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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Alter WoWa - nie angemeldet
Vielleicht kann mir jemand schnell einen Tip geben? Wenn ich einen alten Wohnwagen kaufe, der aber nie angemeldet war - muss ich dann eine Vollabnahme machen und wie schwierig ist das? Oder wie läuft das? Welches Risiko?
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#2
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In Österreich ist es so: es gibt einen Stichtag, 3 oder 5 Jahre nach dem Kauf, weiß ich jetzt nicht ganz genau. Da fällt das Fzg. dann aus der Zulassungsdatenbank heraus und muss vor Anmeldung neu typisiert werden.
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Liebe Grüße aus Salzburg, Peter "Träume nicht vom Leben - lebe Deinen Traum" |
#3
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Wenn er noch nie Zugelassen war, brauchst er eine Vollabnahme. Wird dann aber nach den aktuellen Bestimmungen geprüft.
Am besten mit den WW Daten beim TÜV nachfragen was der Prüfer alles haben möchte. Michael
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Misson-Craft 420 RIB mit Honda BF 50A |
#4
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Hallo Klaus,
wenn er länger wie ein Jahr nicht mehr zugelassen war, mußt Du eine Vollabnahme machen. Kostet ein bißchen mehr, stellt aber kein Problem dar wenn an dem Wohnwagen technisch alles in Ordnung ist. der Michael war schneller...:-)
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#5
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Hallo,
Gernot, das mit dem einen Jahr ist aber schon gaaaanz lange Geschichte. Eine Abnahme nach §21 ist nur erforderlich wenn das Fahrzeug noch nie in der EU zugelassen war oder wenn gar keine Papiere vorhanden sind die das belegen. Zur eigentlichen Frage: Du wirst eine Vollabnahme machen müssen, was aber eigentlich nicht besonders aufregend ist. Geschaut wird nach Bremse & Auflaufeinrichtung, Beleuchtung (evtl. je nach länge musst Du Seitenmarkierungsleuchten oder Reflektoren nachrüsten ), Rost am Fahrgestell, Bereifung und Radlagern. Ob eine Gasprüfung vorgeschrieben ist kann ich nicht sagen, würde ich aber sowieso gleich mitmachen lassen.
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Gruß Michael unterwegs mit Womo Flash09, honwave t38ie und 9,8 oder 25 2-Takt PS |
#6
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Das gleiche habe ich auch durch, Wowa von einem Rentner Ehepaar gekauft, noch nie zugelassen, stand nur auf dem Campingplatz. Ich musste zur Vollabnahme zum Tüv, das Fahrzeug musste den HEUTIGEN gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dann gabs neue Papiere bei der Zulassungsstelle und eine Zulassung. Da stand dann drin, Bj: 08/1995, Ez: 06/2005. Wie gesagt, er wird wie ein Neufahrzeug behandelt das frisch aus dem Werk kommt und zum erste mal eine Abnahme bekommt. Sollten Geräte eingebaut sein, die mit Gas betrieben werden, muss auch noch eine Gasprüfung gemacht werden, oder sie müssen Gastechnisch abgeklemmt werden.
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Gruß Peter |
#7
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Hallo Klaus
TÜV ist beim Wohnwagen das kleinere Problem.Achse,Bremse und Beleuchtung leiden bei einem nicht gezogenen Wowa eh nicht. Vorher allerdings gut einbremsen.Gasprüfung wird auf vielen Campingplätzen kontrolliert kann aber der TÜV mitmachen. Wird er zum wohnen genutzt dann bitte Unterboden und Ecken bzw. Ausschnitte wie Fenster und Türen auf Feuchtigkeit kontrollieren.Eventuell ein Feuchtigkeitsmesser zu Hilfe nehmen.
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LG Andi |
#8
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WW Typisierung
Hallo Klaus,
ich hatte bei meinem WW das Problem, dass ich den Typenschein verloren hatte und musste ihn somit neu Typisieren (Österreich). War aber kein Problem - ist mehr oder weniger eine technische Überprüfung (57a = Pickerl wies in Österreich so schön heisst). Kostenpunkt war damals wenn ich mich richtig erinnere um die 70 EUR. Zusätzlich mussten 2 Fotos von schräg vorne und schräg hinten dazu. War eigentlich sehr unkompliziert. Gasprüfung war in Ö nicht erforderlich - wenn du die Gasanlage im WW benutzen willst ist das bei einem älteren WW allerdings im Eigeninteresse zu empfehlen. lg Tobias
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vormals E-Sea 430 S / Mercury 25 PS 4T Marlin 19 FB/ Mercury 115 PS 4T/ Ellebi 1.500 Zugfahrzeug: Nissan Navara D40(2.5 dCi)/ 126 KW/ Diesel natürlich 4X4 |
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