wellen noch NICHT "unwohl" fühlen, wenn´s auch ziemlich auf - und ab ginge. (Kommt natürlich auch auf die Form der Wellen an, davon steht hier aber nichts. Wind gegen Welle, gemischt mit entgegenlaufendem Strom, dazu noch entsprechend geringe Wassertiefe (Nordsee) ....da können auch 2,5m Wellen seeehr kritisch sein. Hingegen auf einem deutlich UNTER zwei Meter "kurzem" Surfbrett genau DIE gesuchten, gerade "nicht-brechenden" (Sprung-)Rampen darstellen. Ist immer alles relativ, besonders bei Wellen!
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#4
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2,5m
Ich denke, es geht Roland und mir um das innerhalb des "Normalen" zu erwartenden - bzw. wenn es irgend geht mit einzukalkulierenden - Risikos einer eben über normal laufenden Welle.
(Analog: Wettererscheinung) Für uns 'kleine' Kapitäne könnte das heißen: - Notaus intakt ? - Gut vorbereitet auf Überschlag oder MOB? - Westen an? - Notrufsysteme intakt / an Bord? usw. (Ich sage das hier bitte nicht mit erhobenem Zeigefinger sondern wegen zwei glücklich verlaufenen Vorfällen.) |
#5
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Zitat:
Der Kat selbst ist ja auch aus eigener Kraft angekommen und war demzufolge immer noch fahrtüchtig - im Klartext KEINE "SOS Situation" Die Frage stellt sich wieso kann eine Welle eine Reling abreisen kann und wieso durchschlägt diese sofort ein Fenster, welches eigentlich aus Spezialglas sein sollte ? Ich könnte mir lebhaft vorstellen dass hier Bau-(Material) Mängel die Ursache sind. Für die betroffenen Passagiere ist dass aber höchst theoretisch und Unwichtig - es hätte schlicht nicht vorkommen dürfen !!! Nur daraus zu folgen bei Bft 7 den Fährverkehr einzustellen ist IMHO die falsche Lösung. Auch diese 2,5m sind natürlich eine Grenze mit Sicherheitsmarge, was soll der arme Skipper machen wenn es draußen weiter aufbrist und die Wellen nun 2,75m sind, sich in Luft auflösen |
#6
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Hallo Roland!
Danke für die zusätzliche Info! Habe dazu auch einen (kurzen) Fernsehbericht gesehen und mich ebenfalls gewundert, dass eine Welle eine Reling derart "zerstören" kann, dass diese gleich durchs Fenster fliegt. Zweitens wunderte ich mich auch darüber, dass die Passagiere teilweise durch die fliegenden Glassplitter mitunter schwer verletzt werden konnten. Ich hätte immer angenommen, dass dort zumindest Sicherheitsglas (entweder ESG oder Verbundglas) im Einsatz ist. Ob dadurch so schwere Verletzungen verhindert worden wären ??????? (weiß ich nicht)
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lg. Alex Wiedereinsteiger 47°18'55.14"N 11°32'43.83"E |
#7
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Zitat:
im rettungsdienst ist ein schwerverletzter schon ziemlich arg beinander; was ich so von der polizei mitbekommen hab, wenn wir von denen bei körperverletzungen nachalarmiert werden, ist es eine "schwere" verletzung, wenn das ganze im spital behandelt werden muß. und wenns wen mir dem kopferl irgendwo dagegen schmeißt und man auf nummer sicher gehen will und ein schädelröntgen macht, muß er ins spital und ist damit schwer verletzt, genauso bei einer kleinen schnittwunde, die mit ein oder zwei stichen genäht werden muß, oder die zwar nur verbunden werden muß, allerdings wegen kleinen splittern in der wunde im spital ordentlich gesäubert werden muß. von daher ist der begriff "schwer" verletzt immer mit vorsicht zu genießen. lg martin |
#8
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Zitat:
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