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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 15.05.2007, 21:39
Benutzerbild von thball
thball thball ist gerade online
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Boot Infos

Pflichten eines Skippers (Schwimmwesten)

Hallo Freunde,

in den neuen IBN habe ich einen interessanten Artikel gefunden. Leider ist er Online nicht verfügbar, so dass ich mal versuche kurz in eigenen Worten den Sachverhalt zu erzählen:

Auf dem Ostteil des Bodensee waren wohl in einem 30er-Schärenkreuzer zwei Herren unterwegs. Zur Info - so sehen die Boote aus (sehr schön, aber eher typische Binnensegelboote): Um Links zu sehen, bitte registrieren

Während der Überfahrt von einer Seeseite auf die andere kam ein Sturm mit orkanartigen Winden auf. Dabei zerrissen die Segel, das Boot kränkte extrem, das Heck geriet unter Wasser und das Boot wurde von Wellen überspült. Das Boot sank und die beiden Wassersportler gingen ohne Schwimmweste über Bord.

Zuerst schwammen die beide über Wasser, aber nach einiger Zeit war einer der Segler so erschöpft, dass er unterging und verstarb. Der Skipper erreichte das Ufer und überlebte.

Das Nachspiel: Die Witwe und der Arbeitgeber des Verunglückten verklagten den Skipper auf Schadensersatz.

Im Gegensatz zu Bergtouren (ohne professionelle Führer), wo es i.d.R. eine Haftungsbegrenzung bei Unglückfällen gibt, hat hier das OLG Köln die besondere Sorgfaltspflicht des Skippers hervorgehoben. Er hätte das Tragen einer Schwimmweste (spätestens bei erkennbarem Aufkommen des Sturms) verlangen müssen und er hätte auch den Wetterbericht (inkl. Sturmwarnung) beachten müssen. Beide befanden sich bei voller Besegelung sogar unter Deck als der ersten Starkwinde eintrafen und hatten trotzdem beim verlassen der Kajüte keine Weste angezogen. Somit sah das OLG eine eklatante Verletzung der Sorgfaltspflicht als gegeben an, was prinzipiell für eine Verurteilung ausgereicht hätte. Das OLG hat den Skipper trotzdem nicht verurteilt weil das Boot als Schiff i.S.d. Binnenschifffahrtsgesetz gilt und damit die einjährigen Verjährungsfristen gelten. Somit waren die Ansprüche verjährt und der Skipper musste keinen Schadensersatz leisten.

Wieso stelle ich es hier ein (obwohl Segler)? Manche, die hier öfters in grob fahrlässiger Art über den Sinn von ordentlicher (Sicherheits-)Ausrüstung schreiben sollten sich über die haftungsrechtlichen Ansprüche Dritter mal Gedanken machen. So könnte auch ein verletztes Crewmitglied Schadensersatz verlangen etc. Das ganze kann dann deutlich teurer werden als Schwimmwesten, Notsignale oder sonstige wichtige Ausrüstungsgegenstände zu kaufen. Abgesehen davon, dass natürlich der Tod eines Crewmitglieds wohl kaum monetär abgegolten werden kann.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #2  
Alt 15.05.2007, 21:55
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Aia Aia ist offline
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Boot Infos

Hallo Tom,
Artikel 1.03 und 1.04 des BSO.
Sorgfaltpflicht des Skippers und Verhalten unter besonderen Umständen
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #3  
Alt 15.05.2007, 22:43
rotbart
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Auch in der Bayer. SchiffahrtsVO wird die Sorgfaltspflicht des Schiffführers extra herausgehoben.
Die gilt sogar (noch) an Land, es gab mal einen Unfall beim Mastlegen nachdem das Boot (H-Boot) mit Mast auf den Trailer gekrant wurde (beim H-Boot normaler Vorgang) , dabei wurde ein Crewmitglied ernsthaft verletzt und dem Skipper wurde die mangelnde Aufsichpflicht vorgeworfen.
=> wenn Ihr beim Slippen (RIB) nicht aufpasst und ein zweiter verletzt wird kann es eng werden.
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  #4  
Alt 16.05.2007, 08:38
Twikey Twikey ist offline
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Boot Infos

