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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Baden Würtemberg Flagge
Hallo
Warum darf ich eine frei käufliche kleine Baden Würtemberg Flagge nicht an meinem Boot führen wenn nicht unser Herr Ministerpräsident an Bord ist ? Das soll nämlich laut Wapo (Bodensee) verboten sein
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LG Andi |
#2
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Zitat:
die wollen dich bloss vor den Badener schützen, du weisst ja - Großraum Stuttgart und so
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Zitat:
Für den MinPräs ist es aber eine DIENSTFLAGGE, die darf ER führen, eine Dienstflagge darfst Du aber nicht führen. Deswegen ist es auch untersagt (und mit Bußgeld bedroht) eine andere Nationalflagge zusätzlich zu führen, dieser hier oft beschriebene Unsinn HR über/unter D ist schlicht strafbar (auch wenn es viele nicht glauben wollen, die Behörden denken, die sind |
#4
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Genau, vor mir zum Beispiel. Ich führ nämlich die Badner-Flagge unter der Deutschen
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Gruß aus dem Schwarzwald Willi Um Links zu sehen, bitte registrierenSchlauchoholikerUm Links zu sehen, bitte registrieren Freiwilliger Seenot-Dienst e. V. (FSD) Bodensee Um Links zu sehen, bitte registrieren D -Villingen-Schwenningen / BaWü |
#5
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Flaggenrecht
Ordnungswidrig handelt, wer...........
als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt, Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. |
#6
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Zitat:
Dann werde ich am Wohnwagen die Baden Würtemberg Flagge nur dann hochziehen wenn der Günther zum Frühstück da ist
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LG Andi |
#7
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Zitat:
Zitat:
Das bestimmt doch eher die Flaggenführung im Binnenbereich, oder interpretiere ich das falsch? Und unterscheidet man nicht die Nationalflagge und die Gastlandflagge? Ich habe das beim Segeln im Mittelmeer bisher immer gemacht. Und, nebenbei, auch der Kapitän des deutschen Fährschiffes als er, mit der deutschen Flagge am Heck beim Einlaufen in schwedische Gewässer, die schwedische Flagge hissen ließ. Haben der Kapitän und ich da etwas falsch verstanden? Ohne eine Grundsatzdisskussion herbeiführen zu wollen bitte ich um eine kurze Aufklärung. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#8
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Zitat:
Das dt. Flaggenrecht ist ist im Wesentlichen für Binnen und Seeschiffe gleich. Das dt. Flaggenrecht gilt für in D zugelassene Schiffe egal wo sie fahren, Binnen also auch auf dem yx-teil der Donau, wobei es für Schiffe mit Flaggenzertifikat noch die PFLICHT zum Führen der Nationalflagge gibt. Zitat:
An dieser Stelle darf keine andere oder zweite Nationale geführt werden ! Zitat:
Genau das ist korrekt und hat eigentlich mit Überschreiten der Seegrenze zu geschehen ! Genauso wie bei Sonnenuntergang die Nationale einzuholen ist Zitat:
und nun noch der Unterschied : Die Gastlandflagge (Nationale des Gastlandes) ist/war eine Respektsbezeugung dem Gastland gegenüber ! ABERdie nationale achtern oder am Besan ÜBER einer zweiten Nationale zeigt das Wechseln der Nationalität an (früher machte man es mit aufgebrachten Schiffen, die kapituliert hatten) Weiter kann man nicht mehr die Nationalität eines Schiffes erkennen, eine Kontrolle kann daher nicht erkennen (beim Anlauf) welche Nationalität das Schiff hat - aus diesen Gründen ist es verboten (übrigen auch in A und allen anderen europ. Staaten) |
#9
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Zitat:
Du hättest nur Deinen Dienstausweis zeigen müssen. Du bist doch dann ein Dienstboot. Damit wäre es doch auch eine Dienstflagge gewesen. Wenn Du dein Rufzeichen nicht mehr weißt, es lautet Florian Tübingen 77/1 Gruß Hans |
#10
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Hallo
Weil ichs genau wissen wollte habe ich nun eine Mail ans Kultusministerium geschrieben die es dann ans Innenministerium weitergeleitet hat und da die auch nicht zuständig sind ging die Mail ans Staatsministerium Ich hoffe immer noch das mich Günther persöhnlich anruft..........
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LG Andi |
#11
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Andi , mail im doch mal direkt, guenther.oettinger@stm.bwl.de , oder hier übers Um Links zu sehen, bitte registrieren. Ein gutes Frühstück schlägt der bestimmt nicht aus, musst nur deinen Helilandeplatz freihalten.
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Gruß Holger |
#12
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Falls es jemand genau wissen möchte
Sehr geehrter Herr Kleiner, das Staatsministerium hat uns beauftragt, Ihre Anfrage zur Nutzung der Landesflagge zu beantworten. Aus Ihrer Anfrage ist nicht ersichtlich, ob die Landesflagge Baden-Württemberg oder die Landesdienstflagge benutzt wurde. Die Landesflagge Baden-Württemberg besteht aus einem oberen schwarzen und einem unteren goldfarbenen Querstreifen ohne weitere Zusätze. Um die Landesdienstflagge handelt es sich, wenn auf der Landesflagge das Landeswappen gezeigt wird. Das Führen der Dienstflagge ist ausschließlich den in der Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens genannten Berechtigten (wappenführende Stellen) oder mit ausdrücklicher Gestattung des Herrn Ministerpräsidenten erlaubt. So wird die Landesdienstflagge u.a. an Dienstfahrzeugen des Landes auf Binnengewässern gesetzt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Zeigen der Landesdienstflagge wie auch die Verwendung des großen und kleinen Landeswappens ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Verbundenheit mit dem Land durch das Hissen der einfachen Landesflagge ohne Wappen zum Ausdruck zu bringen oder hierfür das jedermann zugängliche Baden-Württemberg-Signet zu nutzen. Sie finden das Baden-Württemberg-Signet im Internet unter folgender Adresse: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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LG Andi |
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