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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Knöllchen in Holland
Hallo,
habe voriges Jahr darüber berichtet, dass mein Sohn auf dem Quicksilver 340 mit Merkury 5Ps vom holländischen Wasserschutz angehalten und zur Kasse gebeten wurde. Er soll mit dem Boot über 20km/h gefahren sein. Für so ein Boot+Motor, dass schneller als 20 fahren kann, müsste er (laut Wasserschutz) einen Binnengewesser-Schein haben, was er natürlich nicht hatte. Das Boot+Motor hatten wir von Um Links zu sehen, bitte registrierenin Deutschland ausgeliehen. Die haben uns gesagt, man brauche dafür keinen Führerschein (steht auch auf der Webseite). Auch nach der Rückgabe des Bottes hat uns der Vermieter gesagt, dass man mit dem Boot kaum 20 erreichen kann. Die Wasserschutzpolizei hat uns einen Knöllchen in Höhe von 95 Euro ausgestellt. Es hieß, wir bekommen den Bescheid nach Hause zugeschickt. Das war am 14.7.2010. Bis heute ist aber nichts gekommen. Mmein Sohn hatte bisher keine Zeit und Geld, so einen Bootschein zu machen, wir überlegen aber auch dieses Jahr dorthin zu fahren. Wenn er nicht gerade schnell mit dem Boot unterwegs ist, dürfte doch nichts passeieren oder? Und warum kam kein Bescheid aus Holland? Kennt sich jemand aus? Gruß peter |
#2
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ich kann mir nicht vorstellen, dass du noch was bekommst, italien oder griechenland nach deutschland oder österreich, das dauert, aber die holländer sind doch fix und keine bürokratischen schlafhauben.
vielleicht habe die dem kurzen nur angst gemacht.... ich würd mir keine sorgen machen. ![]()
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#3
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Zitat:
doch, weil er (in NL) einen Schein braucht, sobald das Boot schneller als 20 km/h fahren kann (oder länger als 15m ist). Dann wäre es (in NL) ein "schnelles Boot", für das spezielle Regelungen gelten z.B. Haftpflichtversicherungspflicht, Pflicht zum Anlegen des Motor-Quickstop, Feuerlöscher... Ob das Boot aber tatsächlich die 20 km/h schafft, kann ich nicht beurteilen.
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Gruß aus Köln Thomas Tornado 5.4m (Tweety) + YAMAHA F80 BETL ![]() |
#4
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Ja, die Frage ist, ob es klug ist, dieses Jahr mit dem Boot wieder dahin zu fahren. Die Wasserschutzpolizei ist ja nicht immer da. Wir sind jedes Jahr seid 2000 da gewesen und erst das erste Mal voroges Jahr die Polizei zu sehen bekommen. Vielleicht wollten sie meinem Sohn wirklich nur Angst machen, aber warum dann seinen Ausweis verlangt und seine daten abgeschrieben und ein Foto vom Boot gemacht.
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#5
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Hallo,
ich denke auch nicht das da jetzt noch was kommt,, vielleicht hat die WaPo bzw. der Sachbearbeiter der die Sachen auf den Tisch bekommen hat gemerkt das diese Boot/Motor-Kombi tatsächlich nicht schneller als 20 km/h fahren kann? Ich weiß nicht mehr wie die das damals gemessen hatten obwohl ich mitgelesen hatte, vielleicht gibt es dort auch eine Toleranz die man von Messungen abziehen muß und dann war´s unter 20 oder ob die das nur nach Augenschein beurteilt hatte, wie gesagt, ich weiß es nicht mehr. Laß Dir vom Vermieter des Bootes bescheinigen das es nicht schneller als 20 km/h fahren kann und damit führerscheinfrei ist, ich weiß der Führer ist verantwortlich, aber trotzdem solltes Du damit rechtlich abgesichert sein, aber ich bin kein Experte für solche Sachen, vielleicht mal googeln? Gruß Peter ![]()
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P.G. |
#6
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Hallo !
Bei mir hat die frohe Kunde 3 Monate gedauert, hatte schon nicht mehr damit gerechnet. Aber nach Monaten wollten die Herren für das gleiche Vergehen noch einmal Geld sehen. ![]() ![]() Gruß Heinz 55 ![]() |
#7
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Hallo,
das Ganze ist mir recht unverständlich, bisher bin ich davon ausgegangen daß ein Land in der EU die Führerscheinbestimmungen eines anderen EU-Landes für dessen Bürger akzeptiert. Ein Italienischer Staatsbürger mit einem in Italien zugelassenen Boot mit 25 PS darf dieses doch in Deutschland, ebenso wie in Italien selbst, führerschein fahren. Das sollte doch für deutsche Staatsbürger mit einem in Deutschland zugelassenen Boot bei einem Urlaub in Holland ebenso gelten. Oder liege ich da falsch??? Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
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