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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Registrierung - Zulassung
Ich habe die Suchfunktion im Forum benutzt, bin aber jetzt verwirrter als zuvor. Also: ich habe mir heute ein gebrauchtes Schlauchboot plus 5PS Motor gekauft.
Was muss ich jetzt tun, um es zuzulassen/zu registrieren? Örtliches WSA anrufen? Habe einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer, muss ich den dort auf dem WSA mitbringen? Haftpflicht, wie und wo? Beflaggung (in Deutschland, im Ausland)? Sind wahrscheinlich banale Fragen... Vielen Dank für Eure Hilfe, Sven |
#2
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Hallo Sven,
die Registrierung läuft am einfachsten über den ADAC oder den DMYV. Eine Versicherungspflicht besteht in Deutschland nicht, ist aber sehr ratsam. Ich habe die Gotharer genommen, die war seiner Zeit für mich am günstigsten. Flagge, im Ausland immer Gastland-Flagge über der Eigenen. Gruß Ortwin |
#3
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Zitat:
dem kann ich nur zustimmen! Wenn Du das Boot über den ADAC zulässt, dann bekommst Du automatisch auch einen Internationalen Bootsschein. Der Nachteil ist nur, dass er alle 2 Jahre erneuert werden muss. Wenn Du das Boot beim Um Links zu sehen, bitte registrieren zulässt, reicht i.d.R. fürs Ausland ein Versicherungsnachweis + WSA Zulassung. Für die Zulassung brauchst Du den Kaufvertrag oder eine Eigentumserklärung. Die Kosten für die Zulassung dürften auch in Saarbrücken bei 18,- Euro liegen. In Sachen "Beflaggung von Schlauchbooten" und insbesondere bei zerlegbaren ohne Geräteträger scheiden sich die Geister, daher schweige ich zu diesem Thema. Ich denke, dafür solltest Du mal die Suchfunktion nutzen, damit Dein Thread nicht wieder ausufert...
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
#4
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Konformitätserklärung?
Hallo nochmal...
Habe mir ja - wie gesagt - ein Quicksilver 330 gekauft mit Mercury 5PS AB. Für die Anmeldung beim ADAC fehlt mir die Konformitätserklärung (Baujahr des Bootes: 2000). Hat beim Verkauf des Bootes nicht vorgelegen, habe nur den entsprechenden Kaufvertrag über Boot & Motor. Wollte beim Hersteller eine entsprechende Anfrage auf Konformitätserklärung starten - finde die Homepage von Quicksilver nicht! Kann mir jemand helfen? Braucht man bei Anmeldung des Bootes beim WSA diese Konformitätserklärung nicht? Die Zulassung dort entspricht ja aber nicht dem Internationalen Bootsschein, oder? Tut mir leid, wenn ich all dies nicht verstehe, aber dieser Papierkram ist eh nicht mein Ding... Bin für Tipps gerne empfänglich... Gruss Sven |
#5
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Hola
Die Konformitätserklärung findest du bei QS im Bedienungshandbuch oder hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Saludos Panocho
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Qiuen espera desespera Hoffen und Harren machen manchen zum Narren |
#6
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Oweia
Hola Panocho,
folgendes Problem(chen?): erstmal vielen Dank für die Liste. Aber jetzt kommts: nach meinem Kaufvertrag ist das Boot Baujahr 2000. Stimmt aber nicht, weil laut brunswick (=Quicksilver) verkauft am 04.04.1997 (online-Registrierung, abgefragt über die serial number). So, und jetzt? 1997 gibt es keine Konformitätserklärung, im Kaufvertrag steht aber nun mal "2000". Ich befürchte Probleme beim Anmelden, oder wie seht ihr das? Wo geht es problemloser, WSA oder ADAC (da hatte der Vorbesitzer des Bootes seinen ISB)? Soll mir der Vorbesitzer des Bootes was schicken, das ihn als registrierten Bootsbesitzer auszeichnet? Bin leider ratlos... und für jeden Rat dankbar... Gruss Sven |
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