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#1
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kein Gerätebügel?
was haltet Ihr denn von diesem Teil?
Um Links zu sehen, bitte registrieren nur mal so eine Einschätzung. Ja, ich weiss schon, vermutlich keine BSH-Zulassung, die Vorschriften zur Lichterführung usw. Unter dem Aspekt kann man das wohl eher nicht montieren, oder vielleicht doch? Mir gefällt sie recht gut. Aber grundsätzlich; wie findet Ihr denn die Funzel? Die könnte man doch am Spiegel ganz gut und ohne grossen Aufwand montieren. Gruss, Fricky. --
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Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
#2
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Fricky, wozu das Geld ausgeben wenn du damit gar nicht fahren darfst?
Wenn dein Boot in Deutschland zugelassen ist, müssen die Positionslampen BSH-Zulassung haben, auch wenn du sie nicht benötigst oder eingeschaltet hast. Übrigens kann man dich im Ausland ebenso verwarnen und "abzocken", weil auch dort dann für dich hiesige Vorschriften gelten. |
#3
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Zitat:
Aber prinzipiell find ich diese Art der Befestigung gar nicht schlecht, grade wenn man keinen Geräteträger hat. Gruss, Fricky. --
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Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
#4
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Zitat:
(A) die Lampen sicht sicher nicht zertifiziert, sonst stünde es da (hat werbewert) (B) die Anordnung der Lampen ist nicht korrekt Sorry |
#5
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hmm.....
also fahre ich ein kleines Boot dass nur eine Rundumleucht benötig und zur Not auch eine Taschenlampe bei Nacht und Unsichtenwetter reicht !!! muss dann die Taschenlampe auch BSH-Zulassung haben???? studiert ihr Gesetze ,ich gehe Bootfahren
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Gruß Harry Mutti ist immer und überall |
#6
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da frage ich mich schon, warum das dann hier in DE von einem Deutschen Händler verkauft wird.
Wer ist denn da die Zielgruppe? Kenianische Schlauchbootfahrer, die ihre Boote in Botswana Burundi angemeldet haben, und damit in chinesischen Gewässern zum Angeln wollen? Na egal, das mit der fehlenden Zulassung dachte ich mir fast, aber bei der Lampenanordnung war ich mir nicht so sicher. Ich dachte, bei unter 12m weisses Rundumlicht und Positionslichter, oder weisses Rundumlicht und Zweifarbenlaterne, und unter 7m kann auch weisses Rundumlicht und Positionslichter genommen werden. Oder gilt die Regelung von unter 12m nicht für die unter 7m? Dann passt es natürlich so nicht. Was die "Freiheitsstatue" betrifft, so ist das wohl so eine Sache mit der Not. Es heisst immer, zur "Not" nehm ich halt dann eine Taschenlampe. Gemeint ist damit (mit der Not) meistens, wenn man sich mit der Planung des Trips zeitlich verhauen hat und dann in die Dunkelheit kommt. Klar ist das dann immer noch besser als gar nichts, ich denke aber, dass das bei einer Kontrolle nicht als "Notstand" zählt, und man vermutlich ordentlich zur Kasse gebeten wird. Es liegt ja in der Verantwortung des Bootsführers, wenn er schon genau weiss, dass er keine vorschriftsmässige, Beleuchtung hat, seine Trips so zu planen, dass er nicht in die Dunkelheit kommt. Was anderes ist es sicher, wenn man aufgrund von Unwetter, Motorschaden oder ähnlichem gezwungenermassen in die Dunkelheit gerät. Denke, da wird sicher keiner was sagen. Ansonsten; ja klar, ich geh natürlich schon auch Bootfahren, bin auch schon in die Nacht gefahren, weil ich mich verplant hatte. Ich studiere nicht die Gesetze, aber ich mache mir schon meine Gedanken. So ganz sinnlos sind die Regelungen ja auch wieder nicht. Gruss, Fricky. --
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Jede Ähnlichkeit dieses Textes mit den früher oder auch derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. |
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