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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Nun doch Verzollen in HR!
Hallo Leute,
ich bin heute aus HR zurückgekommen und möchte Euch Infos über das nun doch noch wahr gewordene Verzollen von Wohnwagen, welche über längere Zeit in Kroatien in Depots abgestellt werden, in den zwei angehängten Scans zukommen lassen. (Ich habe hier zu diesem Thema gesucht aber außer einem alten Thread dazu nichts gefunden. Falls es doch hier diskutiert wurde, bitte ich um Nachsicht.) Die Infos stammen von meinem Campingplatz bei Porec, den ich 5 Jahre lang nun besuchte. Laut meine Automobilclub ARCD handelt es sich um ein neu erlassenes Gesetz und gilt für alle Anhänger, so auch Bootsanhänger. Auch laut deutscher Botschaft sind diese Vorgaben kein Spaß und ernst zu nehmen, da sie nach einer Frist bis zum 30.9.05 dann umgesetzt werden. Da ich nun erst mal meinen Wohnwagen hochgezogen habe, darf ich nächste Woche noch mal runter, um mein Boot zu holen. Bei beiden Hängern war der TÜV 1 Jahre abgelaufen, welches von den Behörden als Nachweis einer dauerhaften Einfuhr angesehen wird. Entgegen der in den Scans genannten Frist von 2 Jahren ist laut dpa-Meldung von letzter Woche sogar eine Einfuhr von 6 Monaten eine dauerhafte Einfuhr, welche verzollt werden muß. Mit langem Gesicht hat das mir meine Depotbetreiberin bestätigt. Neben filzen von Depots ist v.a. bei einer Ausfuhr von Anhängern an der Grenze mit Kontrolle auf TÜV und ggf. Nachverzollung zu rechnen. Wie ich von einem Camper hörte, ist die Verzollerei, zumindest in Porec, eine elende Prozedur, die einige Uralubstage dauern kann. Grüße |
#2
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Verzollung
Leider stimmt die Information 100%. Die Kroaten verabschieden ein Gesetz nach dem Anderen, um das Geld für die Staatskassa zu bekommen. Ich habe am letzten Tag meines Urlaubs ein Formular in die Hand bekommen, das ich beim NOTAR in Kroatien unterschreiben soll, damit die Verzollung und Vergebührung stattfinden kann. Da ich ohnehin einen sehr alten Wohnwagen habe der seit Jahren in Österreich abgemeldet ist und keinerlei Absicht habe diesen zurück nach Österreich zu bringen, werde ich zähneknirschend diesen ohne Anmeldung in Kroatien einführen und Zoll und MwSt. bezahlen. Natürlich, kein Mensch weiss, ob ich dabei von den kroatischen Behörden über den Tisch gezogen werde oder nicht....
Gruss Kelepaz
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lg Davor ZAR 57 + Evinrude E-Tec 150 H.O. |
#3
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Die werden sich noch wundern.
Zuerst werden die Taucher abgezockt, dann die Bootsfahrer mit Personenliste am freien Verfügen seines Eigentums genötigt, dann die Anhängerbesitzer genervt. Ich will von den Wapplern dann aber nächstes Jahr keine Klagen hören, wenn dann plötzlich die Campingplätze um 30% leerer sind. Denn wenn ein Wohnwagen mal nach Hause zum TÜV fahren soll, dann kann er am Rückweg ja auch nach Italien oder Griechenland abbiegen.
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LG Michael |
#4
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Abzocke
Verstehe, dass ihr vor Wut kocht! (Hab selbst keinen Wowa oder Trailer.)
Ich beiß immer ins Lenkrad wenn ich unten Einheimische (bislang Opas-jetzt wieder junge Leute) mit R 4 rumdüsen sehe - ja! Renault ER-VIER!!! (TÜV?????) Wenn ich einen Pkw einführen will, darf er aber nicht älter als 7 Jahre sein. Bei einem Gläschen Tee sagen wir uns dann immer: "B A L K A N !" Gruß Ujevic |
#5
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R4 werden da noch in Lizens gebaut (oder wurden)
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Gruß Harry Mutti ist immer und überall |
#6
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Abzocke
Kroatien!
