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#1
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Abdecksack für Propeller
Hallo,
irgendwie ist es ja Brauch den Propeller mit einem vorzugsweisen roten Sack zu verhüllen, wenn das Boot am Trailer liegt, auch wenn der Prop sich nicht hinter der Lichtleiste befindet. - Macht man das deswegen so weil es alle machen? - Ist das in Deutschland Vorschrift und hiermit glauben wir in Ö wir müssen es auch machen? - Ist das in Ö Vorschrift? - Ist das in HR Vorschrift? - Ist das in SLO Vorschrift? Wer weis was genaues?
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LG Michael |
#2
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Hallo Michael,
kann nur für D sprechen. Da ist es verpflichtend. Soll dazu dienen scharfkantige Gegenstände (Prop) abzudecken und damit der Verletzungsgefahr vorzubeugen. Teuer ist der Sack ja nicht und wenn es zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer dient finde ich es ok.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#3
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Propellerschutz beim Transport
Man kann auch die "Propsocks" verwenden, diese haben zusätzlich bei jeder Blattabdeckung einen Reflektorpunkt aufgeklebt:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Die genaue Rechtslage kann ich dir aber leider nicht erklären, die Dinger kosten aber nicht viel,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Ein Schutzsack für einen Motorradhelm (Motorradshop) soll es auch tun. Habe natürlich einen roten orig. Propsack mit Gurt über den gesamten Propantrieb.
Wie Tom sagt, in D ist er Vorschrift, und das dürfte in A ev. auch so sein. Das hat noch einen Vorteil wenn Du einen blanken glänzenden Edelstahl-Prop drauf hast, mit dem Sack wird er den gierenden Blicken entzogen... Geändert von DieterM (18.06.2007 um 18:18 Uhr) |
#5
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Zitat:
Wenn der AB hinter der Lichtleiste ist wird man sich wohl eher an der Lichtleiste verletzten. Und wenn man einen überfährt hat der ja dann wirklich Pech gehabt... Auto, Stützrad, Trailerstützen und Achse überlebt und sich dann am Propeller verletzen.....
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Gruß Stefan |
#6
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Zitat:
man kann jetzt natürlich alle Möglichkeiten durchspielen oder auch nicht. Fakt ist, dass der ADAC explizit darauf hinweist: Um Links zu sehen, bitte registrieren Ob da jetzt ein Fahrradfahrer gegen die Lichtleiste fährt und mit seiner Nase an meinen Prop vorbei streift oder die Oma über den Stock stolpert, einen Salto über den Schlauch macht und mit dem Gebiss am Prop zum stehen kommt ist mir eigentlich ziemlich wurscht. Der Sack kostet nicht viel und anscheinend soll er was bringen. Ich habe somit zumindest einen.
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#7
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...und wer hat sich das wieder einfallen lassen??? Die Bayern waren es
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Gruß Stefan |
#8
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tja, wir sind halt mit den Freunden aus BW die Erfinder-Hochburg in D!
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#9
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Zitat:
Gruß Hans |
#10
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ja, ja, die lieben vorschriften,...
wie heißt es so schön:
"vorschift is vorschrift" über manche regelungen sollte man gar nicht lange nachdenken, sack oder propschutz über den unterwasserteil und ihr habt eure ruhe von der polente,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
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