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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#31
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@goeberl: das vermute ich auch, die wird jedoch nur vom Hersteller sein und keine laufende Nummer Hersteller-übergreifend oder? Ich denke das ist so etwas wie eine „Rumpfnummer“
An alle noch eine Frage: kann ich bei unserer Behörde nachfragen ob das Boot einmal angemeldet war, wenn ich die Namen der Vorbesitzer habe? Also wird das im System gespeichert auf den Namen? Auch wenn es evtl schon rund 30 Jahre her ist? Schönen Gruß |
#32
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Hallo David,
in der Stempfergasse 7, im 5.Stock findest du die Frau Niko-Schablas - wenn du nett bist, ist sie es mit Sicherheit auch und wird eine Lösung finden. Als Ziviltechniker kann ich dir Herrn Anzböck empfehlen - ist zwar aus Wien, aber er arbeitet gut mit den Grazern zusammen. Seebriefe können für Schlauchboote nicht ausgestellt werden - ein Festrumpfschlauchboot ist das Minimum für Klasse 1 ... du schreibst zwar von einem Holzkiel, aber das würde ich zB vorab mit Herrn Anzböck (macht den Messbrief) klären. Für den Seebriefbrauchst du folgendes: Seeschifffahrt - Antrag auf Zulassung ausgefüllt Datenblatt ausgefüllt Kaufvertrag in Kopie Zahlungsbestätigung in Kopie (aus dieser muss hervorgehen, dass das Boot vollständig ausbezahlt ist - Ausnahme: Leasing) Meldezettel in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich) Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass in Kopie (auch für Miteigentümer erforderlich) Eigentumsaufschlüsselung (wenn Miteigentümer vermerkt werden); Es ist dabei zu beachten, dass eine Person mehr als 50%iger Eigentümer der Yacht für den Seebrief sein muss, da nur ein Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigter in den Papieren aufscheinen kann. Miteigentümer können vermerkt werden. Diese Eigentumsaufschlüsselung muss vom Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigten sowie von allen Miteigentümern unterschrieben sein. Nachweis Standesbezeichnung u. akademische Grade (wenn Eintragung erwünscht) CE-Zertifikate oder Konformitätsbescheinigungen (für Boot und Motor, wenn Boot oder Motor nach dem 16. Juni 1998 erbaut wurde) Entregistrierungsbescheinigung (bei gebrauchten Booten) Vollmacht (falls Ihr Boot nicht von Ihnen angemeldet wird) Firmenbuchauszug (gegebenenfalls) 2 Messbriefe im Original Mach unbedingt mit Frau Schablas vorab einen Termin aus, bevor du persönlich erscheinst. Gutes Gelingen! |
#33
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ich sehe zwei Nummern
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