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#7
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WoWa in HR
Hallo allerseits,
da ich diesen Thread nun auch noch drangenommen habe, weiß ich jetzt auch nicht, was wir machen sollen. Waren ja in der zweiten Julihälfte in Pula, und da wir dort einen Stellplatz für den WoWa gefunden haben -50E, hier in DE 360E pro Jahr- entschieden wir uns, den Karren dort zu lassen. TÜV hat er bis 09/2006. Was passiert, wenn wir ihn erst nächstes Jahr im August rausholen? Da ist der Tüv ja noch nicht abgelaufen. Bekommt man an der Grenze was ausgehändigt, wenn man mit Anhänger kommt, das man bei der Ausreise vorzeigen muß? Oder sollten wir ihn im Oktober doch mit nach Hause holen? Gruß Bigge |
#8
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@Rotti: Diese Bestimmung sagt eigentlich nichts anderes, als dass du deinen Wohnwagen zwar 2 Jahre stehen lassen kannst, aber dann immer 6 Monate zu Hause lassen mußt.
In der Praxis (ich gehe von einem Sommerurlaub aus!): Du hat den Wohnwagen ein Jahr komplett, dann nur mehr bis September in HR stehen. Dann mußt du den WOWA nach Hause schleppen und mindestens bis März dort lassen. Im April kannst ihn wieder runterschleppen, dann wieder ein Jahr stehen lassen und dann wieder im September nach Hause schleppen. Achtung: im ersten Jahr mußt halt aufpassen, weil der Wohnwagen ja schon einige Zeit unten steht. Es empfiehlt sich daher für alle, den Wohnwagen heuer noch für 6 Monate nach Hause zu schleppen! |
#9
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Wird es denn irgendwo eingetragen, wenn der Wohnwagen ausser Landes gebracht wird?????
Bis jetzt sind wir in HR immer so über die Grenze gefahren. Also wie will die kroatische Obrigkeit feststellen, wie lange sich der Wohnwagen nicht (oder doch..) in HR befindet.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#10
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Hi Berny!
ich lese aber für 24 Monate darf man den Wowa dann stehen lassen. Woherhast du die 12 Monate bzw. 1 Jahr wie du schreibst?? Es geht mir jetzt darum kann ich den Wowa heuer stehen lassen . Ein noch gültiges Pickerl hab ich. Der Krampf ist, dass sich keiner so richtig auskennt. Gruß Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#11
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Zitat:
Mich triffts ja (noch) nicht. Ich habe alle meine Sachen in Österreich. Probiers mal hier - einer von denen müßte es wissen Oder du beschäftigst alle drei oder alle User schicken emails. Kroatische Zentrale für Tourismus, 1010 Wien, Am Hof 13, Österreich; Tel.: +43 1 585 38 84; Fax: +43 1 585 38 84 20; E-Mail: office@kroatien.at Kroatische Zentrale für Tourismus, 60311 Frankfurt, Kaiserstr. 23, Deutschland; Tel.: +49 69 2385 350; Fax: +49 69 2385 3520; E-Mail: Kroatien-Info@gmx.de Kroatische Zentrale für Tourismus, 80469 München, Rumfordstraße 7, Deutschland; Tel.: +49 89 22 33 44; Fax: +49 89 22 33 77; E-Mail: kroatien-tourismus@T-online.de lg Geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#12
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Zitat:
rechne das ganze mal mit 24 Monate durch, da kommst eben auf keinen Grünen Zweig. Deshalb einfach jedes zweite Jahr den WoWa ausführen. Bezüglich Kontrolle: glaubt ihr wirklich, das man nur geschriebenes kontrollieren kann ???? Natürlich gibts da Späher und auch Polizisten, die dies beobachten und dann entsprechend berichten. Man sollte dabei auch nicht vergessen, der WoWa-Besitzer muss beweisen, dass er den WoWa 6 Monate draußen hatte, nicht die HR-Behörde !!!!! Somit ist die Kontrolle eigentlich nebensächlich, der Verdacht genügt, du bekommst die Anzeige, und du mußt dann beweisen, dass der WoWa 6 Monate zu Hause stand. Könnte also sein, dass es demnächst sogar Ein/Ausfuhrgenehmigungen für diese Fälle geben wird! |
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