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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Führerscheinpflicht Küstengewässer
Hallo,
auf Binnengewässer sind i.a. 5 PS führerscheinfrei. Ist ja bekannt. Wie ist das auf dem Meer? Darf ich mit 5 ps führerscheinfrei übers meer fahren? In einem Badeboot mit Paddeln oder Rudern kann ich doch am Strand rumfahren. Mit meinem Klasse D Grabner Power darf ich glaube ich paddeln und segeln (6qm). Darf ich damit in der Nordsee oder Ostsee mit 5 PS Motor fürerscheinfrei um die Inseln fahren? Oder brauche ich dann ein Klasse C Boot (mit 5 ps), weil ein Motor dran ist? Gilt die ABCD Klassifizierung a) ohne Motor b) bis 5 Ps c) jedenfalls ab 5 ps, ist ja klar. Normalerweise haben Luftmatrazen und Badeboote ja nicht mal Klasse D. Ich bitte um Erleuchtung. :himmlisch :weissichn :helpme:
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Gruss, Christoph Ich bin das, was zurückkommt, wenn man dahingeht, wohin ich gegangen bin. |
#2
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Also mit 5 PS ist es auch im KÜstenbereich meines Wissens so, das dieser Motor führerscheinfrei ist.
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#3
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Hallo Christoph,
darfst Du natürlich. 5 PS sind an der Küste genauso Führerscheinfrei wie Binnen. |
#4
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genau 5 PS sind führerscheinfrei (egal ob Küste oder Binnen). Mindestalter 16 Jahre. Es gibt aber einige Ausnahmen, so wie ich noch von der Prüfung her weiß: berliner Gewässer auch mit 5 PS führerscheinpflichtig.
Robert |
#5
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So, jetzt wirds interessant: 5 Ps sind also frei. Kennt jemand A oder B Klasse Boote, die mit 5 PS zu motorisieren sind? Mit einem D Boot (Luftmatratze) und 5 Ps darf ich nach Amerika losfahren. Mit einem C Boot und Seeschein und 50 PS nur im Küstenbereich? Mit einem C Klasseboot ohne Führerschein und 5 PS kanns auf grosse Fahrt gehen? Ich meine, sind denn die Euroklassifizierungen für Seetüchtigkeit nur gültig, wenn mehr als 5 PS am Boot hängen?
:blemblem: Wenn das so ist, darf ich dann die Sinnfrage stellen? Als ich dieses Thema eröffnet habe (ich habe keinen Schein, auch nicht Binnen), hatte ich aufgrund der Euroklass. gedacht, daß man ohne Führerschein gar nicht aufs Meer darf, auch nicht mit 5 PS, weil D Boote nicht geeignet sind, und man für Boote ab Klasse C auf dem Meer sicher mindestens 15 PS braucht. Auf einem Binnengewässer sind D Boote mit 5 PS sicher relativ harmlos, wenn es sich nicht um einen grossen See mit Sturm handelt. Aber die Leute mit 5 PS aufs Meer loszulassen ohne Sachkundenachweis? :weissnich
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Gruss, Christoph Ich bin das, was zurückkommt, wenn man dahingeht, wohin ich gegangen bin. |
#6
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Denke mal die Klassifizierungen haben nichts mit dem Recht zu tun, sondern mehr eine Frage der Versicherung bzw. ob die Versicherung und in welchen Gebiet zahlen muß. Denke mal wenn Du mit einem Schlauchboot oder kleinen GFK Boot 50 SM weit draußen einen Schaden hast und das Boot ein Versicherungsfall wird, kannst Du eine Erstattung vergessen.
Das Führerscheinrecht regelt ja nur die rechtliche Seite des Fahrens, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du mit Deiner Nußschale jemanden mitnimmst und Ihr kommt weit draußen in einen Sturm und dein Mitfahrer säuft ab (wolln wir nicht hoffen) kann ich mir gut vorstellen, dass Du die Vorderungen der Witwe an der Backe hast und nicht die Versicherung, weil dein Boot ja nicht für dieses Gewässer geeignet war und du somit vorsätzlich weiter raus gefahren bist. Übrigends in int. Gewässer brauchst Du garkeinen Führerschein. Welchen auch??? :coool: Robert |
#7
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Hallo Christoph,
und damit sprichst Du mir aus der Seele, ich finde es nämlich Grottengefährlich, jedermann ab 16 aufs Wasser zu lassen und wäre dafür, dass jeder einen Führerschein machen muss. Als Beispiel sei hier nicht nur die Küste genannt sondern z.B. auch der Rhein, da kommt es so schnell zu gefährlichen Situationen, weil ein Schubverband nunmal keine Bremse hat. Und der Onkel Freizeitkapitän ohne Ahnung sich auch nicht vorstellen kann welche Sogwirkung so ein Berufsschiff entwickelt oder welchen Wellenschlag. Naja seis drum ich finde es jedenfalls in Ordnung wenn mann jedes motorisierte Schiff Führerscheinpflichtig machen würde. Nicht um Geld zu machen sondern vielmehr zum Schutz aller. PS: Vor ein paar Jahren ist einer mit solch einem Kleinen Boot Flussabwärts auf dem Main glatt über die Schleuse gefahren, weil er dachte es sei eine Brücke. Einer Tod, einer Schwerverletzt. |
#8
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Hallo Robert !!
Deine letzte Aussage in Bezug auf int. Gewässer stimmt nicht ganz. Folgendes: Willst Du alle Meere (weltweite Fahrt) befahren, brauchst Du den Sporthochsee- schifferschein. Willst Du küstennahe Seegewässer befahren (alle Meere bis zu 12 sm Abstand der Basislinie einschl. der Randmeere) brauchst Du den Sportküstenschifferschein. Mit dem Sportbootführerschein - See darft Du die Seeschifffahrtsstraßen befahren. Mit dem Sportbootführerschein - Binnen darfst Du alle Binnenschifffahrtstraßen befahren. Gruß von der Ems und allzeit gute Fahrt Heinz 55 |
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