|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
Trailer - Versicherung - Zulassung
Hallo
weil mir das Auf- und Abbauen vom Boot zuviel wurde habe ich mir einen Trailer bestellt!! Der Trailer ist jetzt da und der Händler hat mir ein grünes TÜV Gutachten zugeschickt das so aufgebaut ist wie ein Kfz-Brief auf der einen Seite und auf der anderen Seite steht Betriebserlaubnis nach § 21StVZO für Zulassungsfreie Fahrzeuge!! So jetzt meine Fragen:: 1. Ist das Gutachten vergleichbar mit einem Fahrzeugbrief?? 2. Bekomme ich bei der Zulassung noch einen Fahrzeugschein?? 3. Muss (kann) ich den Teiler zulassen ( versichern ) wie jeden anderen Hänger?? 4. Habe ich im Ausland Probleme mit einem grünen Kennzeichen?? 5. Bekomme ich mit einem grünen Kennzeichen die gleiche Nr. wie das Zugfahrzeug?? 6. Wie sieht es aus mit einem Wunschkennzeichen?? 7. Während der Fahrt ist der Trailer über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert!! Der Trailer sollte aber nicht angehängt trotzdem gegen Diebstahl versichert sein!! Ist das auch mit grüner Nr. möglich?? 8. Welche Versicherung haftet für Schäden am Boot wenn ich selbstverschuldet einen Unfall baue?? Die Versicherung vom Boot oder die Trailerversicherung?? So das sind zwar viele Fragen aber das ist ja auch ein Trailer und kein normaler Anhänger!! Darüber wüsste ich Bescheid. So ich bedanke mich schon einmal für euere Antworten!! Gruß Stefan |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
1. Nein, ist halt ein Gutachten 2. Ja, Betriebserlaubnis 3. Ja, mit dem Gutachten usw. bekommst Du dann die Betriebserlaubnis (steuerfrei) 4: Nein, ist ja amtlich 5: Nein 6. soviel ich weiß ist das moglich 7. Ja 8. kommt auf die Versicherungsart an und wo Du den Unfall baust (Wasser, Straße mit Auto oder beim schieben) |
#3
|
|||
|
|||
Hallo Blacky
zu 8. Wenn ich z.B. jemanden die Vorfahrt nehme und der mir dann in den Trailer fährt und dann das Boot und Trailer kaputt ist!! Die Erstattung vom Trailer übernehme ich weil der nicht so teuer war und sich da keine Volkasko lohnt!! Aber was ist mit dem Boot?? Ist das während der Fahrt beim Trailer versichert?? oder reicht da die Vollkasko vom Boot aus?? Gruß Stefan |
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
für diese Frage sind hier im Forum sicherlich Versicherungsfachleute. Ich kann Dir diesbezüglich nur was vorschwindeln was ich aber grundsätzlich nicht tue. |
#5
|
|||
|
|||
Na dann warte ich mal.....
|
#6
|
||||
|
||||
Zitat:
Soweit okey, jedoch hier noch ein paar Ergänzungen zu Blacky-Stefan: 1.+2. das Gutachten stellt die Betriebserlaubnis dar, einen Extra-Brief gibt es nicht. Bei der Zulassung bekommst Du dann den KFZ-Schein für den Trailer. 3. bei der Zulassung muß keine Haftversicherung nachgewiesen werden. Die Haftversicherung wird aber empfohlen, weil der Trailer nur im eingekuppelten Zustand am Zugfahrzeug dort bei de Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Im abgekuppelten Zustand dann nicht mehr. Rollt er alleine weg und verursacht einen Schaden woanders, haftest Du persönlich wenn nicht eine separate Haftversicherung für den Trailer abgeschlossen wird, kostet übrigens nur eine Bagatelle. 6. Wunschkennzeichen ja, aber gegen Extragebühr bei den Zulassungstellen. 7. gegen Diebstahl (Achtung Auflagen der Versicherung!) kannst Du den Trailer auch extra versichern mit einer Teilkasko. 8. Bei einem eigenverschuldeten Unfall ist Dein Boot nur versichert, wenn Du dafür eine extra Kasko-Versicherung hast. Diese ist im allgemeinen die teure Versicherung beim Boot, solltest Du aber mit der Bootshaftversicherung verbinden. Die Bootshaftversicherung ist in einige europäischen Ländern Pflicht, in Deutschland wird sie jedoch empfohlen. Noch Fragen? |
#7
|
|||
|
|||
Nochmal Danke an euch beiden!!
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe sollte ich den Trailer Teilkasko und Haftpflicht versichern!! (Das hatte ich sowieso vor) Und bei einem Unfall würde dann meine Bootsvollkasko- und Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen!!?!!?? ( Die habe ich ja schon ) Achso eins noch!! Wieso haben manche Trailer ein schwarzes Kennzeichen?? Danke nochmal Gruß Stefan |
#8
|
||||
|
||||
hallo stebn
das manche trailer schwarze schilder haben, die sind meistens älter ,es gab mal eine zeit da waren die trailer nicht steuerfrei und hatten somit auch keine grüne nummer. gruß timo |
#9
|
|||
|
|||
Zitat:
soweit ich zurückdenken kann, waren Bootstrailer immer steuerfrei. Es gab früher nur die schwarzen Nummenschilder (steuerfrei) welche aber Wiederholungskennzeichen waren (gleiche Nummer wie der Zugwagen). Außerdem mußte der TÜV noch nicht die Beleuchtung besichtigen |
|
|