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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Teurer Bootsausflug ohne Führerschein
aus FINANZTEST
Gruß Alfred Geändert von albo47 (15.06.2005 um 18:31 Uhr) |
#2
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????????????
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#3
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?????????????????????? Wo bleibt der Textinhalt?
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#4
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Hallo Alfred!
Meindest du diesen Beitrag bei Finanztest: Um Links zu sehen, bitte registrieren ??? Gruß Mathias
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LG Mathias . ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#5
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Ruhig Blut, ich krieg den Text nicht rein. Ich versuchs nochmal
jahhhhhhhhhhh das wars!!!!!!! Gruß Alfred |
#6
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danke mathias für den link. ist nicht uninteressant. was passiert jetzt zb, wenn ich jemanden hier aus dem forum bitte, mir den kapitän zu machen, wies doch schon einige male bei treffen vorgekommen ist. dann passiert was und die versicherung putzt sich ab? das kanns doch auch nicht sein.
wie muß man das juristisch, und vorallem für die versicherung richtig lösen? muß der besitzer der yacht denn auch immer gleich der schiffsführer sein? dafür nehmen sich doch millionäre immer einen "mietkapitän". lg martin |
#7
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Hallo Martin,
ganz einfach. Der Schiffsführer (Skipper) sollte schon den richtigen Befähigungsnachweis für das Revier haben. Hat er den nicht, so muß er auch als Eigner die Schiffsführung (nautische Führung) an einen übertragen der die Befähigung hat, wie es ja viele Millionäre machen die sich eine komplette Bordcrew leisten können. Fährt zum Bsp. unser Martin (FORTNOX) mit seinem neuen RIB auf der Donau ohne Donaupatent, so nimmt er z.Bsp. den Reini mit weil er das Donaupatent hat. Martin bleibt Schiffseigner, aber überträgt dem Reini die nautische Schiffsführung als Skipper, wobei ihn Reini jederzeit als Rudergänger einsetzen kann, jedoch gibt Reini die Schiffsführung nicht ab. Das heißt konkret Martin hat den nautischen Anweisungen von Reini als Skipper zu folgen. Da ist juristisch nichts dran zu bemängeln, und kommt es zu einem Schadenereignis oder Unfall, dann steht Reini in der Verantwortung. |
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