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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Trailerimport aus Italien -welches Kennzeichen?
Hallo zusammen,
nachdem mir die Suchfunktion einen Fall wie den meinen nicht liefern konnte, frage ich jetzt mal nach, ob sich jemand damit auskennt: Es ist soweit: Ich möchte in Italien ein RIB kaufen, mit Trailer (wenn ich nun sage, dass es sich um ein Marlin handelt, wisst Ihr, wer es vermittelt hat...). Dieser Trailer, Bj. 03, ist in Italien zugelassen. In Italien müssen diese Sportanhänger extra versichert sein (nicht wie in Deutschland, wo sie über das Zugfahrzeug mitversichert sind). Diese Versicherung in I ist abgelaufen. Wie bringe ich jetzt das Boot mit dem Hänger nach Deutschland? Möglichst korrekt, aber möglichst einfach? a.) Indem ich mir hier eine Deckungszusage meiner Versicherung hole und den Trailer mit dem ital. Kennzeichen nach D fahre? Oder b.) hole ich mir Deckungszusage und Kurzzeitkennzeichen in D, schraube das Kennz in I dran? Oder c.) brauche ich sogar ein ital. Export-Kennz (wahrscheinlich der absolut korrekte Weg, kann ich den umgehen?) Kennt jemand eine unbürokratische , aber halbwegs legale Lösung, wie ich das Boot auf dem Trailer nach D bringe? Es eilt, ich will morgen abend losfahren... Klaus |
#2
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Hallo
es gibt Ausfuhrkennzeichen. Dann wird es bestimmt auch Einfuhrkennzeichen geben. Frage mal beim Straßenverkehrsamt nach!
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Gruß Stefan |
#3
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Habe ich schon, die sind der Meinung: Lösung c.)
Aber selbst nach der Internetseite des ADAC handelt es sich da um eine mögliche Lösung, mit dt. Kurzzeitkennzeichen in I zu fahren.... Klaus |
#4
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Schick DieterM mal eine PN, der ist ja schon soetwas wie ein Profi für den Import von Marlins
![]() ![]() Der kann Dir alle Details auswendig sagen. |
#5
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Hallo Rotbart,
Dieter weiss eh schon Bescheid. Aber so wie er bisher die Boote geholt hat (Weg a.)) , funktioniert es diesmal nicht, deswegen frage ich hier nach. Klaus |
#6
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Hallo Klaus,
vielleicht noch Version E.). E.) wenn Du den Verkäufer motivieren könntest, die Vesicherung für den Trailer neu zu aktivieren und das für 3 Tage, dann wärest doch sicher auch aus dem Schneider und die vermeintlichen italien. Vorschriften wären eingehalten. Die Kosten können ja nur gering sein. Das ließe sich doch am Montag nach der positiven Besichtigung realisieren, da am Wochenende sowas sicherlich nicht möglich wäre, da alles geschlossen ist. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, das die deutsche Haftversicherungvom Zugfahrzeug (Version A.)) die Haftversicherung des italien. straßenzugelassenen Trailers abdeckt. Aber die letzte Sicherheit kann Dir nur der deutsche Zugfahrzeugversicherer geben. Wünsche Dir am Wochenende alles Gute bei der Besichtigung. Gute Fahrt! ![]() |
#7
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Hallo Dieter,
habe die Verkäufer jetzt angemailt, das Problem geschildert, und als Möglichkeiten den ganz offiziellen Weg angedacht, bei dem ich aber ihre Hilfe bräuchte, oder genau die von dir vorgeschlagene Version E. Ich habe jetzt mal im Internet nachgeforscht, mit dt. Kurzzeitkennzeichen ging für Export aus D nach I, nicht in unserer Richtung. Verstösse werden in I mit Strafen bis 1000 Euro und Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet.... Klaus |
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