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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Yamaha F40 BETL BJ 2004 - Was kann man verlangen?
Hallo Freunde der gepflegten Schlauchbootfahrt,
ich hab ein Boot an der Hand. Was mir an dem Boot nicht so zusagt ist der Motor. Nicht weil er nicht gut wäre, sondern er ist mir für das betroffene Boot etwas untermotorisiert. Es handelt sich um folgenden Motor: Yamaha F40 BETL Baujahr 2004 400 BS 3-Zylinder, 90,4 kg, 747 ccm Hubraum Alle Wartungsintervalle durchgeführt, Bodenseezulassung Ich bin im Gebrauchtmotorverkauf nicht gerade ein Spezi. daher frag ich euch: Was könnte man, wenn der Motor in optimalem Zustand ist, für das Ding verlangen?
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Schöne Grüße aus Südhessen Thomas |
#2
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7Jahre alt ? 50% vom Neupreis, so übern Daumen gepeilt.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Hmmm ... würde auch sagen etwa 45% - 50% vom Nettoneupreis, wenn dieser in tadellosem Zustand ist.
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#4
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Danke Dieter und Harry. Jetzt muss ich mal schauen was das Teil 2004 gekostet hat! Die neuen Yam´s kosten ja um die 6000. Wenn der 2004er genauso teuer war, dann müsten ja noch 2,5 bis 3 drin sein.
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Schöne Grüße aus Südhessen Thomas |
#5
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45-50% wird udopisch sein.
15% bekommst Du auf den Neupreis Ich habe die Erfahrung gemacht, dass du 45-50 % vom LP schon 2 Jahre verliehrst - dann geht es vielleicht langsamer.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein) Jochen Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#6
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Angeblich gibt es da einen Richtwert, -10% pro Jahr.
Natürlich muß man bedenken, dass neue Motoren mit Abschlägen verkauft werden, aber das ist kein Richtwert sondern Verhandlungssache des Käufers. Genauso muß man beim Richtwert, den man errechnet hat, einen gewissen Verhandlungsspielraum berücksichten. 1 100 2 90 3 81 4 72,9 5 65,61 6 59,05 7 53,14 8 47,83 9 43,05 10 38,74 Das wäre so ein Rechenbeispiel in %, ergo kommt man bei 7 Jahren schon auf die 50% hin. Bedenken sollte man dabei auch, dass dieser Richtwert wohl Garantie oder Gewährleistung beinhaltet, welche ein privater Verkäufer meistens nicht geben kann. Ergo wird sich bei einem Privatverkauf auch hier der Richtwert entsprechend ändern. Und nochwas, nicht den aktuellen Listenpreis verwenden, sondern den, der damals gegolten hat, auch das wäre sonst eine Fehleinschätzung. Und udopisch ist das hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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