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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zulassung Trailer Deckungskarte
Hallo zusammen,
die Frage ist hier schon ein paar Mal angesprochen worden, aber ich verstehe es einfach nicht. Mit ein bisschen Glück kann ich nächste Woche mein Wunschboot abholen. Natürlich nur, wenn es mir nach der Besichtigung auch tatsächlich gefällt. Wenn ich grüne Nummernschilder oder Kurzzeitkennzeichen mitnehmen möchte: brauche ich eine Deckungskarte der Versicherung!? Ich habe verstanden: der Trailer ist im angekuppelten Zustand über das Zugfahrzeug haftpflicht versichert (das reicht erst Mal für die Überführung). Also ist er doch schon ausreichend versichert. Wofür dann noch eine Deckungskarte? Wenn ich tatsächlich eine Deckungskarte brauche: Beantrage ich die bei der WoMo-Versicherung, bei meiner PKW-Versicherung (beides mögliche Zugfahrzeuge) oder bei der zukünftigen Bootshaftpflicht, die den Trailer mit einschließen soll??? Irgendwo habe ich da einen Denkfehler. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ralf |
#2
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Hi,
den eigenständig versicherten Trailer kannst du versichern wo du willst, das hat nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun.
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Beste Grüße Dobs + Astrid Bekennende Aufbauer |
#3
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hallo,
zu erst mal, wo steht das boot, ist der trailer noch angemeldet, wenn nicht, landratsamt anrufen, wenn angemeldet, in kaufvertag die erlaubnis geben lassen zum überführen, aus dem ausland streiten sich die damen vom landratsamt, wie meistens sagt die eine so, und die andere das, wichtig wäre mal von woher kommt das gespann, |
#4
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Du brauchst ein Kennzeichen und um ein Kennzeichen zu bekommen ist eine Deckungskarte notwendig.
Die Deckungskarte bekommst du von der Versicherung deines Bootes (meist keine zusätzliche Prämie fällig). Die Folge ist ein grünes Kennzeichen, also Sportanhänger, keine Steuer fällig, aber es darf auch nichts anderes ins Boot als das, was zur Ausübung des Motorsports zwinend notwendig ist. Ist was andseres drin, ist dies Steuerhinterziehung. Die Deckungskarte bekommst du auch von jeder x-beliebigen Versicherung. Dann kann das Kennzeichen auch schwarz sein. In der Hoffnung geholfen zu haben.
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Gruß Michael |
#5
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Danke für die Antworten. Ich habe tatsächlich auch eine Auskunft meiner Zulassungsstelle bekommen:
"Sie benötigen folgende Unterlagen: - die Allgemeine Betriebserlaubnis - Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) - das bisherige Kennzeichenschild, wenn der Anhänger noch zugelassen ist und ein auswärtiges Kennzeichen hat - ist die Erstzulassung des Fahrzeuges länger als 2 Jahre her, ist die Vorlage des letzten Berichts der Hauptuntersuchung notwendig - Personalausweis Die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte ist n i c h t erforderlich." Da hoffe ich mal, der freundliche Mitarbeiter beim Amt steht zu seinem Wort und ich benötige keine Deckungskarte. Noch eine Frage in dem Zusammenhang: Stimmt es, dass das Zugfahrzeug eines Trailers mit grünem Kennzeichen einer zusätzlichen Besteuerung unterliegt? Muss ich da auch noch etwas vorher in die Wege leiten? Gruß Ralf |
#6
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Hallo Ralf,
kann Torsten nur bestätigen, vielleicht informierst Du uns bitte ob es sich um einen ausländischen oder inländischen Trailer handelt, denn die Info von Deinem Landratsamt gilt nur für inländische bereits zugelassenen Trailer. Sportanhänger (Bootsanhänger) bekommen einen grüne deutsche Zulassungsnummer, sind nicht steuerpflichtig, aber eine Haftversicherung wird empfohlen (teilweise im Ausland Pflicht trotz deutscher Zulassungsdeckung mit Zugfahrzeug), kostet aber nur eine Bagatelle. |
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