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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Der blosse Rudergänger braucht keinen Führerschein -oder ?
Hi,
mit ein wenig Ungläubigkeit aber auch dankbar habe ich die Aussage eines Bootsschuleninhabers zur Kenntnis genommen, dass bei einer Bootsfahrt, derjenige, der am Steuer ist, den vorgeschriebenen Führerschein nicht benötigt, wenn der gleichzeitig an Bord anwesende Schiffsführer die erforderliche Lizenz besitzt. Das sei anders als beim Autofahren. Dh. praktisch, dass man auch ab 5 PS Frauchen oder sein mind. 16 Jahre altes Kind an die Pinne/das Steuerrad lassen darf, wenn sie /es keine Fahrerlaubnis besitzt. Oder habe ich mich da verhört ? Gruss Rainer Geändert von attorney (29.01.2006 um 14:43 Uhr) |
#2
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Hallo
ja so ist es. Da hast du dich nicht verhört!! Gruß Stefan |
#3
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Hi,
dem kann ich nur beipflichten. So konnte ich mir mit Freunden als einziger Führerscheininhaber schöne Zeiten beim chartern machen. Gruß Thomas |
#4
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Schein
Wenn du Seefunk hast dann steht auch in Kroatien einem Chartertörn nix wege.
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Gruß Herbert |
#5
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Hi Rainer,
so ist es: der / die Rudergänger(in) muss lediglich mind. 16 Jahre alt sein und geeignet (also nicht blind, taub oder Rot-Grün-Schwäche). Grüße Christoph |
#6
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Ist es denn in allen Ländern so? Ich meine ich auch mal gehört es gäbe da Ausnahmen, also Länder in denen nur der mit der Fahrerlaubnis fahren darf???
Wer weiß da mehr zu???? Gruss
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Tschüssikowski woll UweS „Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.“ Bertolt Brecht Meine Bootpage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#7
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Zitat:
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#8
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Rudergänger
Hallo,
es stimmt tatsächlich, ich war anfänglich auch irritiert darüber und hab mich informiert. Das heißt die Frau fährt und wir haben die ganze Verantwortung Gruß Harald
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Skipperteam Nach dem Sternenhimmel ist das Größte und Schönste was Gott erschaffen hat, das Meer. Adalbert Stifter |
#9
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#10
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Wo wir gerade bei dem Thema sind: wenn mehr als ein Inhaber des entsprechenden Führerscheins an Bord sind, dann soll ja vor Fahrtantritt der Schiffsführer bestimmt werden. Mal abgesehen vom Chartern, wo sowas wohl im Chartervertrag fixiert sein wird, wie macht ihr das denn vor Fahrtantritt? Ist es empfehlenswert das schriftlich zu fixieren oder wäre das dann doch etwas überzogen? Ciao Chris |
#11
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wenn wir Chartern ist es so wie Du sagst. Und wenn ich mit meinem Boot draussen bin traut sich auch niemand anders Skipper zu spielen... Schriftlich zu fixieren kann u.U. sinnvoll sein (Logbucheintrag würde ja auch genügen), aber unter normalen Umständen genügt die einfache Absprache. Wenn Du von der Polizei kontrolliert wirst reicht auch die mündliche Aussage wer Skipper ist...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#12
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auf 'nem Gummiboot ist es wohl überzogen, bei einer Segelyacht, haben wir vorher die Rollen verteilt (Skipper, Wachführer, Vorschiffscaptain etc), dies wurde dann in's Logbuch eingetragen - das war's. Das Problem ist ja nicht das tägliche Leben (s. thball) sondern der Unfall egal ob groß oder klein. Und zum anderen MUSS auch klar sein, wer bei schlechtem Wetter das sagen hat, da kann und darf es keine drei Meinungen geben - der Skipper is Master next God Aber auf'm Schlauchi ist das wohl zuviel des Guten. Geändert von rotbart (30.01.2006 um 19:40 Uhr) |
#13
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Zitat:
Bitte jetzt keinen Blasphemie-Thread eröffnen!
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