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  #1  
Alt 09.10.2005, 10:44
Simply_m
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Beiträge: n/a


Trailer mit grüner Nummer?

Hallo,
es gibt doch Trailer die Versicherung und Steuerfrei mit einem grünen Nummernschild fahren. Was Unterscheidet die von den "normalen" Trailer?
Ich bin am Überlegen ob ich mir einen Trailer anschaffe....
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  #2  
Alt 09.10.2005, 12:20
schmidxa
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Beiträge: n/a


Hallo Albert,
mein Trailer hat ein grünes Nummernschild. Ich habe mal bei meiner Zulassungsstelle nachgefragt, wann man ein grünes bzw. "normales" Nummerschild bekommt. Die gaben mir als Antwort, das hängt vom Landkreis ab. Bedeutet, in einem Landkreis gilt ein Trailer als Sportanhänger und ist somit steuerfrei bzw. bekommt ein grünes Schild und im anderen eben nicht.
ob's stimmt weiß ich aber nicht, nachdem ich ein grünes Schild bekommen habe, war es mir auch gleich wieder egal.
Xaver
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  #3  
Alt 09.10.2005, 13:13
HCC
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Simply_m
Hallo,
es gibt doch Trailer die Versicherung und Steuerfrei mit einem grünen Nummernschild fahren. Was Unterscheidet die von den "normalen" Trailer?
Ich bin am Überlegen ob ich mir einen Trailer anschaffe....
Bootstrailer, die ausschließlich bauartbedingt zum Transport für die vorgesehenen Sportgeräte genutzt werden, sind von der Steuer befreit. Das gilt nicht für das Bundesland Berlin. Die Diskussion, ob andere Bundesländer die Steuerbefreiung auch streichen wollen, ist zum Glück erst einmal vom Tisch. Die Trailer erhalten ein grünes Kennzeichen. Wobei es unerheblich ist, ob schwarz oder grün. Auch Bootstrailer mit schwarzen Kennzeichen sind von der steuer befreit. Im KFZ Schein steht dann "Steuerbefreit nach § ...". Das ist tätsächlich landkreisabhängig. Es gibt für die Trailer Versicherungen, wobei zu bemerken ist, dass Trailer, die gezogen werden und im Schadensfall an ein Zugfahrzeug angekoppelt waren, über die Versicherung des Zugfahrzeugs versichert sind. Aber vorsicht - verursacht der Trailer im abgekoppelten Zustand einen Schaden, dann ist er nicht über die Versicherung des Zugfahrzeugs versichert.

Vielleicht noch kurz eine Bemerkung: Fahrzeuge, auch Trailer, die nicht von der Steuer befreit sind, müssen eine separate Versicherung vorweisen.
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  #4  
Alt 10.10.2005, 11:06
Simply_m
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Beiträge: n/a


Hallo Christian,

danke für die gute Erklärung! Jetzt weiß ich bescheid!!!
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  #5  
Alt 04.02.2007, 09:14
Holger P.
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Beiträge: n/a


Wenn auch die Beiträge schon etwas älter sind.

Aber ist es nicht so, daß Trailer die mit grünem Kennzeichen ausgestattet sind (also als Sportgeräteträger benutzt werden) nichts weiter als das Sportgerät inkl. Zubehör transportieren dürfen ?

Also z. B. Zelt und Zubehör bzw. Gepäck dürften dann bei einer Urlaubsreise nichts in Boot, sonst würde es sich um eine Steuerhinterziehung handeln.

Oder täusche ich mich da ?

LG

Holger
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  #6  
Alt 04.02.2007, 09:32
stebn stebn ist offline
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Beiträge: 1.857
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Zitat:
Zitat von Holger P.
. Zubehör transportieren dürfen ?

Also z. B. Zelt und Zubehör bzw. Gepäck dürften dann bei einer Urlaubsreise nichts in Boot, sonst würde es sich um eine Steuerhinterziehung handeln.

Hallo
ich würde sagen das ist Auslegungsache!!
Wenn das Campen zu deinen sportlichen Aktivitäten dazu gehört darfst du das reinpacken.

Bei einer normalen Urlaubsreise natürlich nicht!!
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 04.02.2007, 09:37
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
Bodenseefahrer
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Registriert seit: 01.05.2005
Beiträge: 10.234
abgegebene "Danke": 362

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Holger P.
Aber ist es nicht so, daß Trailer die mit grünem Kennzeichen ausgestattet sind (also als Sportgeräteträger benutzt werden) nichts weiter als das Sportgerät inkl. Zubehör transportieren dürfen ?

Also z. B. Zelt und Zubehör bzw. Gepäck dürften dann bei einer Urlaubsreise nichts in Boot, sonst würde es sich um eine Steuerhinterziehung handeln.

Oder täusche ich mich da ?
Hallo,

ich würde sagen Du täuscht Dich nicht!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 04.02.2007, 11:22
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

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Servus Holger,

kann meine Vorredner nur bestätigen.

Was Du auf dem Trailer nicht darfst, ist im Boot irgendwelches Ladegut von A nach B bringen. Das gilt auch für den Bootstrailer ohne Boot, auf dem Du keine andeweitiges Ladegut transportieren darfst als nur das Boot.
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