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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Konformitätserklärung Bootskauf im Ausland
Hallo Leute!
Jetzt hab ich es schriftlich! Wollte mir ein Boot in Österreich kaufen 2013 und für dieses Boot gab es eine CE und eine maximale Zulassung für 5 Personen. Da ich aber oft auch 6 Personen mitnehmen will, weil ich drei Kinder habe und oft eines einen Freund mitnehmen will, fand ich es schade das das Boot nur für 5 Personen zugelassen wird. Dann ergab es sich durch einen Preisvorteil von 3500 Euro, das ich das Boot in Italien neu kaufte. Und auf dieser Konformitätserklärung waren aber für das gleiche Boot 6 Personen zugelassen. Ich habe das Boot jetzt angemeldet, und siehe da, bekam ich auch 6 Personen zugelassen. Hätte ich das gleiche Boot in Österreich gekauft, hätte ich für das gleiche Boot nur eine Zulassung für 5 Personen bekommen. Es gibt also für unterschiedliche Länder unterschiedliche CE´s für die gleichen Produkte. Also mein Tipp Braucht wer sein Boot mit einer Zulassung für mehr Personen, Italiener scheinen leichter zu sein, und dort bekommt man für gleiche Boote mehr Leute aufs Boot.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#2
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Hmmm ... in Italien werden die CE Zertifizierungen von den Herstellerwerften ausgegeben mit der RINA Zertifizierung und weiteren Details im Eigner-Handbuch (Manuale di proprietário).
Wenn sowas nochmal neu nachgeliefert werden muß, kostet das einen Obulus. Ansonsten sind in Österreich und in Deutschland die Importeure dafür zuständig. Da hat A anscheinend noch eigene Vorstellungen möglicherweise wegen der Sitzmöglichkeit, denn ansonsten zählt das tragbare Gewicht des Bootes mit ca. 70-80 kg bei Erwachsenen, und ca. 35-40 kg bei Kindern. |
#3
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normalerweise sollten die papiere gleich sein. kanns evtl sein, dass die boote unterschiedliche modelljahre sind? oder dass die 5 pers. für kategorie b sind, die 6 für c?
lg martin |
#4
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Frage an dich Dieter, gilt nicht ein Kind als Person, egal wie leicht es ist?
Weil du bei Erwachsenen und Kindern unterscheidest. Im Auto ist es ja auch so. Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?
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#5
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Berny hat es wahrscheinlich richtig erklärt, es ist in A eine Sitzplatzfrage. Ansonsten betrachte ich ein Kind als halbe Portion einer erwachsenen Person und die zugelassenen Personenzahl als gewichtsrelevalnt.
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#6
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Das Boot ist sicher C in Italien und in Österreich, ist nur 5,20 Meter!
Nein das Jahr ist es nicht, auch im Prospekt des Bootes steht 5 Personen in Österreich und in Italien 6 Personen.
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#7
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was hat der händler dazu gesagt? würd mich echt interessieren.
lg martin |
#8
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War ja nur beim Italiener. Und der hat gesagt bei Ihnen sind es 6 Personen, ich dachte dann, das wenn ich in Österreich anmelde, gehen die nach den österreichischen Richtlinien, doch die gingen nur nach der Konformitätserklärung die ich denen vorgelegt habe, und da stehen eben 6 Personen
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#9
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Und was steht auf dem Typenschild am Boot?
Das sollte ja eigentlich mit der CE übereinstimmen.
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Bis denn dann denn der Sven |
#10
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Im Boot ist keine Plakette mit Personen, nur mit der Herstellernummer!
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#11
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Hallo Leute!
Das mit der Anzahl der Personen ist sowieso komisch, z.B. bei meinem Arimar 580 habe ich lt. Zulassung eine Personenanzahl für 12 Personen, bei meinem anderen Festrumpfboot Regal 233XL ist lt. Typenschild 11 Personen angegeben, in meiner Zulassung stehen aber nur 8 Personen.
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liebe Grüße und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch) Gottfried |
#12
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Das ist auch relativ einfach erklärt:
In Österreich gelten nur "echte" Sitzplätze, also Sitzen am Schlauch ist nicht erlaubt. In den CE werden aber meistens die Gewichtsrelevanten theoretischen Personenzahlen angeführt. Nachdem man ein neues Boot in Österreich nicht vorführen muss, werden die in der CE angeführten Personen übernommen. Sobald aber ein Boot gebraucht zugelassen wird, werden die tatsächlichen Sitzplätze angeführt. Davon können einige Bootsbesitzer hier ein Lied singen....ist aber letztlich nicht so schlimm. Weil, wenns um einen Unfall geht, dann hat der Bootsbesitzer trotz theoretischer Personenanzahl die tatsächlichen Sitzplätze nachzuweisen, und dann könnte das böse Erwachen kommen. Ergo sollte jeder sowieso die Anzahl an Personen mitnehmen, für die er einen sicheren Sitzplatz hat, und dazu zählt eben nicht der Schlauch! Bei meinem Selva zB hatte ich bei der Überprüfung die Mittelplatte für die Liegefläche vorne drinnen, schon hatte ich nur mehr 4 Sitzplätze zur Verfügung, als ich diese ausgebaut hatte, konnte ich dann 7 Sitzplätze ergattern....CE hatte eigentlich 9 Personen vorgesehen. |
#13
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Hallo,
wie wird denn dann in Österreich die Personenzahl für nicht-RIBs berechnet? Bei diesen Booten sitzt man doch eigentlich immer auf dem Schlauch? Stefan |
#14
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Moin,
vielleicht sollte man sich in Österreich Halteschlaufen am Geräteträger befestigen und sich ersatzweise Stehplätze eintragen lassen.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#15
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Nicht-Ribs haben Sitzbretter oder ähnliches.
Ich hatte da einen gesehen, der hatte ein 3,5 m Boot mit einem Sitzplatz...2 Personen, Punkt. Dann hat er doch noch ein zweites Brett hervor gezaubert, dann durften doch 4 Personen eingetragen werden. Und bevor ihr euch lustig macht, solltet ihr eher bedenken, was im Falle eines Unfalles zählt, und da wird vermutlich so manch derzeit hämisch lachender schnell kaasweiß..... |
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