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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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CE-Konformitätserklärung Pischel Bolero 430 PT
Servus zusammen,
ich habe mir ein Pischel Bolero 430 PT, BJ 2002, zugelegt. Leider ist die CE-Konformitätserklärung nicht mehr auffindbar. Kann mir bitte ein 430 PT-Besitzer eine Kopie seiner Konformitätserklärung zukommen lassen? Ja, ich habe die Suchfunfunktion benutzt und ich weiß, dass normalerweise der Hersteller diese ausstellt. Aber die alte Pischel-Werft existiert nicht mehr und der Pischel junior hat kein Interesse für die alten Boote eine neue Konformitätserklärung auszustellen (muss er auch nicht). Die Pischel-Konformitätserklärungen sind meines Wissens auch nicht seriennummerspezifisch erstellt, sondern für die ganze Baureihe, so dass mir eine Kopie reichen würde. Mein Boot hat eine CE-Plakette! Eine Zertifizierung wurde also seinerseits durchgeführt, nur der Wisch fehlt halt leider. Bin für jede Hilfe dankbar! Michael |
#2
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Zitat:
Aus meiner Sicht geht sowas auch nicht mit einer CE-Zertifizierungs-Kopie eines anderen Pischel Bootes. Hat wenigstens das Boot eine Zulassungs des Vorbesitzers? Dann könntest Du ev. diese Ummelden auf Denen Namen. Ev. hilft auch dazu ein Foto von dem CE-Schild am Boot. Aber ohne die techn. Daten aus dem Eignerhandbuch siehst Du alt aus. Warum kann der heutige Nachfolger Pischel Betrieb Dir kein Ersatzpapiere ausstellen? In Italien bekommt man diese problemlos von den zuständigen Werften, allerdings muß man dafür auch einen Obulus zahlen. Wünsche Dir trotzdem viel Glück! |
#3
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Ja, die alte Zulassung liegt mir vor. Und Anmeldung ist ja prinzipiell auch kein Problem. Dann macht man das Boot halt älter. Das mach ich aber nur, wenn mir nix mehr anderes übrig bleibt.
Conrad Pischel ist meines Wissens nicht der Nachfolgebetrieb. Er kümmert sich nur um den Service der alten Boleros. Habe aber gerade gegoogelt, dass es auch wieder eine A. Pischel Werft gibt. Ich werde versuchen nächste Woche Kontakt aufzunehmen. EIn Obulus an den Hersteller für die Erklärung wäre kein Problem. Ich muss nur wissen, wo ich sie herkriege. Oder eben halt doch nur als Kopie, bitte! Michael |
#4
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Hallo Michael,
was Dieter bzgl. der alten Zulassung meinte, dass ja die CE bei der ursprünglichen Anmeldung vorgelegen hat und bei einer Ummeldung so vielleicht nicht mehr erforderlich ist. Im Übrigen hatte ich damals bei meinem BRIG auch nur eine .pdf Datei die als CE vorhanden war vom Hersteller, also eine Kopie wenn man so will und das war kein Problem. Das mag allerdings von WSA zu WSA unterschiedlich sein. Da gibt es ja die tollsten Erlebnisse Viel Erfolg ! Zitat:
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#5
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Unsere Erfahrungen bzw. der aktuelle Stand:
Die CE unseres ersten Bootes lag auch zuerst nicht vor. Hat der Verkäufer aber noch besorgt. Die CE kam von Sacs aber nicht als "Original" (wie auch immer man sich das vorstellt), sondern als allgemeingültige PDF zum selbstausdruck. Egal, das WSA hat es akzeptiert und auch der neue Besitzer hat, soweit ich weiß, ohne Probleme umgemeldet. So, nun zum Thema Ummeldung. Da sieht es so aus: Wurde das Boot zum letzten mal VOR 2003 beim WSA angemeldet, brauchst Du zur Ummeldung zwingend (zumindest in Duisburg) eine CE. Die Begründung ist klasse: Es war zwar bereits ab 1998 (??) eine CE erforderlich, dieses wurde aber bis 2003 (oder 2004) NICHT kontrolliert. Der Umstand, dass Dein Boot angemeldet war, reicht also nicht um zu erkennen, ob das WSA schon mal eine CE gesehen hat. Also verlangt das WSA eine CE, wenn das Boot das letzte Mal vor 2003 zugelassen wurde, und das Boot jünger als 1998 ist. Wenn es danach angemeldet / umgemeldet wurde, KANN auf die Vorlage der CE verzichtet werden. So der Stand der Dinge, entsprechend unseren eigenen Erfahrungen, nicht vom Hörensagen her !!" Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
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