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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 19.02.2007, 13:52
Benutzerbild von raumgleiter
raumgleiter raumgleiter ist offline
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Fahren mit LKW und Trailer

Hallaf und so...,

leider gibts bei uns im Berliner Raum "die Fünfte" nicht; zumindest so nicht, dass die Japaner schreiben: "Ein Volk verliert sein Gesicht!".

Was bei uns im Segelverein derzeit bei den Regattaheinis umgeht, könnte hier im Forum auch interessant sein:

Tipp zum Sonntagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigungen bündeln

Wer einen Anhänger für Sportgeräte (also i.d.R. auch Schlauchis) hinter einem als LKW zugelassenen Fahrzeug an Sonn- und Feiertagen zu oder von Sportveranstaltungen befördern möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung von seiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Sollen innerhalb eines Jahres mehrere Veranstaltungen besucht werden, kann eine entsprechend umfassende Ausnahmegenehmigung für alle Fahrten beantragt werden. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam. Nach der Straßenverkehrordnung gilt nicht nur für LKW über 7,5 t, sondern auch für kleinere LKW mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot. Sie dürfen sonntags nur mit einer Ausnahmegenehmigung auf deutschen Straßen fahren.

Sportler (also auch Schlauchi-Piloten), die sich nicht daran halten, müssen mit Bußgeldern bis zu 250 Euro rechnen. Der DOSB setzt sich zurzeit beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine gesetzliche Befreiung von Sportgerätetransporten vom Sonntagsfahrverbot ein, ist aber derzeit im Verfahren. Der Ausgang des Verfahrens wird sicherlich unter Um Links zu sehen, bitte registrieren nachzulesen sein.

Also, wer derzeit kein Bock auf Bußgeld oder Beantragungen hat, aber dennoch sein Boot mit dem LKW durch die Gegend fährt, sollte vielleicht erst am Montag fahren.

...Und die Moral von der Geschicht, das mit der Wegelagerei, dass glaubste wieder nicht...

LG. Holgi
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  #2  
Alt 19.02.2007, 14:00
stebn stebn ist offline
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jaja so ist das!

Das hatten wir hier schon einige Male besprochen. Da hilft eben nur sich einen Transporter mit Pkw Zulassung zu kaufen
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Gruß Stefan
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  #3  
Alt 19.02.2007, 14:35
Benutzerbild von rookie
rookie rookie ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
jaja so ist das!

Das hatten wir hier schon einige Male besprochen. Da hilft eben nur sich einen Transporter mit Pkw Zulassung zu kaufen

Oder eine Wohnmobilzulassung

Gruß

Volker
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2 Takt Power statt 4 - Takt Trauer !!

Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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  #4  
Alt 19.02.2007, 17:17
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von raumgleiter
Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam.

LG. Holgi
Hi Holgi,

wenn das mal so stimmt.

Zuständig dürfte die Behörde sein, wo die Reise beginnt.
Ich mal zur Info den Link zum Antrag beim Strassenverkehrsamt Aachen angehangen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Na, ob Du überall so eine Genehmigung problemlos bekommst, da nach sieht es bei dieser Behörde nicht gerade aus, wenn man sich anschaut das Start- und Zielort angegeben werden müssen und bei Dauergenehmigung eine zusätzliche Bestätigung notwendig ist.
Da könnte es schon einfacher sein, ein paar Euros mehr Steuer zu bezahlen.

Gruß Hans
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  #5  
Alt 19.02.2007, 17:22
Benutzerbild von Sissi von Porec
Sissi von Porec Sissi von Porec ist offline
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wer fährt auch schon privat einen LKW
meine arbeit nehme ich doch nicht mit im urlaub

schlauchi gruss

marko
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  #6  
Alt 19.02.2007, 17:56
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von marko
wer fährt auch schon privat einen LKW
meine arbeit nehme ich doch nicht mit im urlaub

schlauchi gruss

marko

...na die die Selbständig ( oder ein solches Fahrzeug vom Arbeitgeber geliehen bekommen ) sind und mit ihrem Transporter in den Urlaub fahren können!!

Wieso sollte man sich den extra für den Urlaub ein vernünftiges Zugfahrzeug kaufen wenn man schon eins vor der Türe stehen hat!!??
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 19.02.2007, 20:35
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stroich stroich ist offline
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Dann fährst mit einem 7,49 tonner und schiebst dein schlaucherl hinten rein :)
dann darfst auch sonn & feiertag fahren ... aber sobal du einen hänger dran hast ist es aus mit fahren ...

das fahrverbot gilt auch für Leicht/LKW = aufgelastete PKW die als LKW zugelassen sind, wenn sie einen hänger mitführen !

gruss
Swen
__________________


Swen ....... hoas i mit "w" :)
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  #8  
Alt 19.02.2007, 21:00
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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@ Sven,
Für sowas hier
mfg Dieter
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  #9  
Alt 21.02.2007, 11:19
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Holländer Holländer ist offline
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Zitat:
Zitat von raumgleiter
... Sportler (also auch Schlauchi-Piloten), die sich nicht daran halten, müssen mit Bußgeldern bis zu 250 Euro rechnen...
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
---------------------------------------------------
... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
---------------------------------------------------
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  #10  
Alt 21.02.2007, 12:43
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Holländer
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt

Hey Frank
der Fahrtenschreiber wird nur gebraucht wenn du gewerblich unterwegs bist!!
Privat darfst du so lange fahren wie du willst!!!
__________________
Gruß Stefan
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