|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#31
|
|||
|
|||
Berny , ich glaube wir beide werden keine Freunde .....
Ich schreibe nur Mist , na klar .Nur weil ich nicht deiner Meinung bin , eine tolle Einstellung hast du . Fakt ist , mein Freund hat auf Rab den Führerschein gemacht , weil er in Deutschland Beruflich keine Zeit und Lust hatte und nicht schwarz fahren wollten . Das ganze hat er an 2 Tagen a 4 Stunden gemacht . Bei der Prüfung hat der " Lehrer " ihm geholfen , die richtigen Kreuze zumachen . Soviel zu den Schein in HR . Kein Fahrstunden auf dem Wasser , keine Knotenkunde usw. Für den Funkschein sollte man Englisch sprechen können , so war es mal bei mir in Deutschland , mein Freund ist aber in der alten DDR aufgewachsen und kann kein Englisch , war der Englischkurs auch in den 8 Stunden enthalten ??? Und sowas haltet ihr alle für Ok ??? Mein Freund war nicht in der Lage sein Boot richtig fest zumachen , hatte aber den Führerschein , Super Sache. An und Ablegen war auch eine 6 ! Freue mich schon auf die Antworten , tippe mal in bin wieder im Unrecht |
#32
|
||||
|
||||
Zitat:
...und vor allem: Wer glaubt, dass man das beim "deutschen Schein" lernt???
__________________
Viele Grüsse Evi & Olaf |
#33
|
||||
|
||||
Also ich kenne niemanden, der das beim deutschen Schein gelernt hat !!
__________________
Liebe Grüße Benni Lion Rib 660 Suzuki 175 |
#34
|
|||
|
|||
ich konnte schon Hafenmanöver von Inhabern deutscher Scheine beobachten, wo ich vor Lachen nicht mehr konnte.
Da war so einer in Osor, der landete mit Familie an der östlichen Hafenmauer und sah, dass alle anderen mit Heckanker davor lagen. Nach langem Suchen fand er eine Wäscheleine und band damit seine Yacht breitseits zur Mauer und ging stundenlang baden. Der bekannt resolute Hafenmeister war stocksauer. Aber aus seiner Anbringung der Flaggen zu schließen, hatte er ja Kroatien "erobert". |
#35
|
|||
|
|||
Hallo Berny
Im Beitrag Nr 6 schreibst du, dass bei einem Boot, das für 6 Personen zugelassen ist, 8 Personen in die Personenliste eingetragen werden können. Laut ADAC Die Anzahl der auf der Liste angeführten Personen darf die doppelte maximale Personenzahl plus 30% der maximalen Personenanzahl des Schiffes nicht übersteigen. Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren müssen nicht in die Personenliste eingetragen werden. Der Austausch von Personen, die auf der Personliste aufgeführt sind, ist unbegrenzt. Bei CE – zertifizierten Schiffen ergibt sich die Kapazität nach den CE – Angaben. Bei einem Boot für 6 Personen sind es lt meiner Berechnung 14 Personen (2 x 6 + 30 % (1,8 Pers) = 14 Ich hatte bisher 2 zerlegbare Schlauchboote. Quicksilver zugel f 5 Personen, Honwave 40 T zugel f 7 Personen. Bei beiden Booten wurde die zugelassene Personenanzahl bei der Anmeldung nicht lt CE bzw Zulassung übernommen, sondern mit 4 Personen festgesetzt. Aussage eines Hafenkapitäns in Umag: 4 Personen sind bei "solchen" Schlauchbooten genug. Nach einigen Kroatienurlauben gebe ich ihm damit auch Recht, da bei schlechten Wetterverhältnissen 4 Personen für "diese Boote" mehr als genug sind.
__________________
Hermann aus Oberösterreich |
#36
|
|||
|
|||
genau, es sind 2mal max personenzahl plus 30%. und diese leute können sich beliebig abwechseln, aber es dürfen halt nur die, zb im vorigen fall, 14 leute sein.
Zitat:
lg martin |
#37
|
||||
|
||||
Sorry, war mein Fehler. 230 % der zugelassenen Personen.
