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#1
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Grüne Nummer ummelden??!! schnelle hilfe erforderlich
Hallo,
habe meine Segeljolle mit Trailer verkauft. Der Käufer kommt aus dem gleichen Landkreis. Habe zurzeit noch die grüne Nummer drauf. Wollte dem Käufer das Kennzeichen mit geben. Muss er dieses Ummelden oder ich? Was kostet es dies zu machen?? LG Alex PS: Großes Lob an dieses Forum...habe viel durch das Lesen eurer Beiträge gelernt. |
#2
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Ummelden müsste er es ,ausser du hast von ihm eine Vollmacht.
Du könntest so nur abmelden, mach nen Kaufvertrag und gib ihm den Trailer mit. Zur Sicherheit kannst du noch deinem LRA den Verkauf mitteilen. Kosten z.Zt. bei uns ,Zitat: Die Gebühr beträgt 19,20 EUR bis 51,00 EUR, event. Gebühr für Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder bei Änderung des Kennzeichens.
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Gruß Holger Geändert von Holger K. (09.10.2007 um 19:41 Uhr) |
#3
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Trailerverkauf
Bei einer Umschreibung (bzw. einem Halterwechsel)im selben Landkreis bzw. Zulassungsbereich in Deutschland braucht man kein neues Nummernschild u. auch nicht gross rummachen, der neue Halter geht zur Zulassungsstelle u. laesst den Trailer auf sich als neuen Halter umschreiben.
Natuerlich die vorher beschriebenen Sachen mitnehmen; Versicherungsdoppelkarte (wenn Versicherung gewuenscht), Ausweis, Trailerbrief (ABE). Die Kosten werden von der Zulassungsstele erhoben u. sind unabhaengig vom Kaufvertrag (wie Dieter da meint). Bruno
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Wenn ich den See seh, brauch ich kein Meer mehr. Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum u. die menschliche Dummheit .............. |
#4
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Segelboote ?????
Schon der zweite Thread über Segelboote/jollen
Villeicht sollten wir eine "Unterabteilung" Alles mit Segel aufmachen da würden dann auch die Gummiboote mit Segel 'drunter fallen |
#5
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Zitat:
gehts hier nicht um nen Trailer ? Sind wir etwas kleinlich ?
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Gruß Holger |
#6
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Zitat:
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#7
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Hallo Alex,
hoffe Du hast dem Käufer auch die ABE vom Trailer mitgegeben, denn diese benötigt er zur Vorlage bei seiner Zulassungsstelle für die Ummeldung des Trailers. Die Ummeldekosten trägt immer der Käufer der auch dies mit seiner Indentfizierung (Ausweis) durchführen muß, das Nummerschild kann drauf bleiben wenn es der selbe Landkreis ist. Ist der TÜV fällig, dann wird die Zulassungsstelle darauf bestehen, das dieser zuerst absolviert wird bevor sie die neuen Zulassungsunterlagen herausrausrücken wird. Diese Kosten hängen davon ab was Du im Kaufvertrag ausgemacht hast. |
#8
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Grüne Nummer ummelden
Hallo Alex,
im Zulassungsverfahren ist es so geregelt, dass der Verkäufer den Halterwechsel der Zulassungsstelle beim LRA mitteilen muss. Du kannst das Fzg. aber auch vorher vorübergehend stilllegen. Der neue Halter muss das Fzg. auf seinen Namen anmelden (umschreiben lassen, wenn noch angemeldet) Ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) ist vorzulegen. Meist wird beim Halterwechsel die Mitteilung an das LRA vergessen. Das könnte Probleme bereiten, wenn der Käufer mit Deiner Zulassung weiter fährt . Gruß Alois
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Mitakuye Oyasin - Wir sind alle Verwandte! (Gebet der Sioux) |
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