Schwimmwesten

Hallo Tom
Ich hätte den Beitrag nicht im 'Smalltalk' platziert...
Was mich befremdet, ist, dass hier einfach wieder mal ein 'Schuldiger' für Haftungsansprüche gesucht wird. Dass der Skipper bei dem Wetter noch auf dem See war mag ja fahrlässig sein (habe keine Ahnung vom Segeln, gehe aber auch mit dem Schlauchi nicht bei Sturm raus). Dass der Segler (wir sprechen von einem Erwachsenen) die - hoffentlich vorhandene - Weste nicht anzog, dürfte doch seine eigene Schuld sein.
Beispiel aus dem Strassenverkehr: wenn Du als Beifahrer nicht angegurtet bist, büsse ich Dich und nicht den Fahrzeuglenker (ausser bei Kindern, dort ist der Lenker verantwortlich). Demzufolge kannst Du bei einem Unfall die Kopfverletzung nicht einfach mir anlasten
Typisch, dass wieder mal eine Verjährungsfrist hinhalten musste. Unter anderem wegen solchem Formalkram habe ich mein Jurastudium hingeschmissen...
Liebe Grüsse und gutes Wetter über die Feiertage!
Michael
P.S. Kleiner Motz am Rande: Unterschied zwischen 'krängen' und 'kränken'
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  #5  
Alt 16.05.2007, 09:33
rotbart
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Zitat:
Zitat von Twikey
Hallo Tom
Ich hätte den Beitrag nicht im 'Smalltalk' platziert...
Was mich befremdet, ist, dass hier einfach wieder mal ein 'Schuldiger' für Haftungsansprüche gesucht wird. Dass der Skipper bei dem Wetter noch auf dem See war mag ja fahrlässig sein (habe keine Ahnung vom Segeln, gehe aber auch mit dem Schlauchi nicht bei Sturm raus). Dass der Segler (wir sprechen von einem Erwachsenen) die - hoffentlich vorhandene - Weste nicht anzog, dürfte doch seine eigene Schuld sein.
NEIN
der Schiffsführer ist laut Gesetz für die Sicherheit von Schiff und Crew verantwortlich. Er kann und muß daher (so blöd das für 'nen Urlaubstörn klingt) der Crew Anweisungen geben.

Die Sache hat ja auch einen anderen Aspekt, nimm an Du bist nachts im Sturm mit einer SY Yacht unterwegs und es ist etwas an den Vorsegeln zu richten (z.B. wechseln), dann MUSS der Skipper jemand nach vorne schicken, wohl wissend das eine echte Gefahr für den Betreffenden besteht.

Er DARF es garnicht selbst machen, da -wenn etwas passiert- er die geeignetste Person ist Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Hier ist bereits ein Skipper posthum verurteilt worden (was nicht lächerlich ist sondern Auswirkungen auf die Versicherungszahlungen hat), weil er selbst gegangen ist, über Bord gefallen und dadurch dass die andern nicht richtig segeln konnten - noch mehr passiert ist !

Eine Horrovision für jeden der Praxisausbildung auf hoher See macht.
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  #6  
Alt 16.05.2007, 12:34
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von rotbart
der Schiffsführer ist laut Gesetz für die Sicherheit von Schiff und Crew verantwortlich. Er kann und muß daher (so blöd das für 'nen Urlaubstörn klingt) der Crew Anweisungen geben.
Ist klar, das dass von dem selbsternannten Sicherheitsbeauftragtem des Forums kommt...

Dazu mal die Frage: Ich gebe als "Schiffsführer" (Gummibootführer) die Anweisung, dass sich alle Crewmitglieder unverzüglich die Schwimmwesten anzuziehen haben und nicht darauf rumliegen sollen, weil das so bequem ist, aber keiner kommt dem Kommando nach?!? Was dann?

Was wenn das eine Crewmitglied auch den Führerschein hat, soll ich dann sagen, was solls, jetzt bist Du der "Schiffsführer"?!?

Diese tragischen Unfälle passieren laufen, aber nicht wegen fehlender Sicherheitsausrüstung, sondern weil die vorhandene entweder nicht genutzt wird, oder weil man voher schon so viele Fehler gemacht hat, daß eine Signalpistole einem auch nicht mehr helfen kann...

