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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Differenzen bei Schlauchbootverkauf
Ich bitte um Eure Meinung:
Vor einiger Zeit habe ich ein Metzeler Bronco mit 4,5 PS-Honda-AB versteigert. Der Käufer wollte das Boot trotz Möglichkeit dazu weder anschauen noch probefahren. Jetzt ist er unzufrieden, weil er nach etwa 1 Woche nachpumpen muss. Mit dem Motor ist er hoch zufrieden. Nun bittet er um einen Preisnachlass. Ich bin dazu bereit, finde aber, dass das bei dem alten Boot (Jahrgang 1984) keinen Mangel darstellt. Ich brauchte es immer nur 1 Tag lang - und habe nie einen Luftverlust festgestellt. Bei meiner Preiskalkulation habe ich damals für den AB (Jg '95, 4-Takt mit Bodenseezulassung) etwa EUR 500 gerechnet und das als Anfangspreis genommen. Das - in der CH zugelassene - Boot war sozusagen eine 'Draufgabe'. Das habe ich in der Annonce aber nicht so deklariert (leider). Was denkt Ihr? |
#2
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Vermutlich hat der Käufer noch nicht bewertet? (123meins?)
Wurde das Boot als frei von Mängeln angeboten? |
#3
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Das hängt von der Beschreibung ab.
Kannst Du vielleicht einen Link zu Deinem Verkaufsangebot einstellen? Grundsätzlich denke ich aber auch daß 1 Mal nachpumpen pro Woche bei einem 22 Jahre alten Boot keinen groben Mangel darstellt. Wie war doch gleich noch Dein Name? Grüße Harald |
#4
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sehe ich auch so, das stellt sicher keine groben mangel dar.
wenn sich der käufer etwas mit schlaucherln auskennt, wird er das auch einsehen. ob du allerdings einen nachlass geben willst ist deine sache, du kannst ja bei einer negativen beurteilung noch immer kontern,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#5
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Hallo Ujevic, Harald und Roman
Danke für die schnellen Antworten! Hoffe Ihr seid auch wie ich Beamte an der 'Arbeit' ![]() 'Ricardo' speichert leider die geschlossenen Auktionen nur 2 Monate - ist knapp drüber, sonst hätte ich den Link eingestellt. Ich habe das Boot als 'gebraucht' ausgeschrieben - ich selber hatte ja keinen Mangel feststellen können. Einen Gewährleistungsspruch habe ich nicht angebracht. Vielleicht sollte ich das standardmässig tun wie viele im Ebay. In der CH haftet man als privater Verkäufer nicht so streng wie in der EU. ![]() Ich bekam vom Käufer eine schlechte Bewertung - der hatte sich beim Kollegen, der das Boot vorbeibrachte beschwert und nicht bei mir (Verkäufer) und dieser Kollege hat mir das nicht ausgerichtet. Der Käufer nahm die Bewertung zurück und ich versprach ihm Kulanz. Ich werde ihm etwa 1/3 des Kaufpreises zurückzahlen. Danke und Gruss, Michael P.S. Sorry für den vergessenen Namen - das Telefon hatte mich aus dem 'Arbeitsschlaf' gerissen... ![]() |
#6
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#7
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hallo michael,
bin zwar noch kein richtiger schlauchi, aber meine meinung will ich trotzdem kund tun. rechtlich glaube ich hat der käufer keinen anspruch und wenn du kulanter weise ihm entgegen kommen willst ist das sehr höflich, aber gleich 1/3 des kaufpreises halte ich für sehr großzügig. ich denke der käufer macht ![]() ![]() ![]() ![]() er kann glücklich sein, solch einen kulanten geschätspartner gefunden zu haben. grüssle bingo |
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