Das mit der CE ist so eine Sache: in österreich werden zB die Personen einfach nach Sitzplätzen zugelassen, wobei der Schlauch nicht als Sitzplatz zählt. Ergo kann es sein, dass lt CE mehr Personen zulässig wären, als in der Zulassung angeführt. Der Hafenkapitän richtet sich dann im Regelfall nach der Zulassung, CE auf Kroatisch wird ihm vermutlich keiner vorlegen Zitat:
Ich hab schon erlebt, wie ein Italiener hochkant ohne Permit aus dem Office geflogen ist Zitat:
|
#38
|
|||
|
|||
berny, ein klassisches schlauchi hat sogesehen überhaupt keinen sitzplatz. nur boden.
aber du hast recht, mit dem hafenkapitän streiten bringt nix, ausser im schlimmsten fall einen urlaub ohne permit. lg martin |
#39
|
|||
|
|||
hier wurde beschrieben das nur die sitzplätze berücksichtigt werden.
auf rab schaute bisher keiner nach dem boot.da würden nur die papiere geprüft. als ich noch nach rab in den hafen musste hatte ich das boot auch gar nicht mit. wo hat denn der hafenmeister nach dem boot geschaut? |
#40
|
|||
|
|||
normalerweise kennen sich die hafenkapitäne ein bissl mit booten aus. da kann man auch ohne nachschauen mal eine entscheidung treffen.
ist aber sicher auch die frage, ob man an einen richtigen hafenkapitän kommt, oder nur, wies in stark frequentierten hafenämtern in der hauptsaison üblich ist, auf eine schreibkraft. lg martin |
#41
|
|||
|
|||
ADAC Vorschriftn Kroatien Seite 6
Die maximale Personenanzahl des Schiffes kann auf Wunsch im Internationalen Bootsschein vom ADAC eingetragen werden. Die Personenliste wird mit dem Kontrollabschnitt der Boots-Vignette verifiziert. Sollten keine Angaben zur Personenkapazität einer Yacht vorliegen, wird von den Hafenbehörden die maximale Personenanzahl wie folgt festgelegt: Länge bis 3 m 3 bis 4 m 4 bis 5 m 5 bis 6 m über 6 m Kapazität 1 Person 4 Personen 6 Personen 8 Personen 12 Personen Vermutlich wurde die Personenhöchstzahl bei meinen Schlauchbooten (Quicksilver 3,4 m u Honwave T 40 3,95 m) von den Hafenämtern trotz Vorlage einer österreichischen Zulassung mit eingetragener Personenhöchstzahl (Quicksilver 5 bzw Honwave 7 Personen )nach dem oa Schlüssel festgesetzt.
__________________
Hermann aus Oberösterreich |
#42
|
||||
|
||||
Ja, durchaus möglich.
In Österreich ist es zB so: wenn du eine neues Boot hast, mußt du es nicht vorführen. Dies hat zur Folge, dass das Land die Personenanzahl nach der CE bestimmt. Wenn du das Boot vorführst (nach 10 bzw 5 Jahren, oder ein gebrauchtes), werden die Sitzplätze kontrolliert und nach denen die Anzahl bestimmt, es kann durchaus sein, dass das Land die Anzahl herabsetzt. Hier wird also nicht nach CE vorgegangen, sondern nach den österreichischen Vorschriften gehandelt => Sitzplätze = Personen. Die kroatischen Bestimmungen sind aber offensichtlich anders, und dem entsprechend reagiert der Hafenkapitän. Er hat seine Vorschriften (Längenschlüssel wie oben), kann sich daran halten oder auch nicht. Das was der ADAC schreibt ist also mit Vorsicht zu genießen und sollte nicht immer zwingend als gegeben hingenommen werden, was tatsächlich dann passiert, hängt einfach vom Hafenkapitän ab. |
#43
|
|||
|
|||
dann darf man auf einem 2,90m dinghi aber nur alleine fahren. naja, "vurschrift is vurschrift".
lg martin |
#44
|
|||
|
|||
...ein Dinghi unter 3m ist ja wieder anmeldefrei, was gilt dann da ?
|
#45
|
|||
|
|||
wolfgang, fast 1:0 für dich. aber warum steht die bootslänge dann auf der liste?
da gehts sicher auch um haftungsfragen. das boot ist zwar anmeldefrei, aber wenn was passiert, will ein richter vielleicht wissen, wieviele leute auf so einem boot überhaupt mitfahren dürfen. lg martin |
|
|