Man sollte aber auch bei der Sicherheitsaussrüstung die größe des Bootes und das Einsatzgebiet bedenken. Im Sommer am Mittelmeer trage ich sehr viel seltener eine Schwimmweste, als wenn ich im Frühjahr auf dem Neckar unterwegs bin. Das hat einen einfachen Grund: Im Meer bei moderaten Wassertemperaturen kann ich sehr wohl sogar weitere Strecken schwimmend zurücklegen, im Neckar, wenn der wirklich kalt ist, da ist nicht mehr viel mit schwimmen zu erreichen (vor allem wenn man noch dickere Kleidung an hat... in Badehose ohne Schuhe schwimmt sichs eben leichter).
Das Wasser ist unser "Freund", wir fahren darauf, leben davon etc. wenn ich aber mit absoluter Panik in die unergründlichen Tiefen des Meeres schaue, sollte ich mir lieber ein anderes Hobby suchen...

Gruß Markus

PS: Es gibt natürlich auch Menschen, die vor Panik sofort ertrinken, sobald sie in das nasse Element fallen. Für solche Individuen empfiehlt sich in jedem Fall immer die Schwimmweste zu tragen, auch beim Spaziergang um einen See...
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  #7  
Alt 16.05.2007, 19:02
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thball thball ist gerade online
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Twikey
Was mich befremdet, ist, dass hier einfach wieder mal ein 'Schuldiger' für Haftungsansprüche gesucht wird. Dass der Skipper bei dem Wetter noch auf dem See war mag ja fahrlässig sein (habe keine Ahnung vom Segeln, gehe aber auch mit dem Schlauchi nicht bei Sturm raus). Dass der Segler (wir sprechen von einem Erwachsenen) die - hoffentlich vorhandene - Weste nicht anzog, dürfte doch seine eigene Schuld sein.
Beispiel aus dem Strassenverkehr: wenn Du als Beifahrer nicht angegurtet bist, büsse ich Dich und nicht den Fahrzeuglenker (ausser bei Kindern, dort ist der Lenker verantwortlich). Demzufolge kannst Du bei einem Unfall die Kopfverletzung nicht einfach mir anlasten
Typisch, dass wieder mal eine Verjährungsfrist hinhalten musste. Unter anderem wegen solchem Formalkram habe ich mein Jurastudium hingeschmissen...

P.S. Kleiner Motz am Rande: Unterschied zwischen 'krängen' und 'kränken'
Hallo Michael,

so gut wie Dir kleiner Fehler auffallen wärst Du mit Sicherheit auch ein guter Jurist geworden!

Mit der Haftung ist es so eine Sache. Bewerten will ich es eigentlich nicht. Das die Angehörigen eine Aufklärung verlangen kann ich jedoch gut verstehen. Aber wie dem auch sei, dieses Beispiel zeigt einfach dass die Haftung eines Skippers weiter geht als viele vermuten und das wollte ich auch nur mit diesem Posting aufzeigen.

Ich glaube auch, dass der Skipper prinzipiell ein erfahrener Segler war. 30er Schärenkreuzer sind keine Boote, die i.d.R. von unerfahrenen Segler gefahren werden. Diese Boot sind Liebhaberstücke und werden meistens gehegt und gepflegt wie es die liebe Ehefrau erwarten würde.

Trotzdem passieren Fehler und gerade von einem erfahrenen Skipper würde man wahrscheinlich auch mehr erwarten. Aber nachdem keiner von uns fehlerlos ist soll dieses Posting einfach sensibilisieren sich immer wieder mit der Materie zu beschäftigen und nicht alles sorglos zu sehen. Letztlich ist man als Skipper verantwortlich und gerade fremde Crews können vieles oft nicht wissen was für viele von uns selbstverständlich ist.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 16.05.2007, 21:07
marcus marcus ist offline
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So eine ähnliche Geschichte gibt es auch bei Tauchgängen, wo mehr oder weniger automatisiert der erfahrenste Taucher der Gruppe dafür sorge zu tragen hat, dass keiner der Gruppe zu Schaden kommt, auch mit den den entsprechenden Urteilen.

Beidem von thomas geschilderten Fall sehe ich auch ein verschulden des Schiffsführers.
Ich sehe diese Verantwortung als Schiffsführer auch als ok an, ich bin vielleicht im Gegensatz zu anderen, das es sich hier beim Durchsetzen auch um eine Frage des Menschenverstandes und auch der "natürlichen" Autorität handelt, welche am besten durch eine Vorbildfunktion problemlos funktioniert.

mfg
Marcus
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