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  #1  
Alt 10.09.2009, 17:48
rotbart
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Reden Vorsicht in der Steiermark bei Flatulenz

Kam gerade als Warnung in der ARD :

In der Steiermark ist Flatulenz in der Öffentlichkeit (insbesondere in Hörweite einer Amtsperson) strafbar.

Die zuständige Bezirkshauptmanschaft stellte gem. Steiermärkischen Gesetz einen Strafbefehl über € 50,-- ersatzweise 1 Tag Haft aus !!!! (wegen Störung einer Amtshandlung)

Betroffener war übrigens ein - von der Amtshandlung nicht betroffener Zuschauer - ein Österreicher

Off-Topic:

Flatulenz = Darmwinde
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  #2  
Alt 10.09.2009, 20:45
goeberl
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roland, nicht jeder schaaas, und diesmal im wahrsten sinne, muß im forum erwähnt werden.
lg martin
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  #3  
Alt 10.09.2009, 20:49
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
roland, nicht jeder schaaas, und diesmal im wahrsten sinne, muß im forum erwähnt werden.
lg martin
Hallo Martin,

das kam heute sogar im Radio

Gruß Carsten
__________________
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  #4  
Alt 10.09.2009, 21:13
hobbycaptain
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Reden

offensichtlich hat der "Flatulenzierende" die Amtspersonen, sprich Kieberer doch etwas provoziert, obwohl die ursprüngliche Amtshandlung gar nicht gegen ihn gerichtet war.
So in der Art - da, schaut, was ich von euch halte -

er hätt ja auch einen "Leisen" ziehen lassen können und dann auf unschuldig tun und den Kieberer beschuldigen .
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  #5  
Alt 10.09.2009, 21:42
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Was'n Flatulenz für'n Scheixx?
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  #6  
Alt 10.09.2009, 23:31
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roehrig roehrig ist offline
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@ Olli: siehe diskreten OT Hinweis in Rotbarts posting

@ferdi: In Deutschland würden wir es "Sommerloch" nennen. Wenn Politiker nix wirklich wichtiges finden !!!
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #7  
Alt 11.09.2009, 10:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
roland, nicht jeder schaaas, und diesmal im wahrsten sinne, muß im forum erwähnt werden.
lg martin
Also Martin

ich muß mich doch sehr wundern da bezeichnest DU ein österreichische Gesetz als schaaas, ich bitte doch um mehr Ernsthaftigkeit, ich zitiere :

Zitat:
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
§ 1 (1)
Lärmerregung und Störung des örtlichen Gemeinschaftslebens
(1) Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
...................

§ 2
Anstandsverletzung
(1) Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.
(2) Den öffentlichen Anstand verletzt, wer ein Verhalten setzt, das mit den allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt, insbesondere wer :
  1. andere Personen an öffentlichen Orten (wie Straßen, Plätzen, Grünanlagen) in unzumutbarer Weise belästigt
Quelle :

Zitat:
Gesetz vom 18. Jänner 2005, mit dem ein Steiermärkisches Landes
Sicherheitsgesetz erlassen wird (StLSG)
Stammfassung: LGBl. Nr. 24/2005 (XIV.GPStLT IA EZ 1903/1, RV EZ 2009
AB EZ 1903/3, AB 2009/2)
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  #8  
Alt 11.09.2009, 11:46
goeberl
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Also Martin

ich muß mich doch sehr wundern da bezeichnest DU ein österreichische Gesetz als schaaas, ich bitte doch um mehr Ernsthaftigkeit, ich zitiere :
roland, mir ist schon klar, dass du jetzt nur stänkern willst. aber da du scheinbar doch einige österreichische ausdrücke nicht kennst, sei dir gesagt, dass man einen darmwind hier auch gerne als schaaas bezeichnet, ausgesprochen mit einem langgezogenen aaa.

lg martin
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  #9  
Alt 11.09.2009, 12:27
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
roland, mir ist schon klar, dass du jetzt nur stänkern willst. aber da du scheinbar doch einige österreichische ausdrücke nicht kennst, sei dir gesagt, dass man einen darmwind hier auch gerne als schaaas bezeichnet, ausgesprochen mit einem langgezogenen aaa.

lg martin
Martin

Euch kann man aber auch nichts recht machen.

Über dutzende von Threads werden ich als Ö-Hasser (Originalzitat von Dir ) siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren beschimpft - was garnicht stimmt.
Nun zitiere ich bundesrepublikanisches TV und Radio (siehe oben) werde wieder beschimpft, selbst das objektive Zitat von Landesgesetzen ist falsch

Würde ich ein solches Gesetz (da gibt's noch bessere) aus einem US Bundesstaat zitieren , käme hier nur Häme gegen US Recht.
Ich habe ja noch nicht einmal behauptet das der "Schaas" typisch für Ö-Gendarmen sei - ist auch nicht - Trottel in Uniform gibt es auch bei uns in Frankreich und sonstwo, aber man darf sich doch über trottelhaftes Verhalten amüsieren ohne jetzt wieder als Anti-Österreicher beschimpft zu werden oder haben Österreicher einen per se Status der Unberührbarkeit ???

Sorry und das finde ich genauso idiotisch wie ein Gesetz (gibt es) man darf keine Unterhosen im Freien auf eine Wäscheleine hängen !!!
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  #10  
Alt 11.09.2009, 13:49
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
....Sorry und das finde ich genauso idiotisch wie ein Gesetz (gibt es) man darf keine Unterhosen im Freien auf eine Wäscheleine hängen !!!
Dieses Gesetz finde ich ausnahmsweise in Ordnung!

DENN: Wenn unsere Nachbarin ihre Unterhosen im Garten auf die Wäscheleine hängen würde, bekämen wir den ganzen Tag keine Sonne mehr!!

Um Links zu sehen, bitte registrieren

sowas würde ja noch akzeptabel sein:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

__________________
lg. Alex


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47°18'55.14"N 11°32'43.83"E
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